von AeD (Unregistrierter Gast) » Do 16. Mär 2006, 10:02
Danke für die schnelle Antwort, kannst Du mir auch sagen , wo ich das nachlesen kann? Umgekehrt wird ein Schuh daraus, wer in den Wahlkabinen oder auch im Wahllokal solche Listen aushängen will, braucht eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage. Die ist aber in keinem Wahlgesetz bzw. keiner Wahlordnung gegeben.
Danke für die schnelle Antwort, kannst Du mir auch sagen , wo ich das nachlesen kann? Umgekehrt wird ein Schuh daraus, wer in den Wahlkabinen oder auch im Wahllokal solche Listen aushängen will, braucht eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage. Die ist aber in keinem Wahlgesetz bzw. keiner Wahlordnung gegeben.