von Jan W. » Di 9. Jul 2013, 19:48
Also grundsätzlich kann man sich von der Formulierung beispielsweise an Frauenquoten von Parteien (z.B. Grüne) orientieren ... Wichtig ist, dass die Bereichszuordnung zum Zeitpunkt der Wahl eindeutig ist und dass klar ist, wie bei einer Bereichsänderung zu verfahren ist. So müssten etwa die Grünen klarstellen, ob eine Transfrau, die noch nicht operiert ist und personenstandsrechtlich als Mann gilt, im Sinne eines vom Parteitag bereits geforderten Gesetzesentwurfs als Frau anzuerkennen wäre, als Frau gilt und neben einem Mann Parteichefin sein darf, oder was etwa passiert, wenn die Parteichefin während der Amtszeit seine maskuline Seite entdeckt und dabei die parteiinterne Geschlechtergrenze überschreitet. Sind die Bereiche geographisch abgegrenzt (Landes-, Kreis-, Ortsverbände) so muss man sich zwischen einer Erstwohnsitzregelung oder einer Art partei-/vereinsinternen Meldewesens entscheiden (Michel Friedmann ist nach der hessischen Spendenaffäre und der Falschdeklaration von Spenden als jüdische Vermächtnisse zur Saar CDU gewechselt). Hier ist klarzustellen, wie bei Ummeldungen zu verfahren ist. Bei Sportvereinen mit mehreren Sportarten kann geregelt werden, dass jede Disziplin im Vorstand vertreten sein soll. Oftmals ist es aber auch sinnvoll, dass die Vorsitzenden der geographischen oder inhaltlichen Gliederungen qua Amt dem Vorstand angehören. Es wäre klug, die "Bereiche" und ihre Vertretung bei der Definition des Vorstands in der Satzung zu verankern.
Also grundsätzlich kann man sich von der Formulierung beispielsweise an Frauenquoten von Parteien (z.B. Grüne) orientieren ... Wichtig ist, dass die Bereichszuordnung zum Zeitpunkt der Wahl eindeutig ist und dass klar ist, wie bei einer Bereichsänderung zu verfahren ist. So müssten etwa die Grünen klarstellen, ob eine Transfrau, die noch nicht operiert ist und personenstandsrechtlich als Mann gilt, im Sinne eines vom Parteitag bereits geforderten Gesetzesentwurfs als Frau anzuerkennen wäre, als Frau gilt und neben einem Mann Parteichefin sein darf, oder was etwa passiert, wenn die Parteichefin während der Amtszeit seine maskuline Seite entdeckt und dabei die parteiinterne Geschlechtergrenze überschreitet. Sind die Bereiche geographisch abgegrenzt (Landes-, Kreis-, Ortsverbände) so muss man sich zwischen einer Erstwohnsitzregelung oder einer Art partei-/vereinsinternen Meldewesens entscheiden (Michel Friedmann ist nach der hessischen Spendenaffäre und der Falschdeklaration von Spenden als jüdische Vermächtnisse zur Saar CDU gewechselt). Hier ist klarzustellen, wie bei Ummeldungen zu verfahren ist. Bei Sportvereinen mit mehreren Sportarten kann geregelt werden, dass jede Disziplin im Vorstand vertreten sein soll. Oftmals ist es aber auch sinnvoll, dass die Vorsitzenden der geographischen oder inhaltlichen Gliederungen qua Amt dem Vorstand angehören. Es wäre klug, die "Bereiche" und ihre Vertretung bei der Definition des Vorstands in der Satzung zu verankern.