Vorstandswahl gültig????

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Vorstandswahl gültig????

von Jan W. » Di 2. Mai 2017, 14:05

Wer den Schatz-Vize will, sollte in der Satzung den Stellvertreter streichen und die Vertretung des Vorsitzenden dem Schatzmeister übertragen. Mehrfache Vizes, Schatzmeister und Schriftführer sollte man ebenfalls in der Satzung verankern. Übrigens sollte man es nicht mit der Titelmeierei übertreiben und weitere Vorstandsmitglieder einfach nur Beisitzer nennen ... "Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, 0-3 stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister (ggf. nebst Stellvertreter), einem Schriftführer (ggf. nebst Stellvertreter), und einer von der Mitgliederversammlung festgelegten Anzahl an Beisitzern, die eine gesamte Vorstandsgröße nicht größer als X gewährleistet. Der Beschluss erfolgt vor der Wahl und umfasst auch die Entscheidung über Einsetzung/Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister, Schriftführer. Entscheidet sich die Mitgliederversammlung dafür, keinen stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen, ist der Schatzmeister mit der Vertretung des Vorsitzenden im Falle der Verhinderung beauftragt." Wer einen Gummivorstand will, sollte die Gestaltungsmöglichkeiten auch niederschreiben und vor jeder Gesamterneuerungswahl einen Vorstandsstrukturbeschluss (in den Schranken der Satzung) von der MV fassen lassen.

Vorstandswahl gültig????

von Egni » Di 2. Mai 2017, 13:08

Die Satzungsänderung ist durch, der alte Vorstand tritt zurück. Der Vorstand muss komplett neu gewählt werden. In der (alten und neuen) Satzung ist vorgesehen: Vorsitzender, Stellvertreter, Kassenwart, Schriftführer, die genaue Zahl ist nicht vorgegeben, also wäre auch Personalunion möglich? - Oder wäre es auch möglich, dass wir einen Posten, hier den des Stellvertreters , mit zwei Personen besetzen, der Vorstand dann also aus fünf Mitgliedern bestünde? - Oder könnten sich zwei Personen diesen Posten gleichberechtigt teilen (also statt Personalunion Postenunion) ? Habe ich mich klar genug ausgedrückt? Danke für Ihre Antwort. MfG Inge

Vorstandswahl gültig????

von Jan W. » Di 2. Mai 2017, 12:10

Bei einer Satzungsänderung muss ein Vorstand nicht zurücktreten, im Zweifelsfall könnte er sogar nach alter Satzung theoretisch im Amt bleiben, müsste aber dabei ggf. auf Kompetenzzuwächse (hier nicht der Fall) bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl verzichten. Ich gehe mal davon aus, dass der Rücktritt tatsächlich erfolgt ist und nicht nur in Aussicht gestellt wurde. Es macht durchaus Sinn, die Neuwahl erst nach Eintragung der Satzungsänderung beim Registergericht durchzuführen. Die Frage mit dem zusätzlichen Vorstandsmitglied ist etwas verwirrend, da sie der Nichtänderung der Vorstandszusammensetzung zu widersprechen scheint. Werden hierbei bisherige und künftige Flexibilitäten des Paragraphen über die Vorstandszusammensetzung ausgenutzt? Die anzuwendende Fassung richtet sich nach dem Eintragungsstatus - im Falle der alten Fassung sollte auf die Kompatibilität zur neuen Fassung geachtet werden. Es ließe sich etwa beschließen, einen Sonderwahlgang durchzuführen, dessen Sieger nach alter Fassung Beisitzer ist, im Falle der Eintragung der Satzungsänderung (mit Angabe des Datums der Beschlussfassung) aber zum 2. Stellvertreter wird.

Vorstandswahl gültig????

von Egni » Di 2. Mai 2017, 11:21

Können Sie mir folgende Frage beantworten? - Wir müssen für unseren Verein einen komplett neuen Vorstand wählen, da der alte Vorstand nach Änderung der Satzung zurücktritt. In der neuen Satzun wurde der Passus zur Zusammensetzung des Vorstands nicht geändert. Müssen wir uns nun bei der Neuwahl an den alten Passus der neuen Satzung halten, oder können wir - konkret - ein zusätzliches Vorstandsmitglied wählen (einen zweiten Stellvertreter), mit eigener Stimme? Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Inge

Vorstandswahl gültig????

von Jan W. » Do 19. Jan 2017, 16:10

Ich sag es mal so ... wenn beim Vereinsregister niemand pennt, dürfte der neue Vorstand nicht eintragungsfähig sein. Damit bleibt der alte Vorstand erstmal im Register stehen. Je nach personeller Überlappung mit dem Vorgängervorstand, könnte sich der Zugriff auf Konten schwierig gestalten ... natürlich kann man Ausgaben mittels Privatkonto vorstrecken, aber ein Nicht-Vorstand darf auch solche Auslagen nicht einfach so erstatten.

Vorstandswahl gültig????

von Mieglu » Do 19. Jan 2017, 15:51

Wer kann helfen? Bei unserer letzten Vorstandswahl im Dezember wurden 7 Mitglieder in den Vorstand gewählt. In der Satzung steht aber, dass nur 2 Mitglieder in den Vorstand gewählt werden. Somit ist aus meiner Sicht die Wahl nicht rechtskräftig. Wir haben nun eine "Nachwahl" anberaumt. Jetzt sagt die ehemalige Vereinsvorsitzende, dass sie sich nicht mehr in der Pflicht sieht, da ja ein neuer Vorstand gewählt wurde, wenn auch nicht rechtsgültig. In unserer Satzung steht aber eindeutig, dass der alte Vorstand solange im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt wurde. Gilt das auch in dieser Konstellation)?

Vorstandswahl gültig????

von Nili123 » Sa 24. Dez 2016, 12:23

Hallo, wir hatten im Januar 2016 Vorstandswahlen. Es ist ein Männergesangverein, der durch die Neugründung eines gemischten Chores nun auch weibliche aktive Mitglieder hat, die nun wahlberechtigt sind. Es wurde zuerst die geschäftsführende Vorstandschaft gewählt. Alle 4 Ämter wurden mit Männern besetzt. Nun ging es an die Beisitzer. Der alte und wieder neue 1. Vorstitzende gab bekannt, dass wir erst die 5 Plätze der Beisitzer wieder besetzen und dann im nächsten Wahlschritt 2 weitere weibliche Beisitzer wählen. Ich gab zur Aussage, dass das wohl keine demokratische Wahl sei. Als Antwort bekam ich: So sei aber sichergestellt, dass wenigstens 2 Frauen als Beisitzer tätig werden. So wurde also auf 2 Etappen gewählt. Für mich ist das Manipulation. Es wurde somit die Möglichkeit, dass mehr als 2 Frauen als Beisitzer tätig werden, genommen. Es waren 5 oder 6 Frauen anwesend. Ist diese Wahl rechtskräftig?

Vorstandswahl gültig????

von Lars Tietjen » Fr 27. Feb 2015, 18:06

Wurden die Satzungsbestimmungen zur Satzungsänderung nicht eingehalten? Dann dürfte die Satzungsänderung vom Amtsgericht nicht akzeptiert werden. Hinsichtlich der Vorstandwahl wäre die Anfechtung gegenüber dem Vorstand zu erklären (ggf. auch gegenüber dem Registergericht). Wenn die Rüge nicht akzeptiert wird wäre eine Klage möglich. Wenn unklar ist wer nun eigentlich Vorstand ist wird die Sache natürlich nicht leichter. Teile der Vorstandwahl könnten ja wirksam sein. Wenn man verhindern will, dass der Verein kaputt geht sollten sich die Vorstandmitglieder (egal wer wenn nun wirklich im Amt ist) zusammensetzen und zusammen einvernehmlich eine neue Mitgliederversammlung anstreben um eine ordnungsmäßige Bestellung des Vorstandes zu erreichen. Der alte Vorstand (wenn er denn noch im Amt ist) müsste ja sowieso eine Neuwahl organisieren). Wenn man sich nicht einigt wird man ohne juristischen Rat kaum weiter kommen. Aber dann hat der Verein sowieso nur noch wenig Chancen in ruhige Fahrwasser zurück zu gelangen. Um es dann juristisch zu klären braucht man die Satzung, genauer Verlauf der Versammlung etc.

Vorstandswahl gültig????

von Peter Witzke » Fr 27. Feb 2015, 09:46

Ich habe gerade in unserer Satzung etwas gefunden , woraus ich schliesse bzw. Vermute , das der Alte Vorstand den Text der Satzungsänderung mit Absicht nicht Vorgelesen oder ausgearbeitet hat um hinterher wenn es nicht so wie von ihnen erwartet wurde die Wahl gelaufen ist zu Anulieren bzw. die Wahl für ungültig zu erklären . Das wäre ja schon Vorsatz . § 10 Satzungsänderungen Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden war.

Vorstandswahl gültig????

von Peter Witzke » Fr 27. Feb 2015, 08:40

Hallo, Ja es ist ein e.V. Grund der Anfechtung ( Mündlich ) hieß es das die neue Satzungsänderung nicht Vorgelesen wurde . Wie hat eine Anfechtung abzulaufen ?

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