von Jan W. » Di 2. Mai 2017, 14:05
Wer den Schatz-Vize will, sollte in der Satzung den Stellvertreter streichen und die Vertretung des Vorsitzenden dem Schatzmeister übertragen. Mehrfache Vizes, Schatzmeister und Schriftführer sollte man ebenfalls in der Satzung verankern. Übrigens sollte man es nicht mit der Titelmeierei übertreiben und weitere Vorstandsmitglieder einfach nur Beisitzer nennen ... "Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, 0-3 stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister (ggf. nebst Stellvertreter), einem Schriftführer (ggf. nebst Stellvertreter), und einer von der Mitgliederversammlung festgelegten Anzahl an Beisitzern, die eine gesamte Vorstandsgröße nicht größer als X gewährleistet. Der Beschluss erfolgt vor der Wahl und umfasst auch die Entscheidung über Einsetzung/Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister, Schriftführer. Entscheidet sich die Mitgliederversammlung dafür, keinen stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen, ist der Schatzmeister mit der Vertretung des Vorsitzenden im Falle der Verhinderung beauftragt." Wer einen Gummivorstand will, sollte die Gestaltungsmöglichkeiten auch niederschreiben und vor jeder Gesamterneuerungswahl einen Vorstandsstrukturbeschluss (in den Schranken der Satzung) von der MV fassen lassen.
Wer den Schatz-Vize will, sollte in der Satzung den Stellvertreter streichen und die Vertretung des Vorsitzenden dem Schatzmeister übertragen. Mehrfache Vizes, Schatzmeister und Schriftführer sollte man ebenfalls in der Satzung verankern. Übrigens sollte man es nicht mit der Titelmeierei übertreiben und weitere Vorstandsmitglieder einfach nur Beisitzer nennen ... "Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, 0-3 stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister (ggf. nebst Stellvertreter), einem Schriftführer (ggf. nebst Stellvertreter), und einer von der Mitgliederversammlung festgelegten Anzahl an Beisitzern, die eine gesamte Vorstandsgröße nicht größer als X gewährleistet. Der Beschluss erfolgt vor der Wahl und umfasst auch die Entscheidung über Einsetzung/Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister, Schriftführer. Entscheidet sich die Mitgliederversammlung dafür, keinen stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen, ist der Schatzmeister mit der Vertretung des Vorsitzenden im Falle der Verhinderung beauftragt." Wer einen Gummivorstand will, sollte die Gestaltungsmöglichkeiten auch niederschreiben und vor jeder Gesamterneuerungswahl einen Vorstandsstrukturbeschluss (in den Schranken der Satzung) von der MV fassen lassen.