von Justus Wingert » Mo 15. Nov 2010, 18:13
Hallo allerseits, im Rahmen meiner aktuellen Freizeitbeschäftigung helfe ich gerade der Piratenpartei beim verbessern ihrer Satzungen und Geschäftsordnungen für Parteitage. Dabei ist eine interessante Frage aufgetreten die ich bisher durch Recherche auch hier im Forum nicht beantworten konnte. Muss es bei einer Mitgliederversammlung einer Partei bei sonstigen Anträgen (Satzung/Programm/Sonstige wie Beauftragungen an den Vorstand, gemäß PartG §15(3)) einen Antrag auf geheime Abstimmung geben und wenn ja welche Regelungen gelten für diesen? Bei Personenwahlen gemäß PartG §15(2) gibt es die Formulierung "[...] kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Verlangen kein Widerspruch erhebt.", nach meiner Meinung lässt sich das verschieden deuten bis hin zu 5% Quorum für einen Antrag auf geheime Abstimmung. Liege ich da richtig, oder reicht ein einzelnes Mitglied aus das bei einer Personenwahl geheim abstimmen will? Danke schonmal für's Lesen. Gruß, Justus
Hallo allerseits, im Rahmen meiner aktuellen Freizeitbeschäftigung helfe ich gerade der Piratenpartei beim verbessern ihrer Satzungen und Geschäftsordnungen für Parteitage. Dabei ist eine interessante Frage aufgetreten die ich bisher durch Recherche auch hier im Forum nicht beantworten konnte. Muss es bei einer Mitgliederversammlung einer Partei bei sonstigen Anträgen (Satzung/Programm/Sonstige wie Beauftragungen an den Vorstand, gemäß PartG §15(3)) einen Antrag auf geheime Abstimmung geben und wenn ja welche Regelungen gelten für diesen? Bei Personenwahlen gemäß PartG §15(2) gibt es die Formulierung "[...] kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Verlangen kein Widerspruch erhebt.", nach meiner Meinung lässt sich das verschieden deuten bis hin zu 5% Quorum für einen Antrag auf geheime Abstimmung. Liege ich da richtig, oder reicht ein einzelnes Mitglied aus das bei einer Personenwahl geheim abstimmen will? Danke schonmal für's Lesen. Gruß, Justus