Mehrheitswahl mit Bedingung?

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Mehrheitswahl mit Bedingung?

von Norddeutscher » Do 18. Jul 2013, 15:35

OK, das ist plausibel.

Mehrheitswahl mit Bedingung?

von Wilko Zicht » Do 18. Jul 2013, 15:30

Bei Betriebsratswahlen wird die Mindestsitzzahl des Minderheitengeschlechts nach d'Hondt bestimmt: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__5.html

Mehrheitswahl mit Bedingung?

von marvin » Do 18. Jul 2013, 13:34

Ich bin davon ausgegangen, dass die Regelung, so wie sie bei uns umgesetzt wird, sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz o.ä. ergibt - eben für den Fall, dass bei einer Betriebsratswahl nicht mehrere konkurrierrende Listen antreten, sondern nur eine oder nur Einzelkandidaten. Auf jeden Fall stammt die Klausel, dass das Geschlecht in der Minderheit eine Mindestsitzzahl hat, aus dem Gesetz. Wie da gerundet wird weiß ich nicht, bin aber intuitiv von kaufmännischer Rundung ausgegangen.

Mehrheitswahl mit Bedingung?

von Jan W. » Do 18. Jul 2013, 12:51

Naja, bei 41% wird wahrscheinlich auf 2 abgerundet. Die 35% sind ja auch näher an 40% als an 20%. Ansonsten sollte aber sicher sein, dass bei einem besonders schlechten Ergebnis von Platz 7 (falls z.B. 5 Ja-Stimmen möglich waren, kann man hier durchaus 50% Ja erwarten) ggf. nur 4 Sitze vergeben werden und für den letzten Platz ein neuer Wahlgang abgehalten wird, wobei das schlechte Ergebnis des siebten ja dann weitere Männer zur Kandidatur ermutigen kann.

Mehrheitswahl mit Bedingung?

von Norddeutscher » Do 18. Jul 2013, 12:44

@Marvin: "Wenn das reine Wahlergebnis das nicht gewährleistet, werden die Kandidaten mit den wenigsten Stimmen des "übergewichtigen" Geschlechts gestrichen und durch die Kandidaten mit den meisten Stimmen des "untergewichtigen&

Mehrheitswahl mit Bedingung?

von marvin » Do 18. Jul 2013, 09:19

Ich sehe kein Problem mit dem im Eingangsposting beschriebenen Verfahren, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Alle anderen Vorschläge machen es nur unnötig kompliziert und wären höchstens dann sinnvoll, wenn das natürliche Verfahren nicht zulässig wäre. In unserer Firma wird der Betriebsrat traditionell nach reiner Personenwahl gewählt (weil sich keine Listen finden, sondern nur Einzelbewerber, die sich zu einer Sammelliste zusammenschließen). In diesem Fall ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Geschlecht in der Minderheit (unter der gesamten Belegschaft) mindestens so viele Sitze bekommen muss, wie sein Anteil an der Gesamtbelegschaft. Wenn das reine Wahlergebnis das nicht gewährleistet, werden die Kandidaten mit den wenigsten Stimmen des "übergewichtigen" Geschlechts gestrichen und durch die Kandidaten mit den meisten Stimmen des "untergewichtigen" Geschlechts ersetzt. Beispiel: 35% Männer, 5 Sitze zu besetzen --> mind. 2 Männer müssen im Betriebsrat sein. Wahlergebnis: 1. M 2. F 3. F 4. F 5. F 6. F 7. M --> Die Plätze 1-4 sowie 7 sind gewählt. Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren gegen irgendwelche Gesetze verstößt, weil es wie gesagt schon viele Jahre angewandt wird und wir kein kleines Unternehmen sind. Von daher ist es nicht per se illegal, sondern kann höchstens durch die für das jeweilige Gremium maßgebliche Satzung o.ä. ausgeschlossen sein. Das müsste dann aber im konkreten Fall geprüft werden.

Mehrheitswahl mit Bedingung?

von Lars Tietjen » Mi 10. Jul 2013, 18:57

@petra berg Wenn ich es richtig verstehe werden dann die 5 Plätze nach den Stimmen auf die Listen verteilt und dann die Plätze der Listen nach den Stimmen der Kandidiaten verteilt. Das führt dann aber dazu, dass auf der einen Liste ggf.

Mehrheitswahl mit Bedingung?

von petra berg » Mi 10. Jul 2013, 16:59

Vorschlag: Man könnte die drei Wahlgänge auch in einem abhalten, indem man die zwei Bereiche als zwei offene Listen auf dem Wahlzettel abbildet, jedem Wähler 5 Stimmen gibt und die Auflage, daß er je mindestens eine Stimme an eine Person auf einer Liste geben muß (also eine an Liste A und eine an Liste B) und die anderen 3 Stimmen dann nach Belieben verteilen kann. So wäre sichergestellt, daß jeder Bereich mindestens durch eine Person vertreten ist.

Mehrheitswahl mit Bedingung?

von Carrie » Mi 10. Jul 2013, 14:14

Vielen herzlichen Dank für die Antworten. An der Satzung kann ich mich derzeit nicht orientieren, die soll ich nämlich verfassen, jedenfalls den Teil des Wahlverfahrens erneuern. Die Idee mit den drei Wahlgängen gefällt mir gut, auch wenn dabei quasi feste Sitze geschaffen werden. Ich sehe aber keinen anderen Weg, weil meines Erachtens alles andere gegen die Wahlgleichheit verstieße.

Mehrheitswahl mit Bedingung?

von Jan W. » Di 9. Jul 2013, 19:48

Also grundsätzlich kann man sich von der Formulierung beispielsweise an Frauenquoten von Parteien (z.B. Grüne) orientieren ... Wichtig ist, dass die Bereichszuordnung zum Zeitpunkt der Wahl eindeutig ist und dass klar ist, wie bei einer Bereichsänderung zu verfahren ist. So müssten etwa die Grünen klarstellen, ob eine Transfrau, die noch nicht operiert ist und personenstandsrechtlich als Mann gilt, im Sinne eines vom Parteitag bereits geforderten Gesetzesentwurfs als Frau anzuerkennen wäre, als Frau gilt und neben einem Mann Parteichefin sein darf, oder was etwa passiert, wenn die Parteichefin während der Amtszeit seine maskuline Seite entdeckt und dabei die parteiinterne Geschlechtergrenze überschreitet. Sind die Bereiche geographisch abgegrenzt (Landes-, Kreis-, Ortsverbände) so muss man sich zwischen einer Erstwohnsitzregelung oder einer Art partei-/vereinsinternen Meldewesens entscheiden (Michel Friedmann ist nach der hessischen Spendenaffäre und der Falschdeklaration von Spenden als jüdische Vermächtnisse zur Saar CDU gewechselt). Hier ist klarzustellen, wie bei Ummeldungen zu verfahren ist. Bei Sportvereinen mit mehreren Sportarten kann geregelt werden, dass jede Disziplin im Vorstand vertreten sein soll. Oftmals ist es aber auch sinnvoll, dass die Vorsitzenden der geographischen oder inhaltlichen Gliederungen qua Amt dem Vorstand angehören. Es wäre klug, die "Bereiche" und ihre Vertretung bei der Definition des Vorstands in der Satzung zu verankern.

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