von Interessierter » Sa 6. Mär 2010, 14:20
[b]@akinche[/b] Nach einiger Zeit möchte ich erwähnen, dass eine ähnliche Diskussion (allerdings eher mit dem Vorbild USA als Schweiz) in einem anderen Thread geführt wurde: Vielleicht findet diese Diskussion das Interesse eines Lesers dieses Threads? Dort sind bereits viele der Argumente und Ideen vorgebracht, die hier vielleicht eine Rolle spielen könnten. Die Frage einer Regierungsbildung bei Wahl der Regierungsmitglieder durch das Volk (mit eigener Urwahl) stellt sich natürlich schon die Frage, wie man die Mehrheiten im Volk auf die Regierung übertragen sollte. Während beim Parlament ein Verhältniswahlrecht angemessener erscheint, wäre das bei der Regierungswahl nur schwer durchzusetzen. Ich bin darüber informiert, dass in der Schweiz ganze Organe als Regierung gebildet werden, zumindest auf Bundesebene. Da macht das vielleicht mehr Sinn. Da wir hier im Forenbereich "Allgemein" sind, sollten wir das Problem auch allgemein betrachten. Es sieht so aus, als gäbe es verschiedene Möglichkeiten, die Regierung zu wählen: - Durch das Parlament. Das ist die vertrauteste Option, weil in Europa (Frankreich ist da in gewisser Weise wieder ein "Sonderfall", mehr dazu beim entsprechenden Stichwort) am meisten verbreitet. Aber diese Option wollten wir in diesen Thread eben nicht betrachten. - Direkt durch das Volk, im Modus Amt zu Amt auf Basis eines Einerwahlkreises mit relativer Mehrheit, bzw., was sich wohl weitgehend gleich kommen wird (?), mit absoluter Mehrheit und Stichwahl. Das Problem diese Regelung ist natürlich, dass bereits die Regierung nicht mehr regierungsfähig sein kann, wenn zum Beispiel konkurrierende Parteien Ministerposten haben und das Amt des Regierungschefs ausgerechnet bei einer Partei/Person liegt, mit der alle nicht zusammenarbeiten wollen (worst case). Diese Regelung erzwingt damit auch maximalen Konsenswillen, da die Partein (und erst recht die unabhängigen nicht) nicht beeinflussen können, mit wem sie regieren. In dem Fall würde also das wesentliche Regierungsprogram erst nach der Wahl aufgestellt werden können, wenn nicht die Mehrheiten schon sehr klarstehen. - Man könnte einen herausragenden Einzelposten direkt wählen lassen und den Rest indirekt, bzw. gar durch diesen Posten bestimmen lassen. In Frankreich und mit Einschränkungen (der Senat bestimmt die vom Präsident vorgeschlagenen Minister) in den USA ist dieses System beispielhaft verwirklicht. Voraussetzung ist aber eine relative "Konvergenz" zwischen Regierung und Parlament bei der Bestimmung der Ministerposten. In den USA ist diese natürlich leichter erfüllt (da die "Konvergenz" kleiner sein kann) als in Frankreich, wo es schonmal vorkommen kann, dass der Präsident de facto machtlos bleibt, weil der Regierungschef ihn nicht gewähren lässt. Hier wird also die Idee der Wahl der Regierung nur mit Einschränkungen verwirklicht. - Indirekte Wahl über ein Kollegium aus Wahlmännern, die dann die Regierung direkt wählen. Hier findet zwar keine Direktwahl mehr statt, aber immerhin ist die Wahl der Exekutive und die der Legislative getrennt. Die Wahlmänner könnten sich dann auf eine (halbwegs) Stabile Regierungsmehrheit einigen, bzw. einige Parteien könnten sich deutlicher durchsetzen. Die Streitfragt ist natürlich, wie die Wahlmänner wiederum gewählt werden: Per Verhältniswahl im landesweiten Mehrwahlkreis oder doch lieber per Einerwahlkreis mit relativer Mehrheit? -- Die Verhältniswahl wäre wohl die beste Lösung, so wie es aussieht. Es könnten so bei der Parlaments- und der Regierungswahl unterschiedliche Parteien unterschiedlich stark sein. Auf der anderen Seite stellen sich hier wieder die Frage nach den konkreten Verfahren und der Ausgestaltung. Welches Verrechnungsverfahren und wie stimmen die Wahlmänner dann ihrerseits ab? Ungeschickt wäre es, wenn auf der Ebene der Wahlmänner keine Einigung über die Bildung einer Regierung mehr möglich wäre, weil z.B. zuviele Kleinpartein, die alle besondere Entscheidungen favorisieren, vertreten sind, die sich einfach nicht einigen können. -- Die Mehrheitswahl-Methode wäre sicher auch interessant, aber dann doch vielleicht etwas "zu indirekt". Auf der anderen Seite wären damit die Regionen natürlich stärker vertreten, Regionalpartein hätten mehr Chancen und Personen würden über Partein gewichtet. Auch würde dieses Wahlrecht die Regierungsbildung erleichtern, da hier viele Kleinpartein nicht vertreten wären und es vielleicht 2 bis 3 Große gebe. Auch hier stellt sich die Frage: Wie genau dann weitergewählt werden kann. - Diverse Mischverfahren aus einer dieser 4 Optionen. Diese Möglichkeit wird wohl am verbreitetsten sein, selbst Frankreich und die USA sind sicherlich keine ideellen Vertreter des Prinzips unter 3, sondern eigentlich Mischformen.
[b]@akinche[/b] Nach einiger Zeit möchte ich erwähnen, dass eine ähnliche Diskussion (allerdings eher mit dem Vorbild USA als Schweiz) in einem anderen Thread geführt wurde: Vielleicht findet diese Diskussion das Interesse eines Lesers dieses Threads? Dort sind bereits viele der Argumente und Ideen vorgebracht, die hier vielleicht eine Rolle spielen könnten. Die Frage einer Regierungsbildung bei Wahl der Regierungsmitglieder durch das Volk (mit eigener Urwahl) stellt sich natürlich schon die Frage, wie man die Mehrheiten im Volk auf die Regierung übertragen sollte. Während beim Parlament ein Verhältniswahlrecht angemessener erscheint, wäre das bei der Regierungswahl nur schwer durchzusetzen. Ich bin darüber informiert, dass in der Schweiz ganze Organe als Regierung gebildet werden, zumindest auf Bundesebene. Da macht das vielleicht mehr Sinn. Da wir hier im Forenbereich "Allgemein" sind, sollten wir das Problem auch allgemein betrachten. Es sieht so aus, als gäbe es verschiedene Möglichkeiten, die Regierung zu wählen: - Durch das Parlament. Das ist die vertrauteste Option, weil in Europa (Frankreich ist da in gewisser Weise wieder ein "Sonderfall", mehr dazu beim entsprechenden Stichwort) am meisten verbreitet. Aber diese Option wollten wir in diesen Thread eben nicht betrachten. - Direkt durch das Volk, im Modus Amt zu Amt auf Basis eines Einerwahlkreises mit relativer Mehrheit, bzw., was sich wohl weitgehend gleich kommen wird (?), mit absoluter Mehrheit und Stichwahl. Das Problem diese Regelung ist natürlich, dass bereits die Regierung nicht mehr regierungsfähig sein kann, wenn zum Beispiel konkurrierende Parteien Ministerposten haben und das Amt des Regierungschefs ausgerechnet bei einer Partei/Person liegt, mit der alle nicht zusammenarbeiten wollen (worst case). Diese Regelung erzwingt damit auch maximalen Konsenswillen, da die Partein (und erst recht die unabhängigen nicht) nicht beeinflussen können, mit wem sie regieren. In dem Fall würde also das wesentliche Regierungsprogram erst nach der Wahl aufgestellt werden können, wenn nicht die Mehrheiten schon sehr klarstehen. - Man könnte einen herausragenden Einzelposten direkt wählen lassen und den Rest indirekt, bzw. gar durch diesen Posten bestimmen lassen. In Frankreich und mit Einschränkungen (der Senat bestimmt die vom Präsident vorgeschlagenen Minister) in den USA ist dieses System beispielhaft verwirklicht. Voraussetzung ist aber eine relative "Konvergenz" zwischen Regierung und Parlament bei der Bestimmung der Ministerposten. In den USA ist diese natürlich leichter erfüllt (da die "Konvergenz" kleiner sein kann) als in Frankreich, wo es schonmal vorkommen kann, dass der Präsident de facto machtlos bleibt, weil der Regierungschef ihn nicht gewähren lässt. Hier wird also die Idee der Wahl der Regierung nur mit Einschränkungen verwirklicht. - Indirekte Wahl über ein Kollegium aus Wahlmännern, die dann die Regierung direkt wählen. Hier findet zwar keine Direktwahl mehr statt, aber immerhin ist die Wahl der Exekutive und die der Legislative getrennt. Die Wahlmänner könnten sich dann auf eine (halbwegs) Stabile Regierungsmehrheit einigen, bzw. einige Parteien könnten sich deutlicher durchsetzen. Die Streitfragt ist natürlich, wie die Wahlmänner wiederum gewählt werden: Per Verhältniswahl im landesweiten Mehrwahlkreis oder doch lieber per Einerwahlkreis mit relativer Mehrheit? -- Die Verhältniswahl wäre wohl die beste Lösung, so wie es aussieht. Es könnten so bei der Parlaments- und der Regierungswahl unterschiedliche Parteien unterschiedlich stark sein. Auf der anderen Seite stellen sich hier wieder die Frage nach den konkreten Verfahren und der Ausgestaltung. Welches Verrechnungsverfahren und wie stimmen die Wahlmänner dann ihrerseits ab? Ungeschickt wäre es, wenn auf der Ebene der Wahlmänner keine Einigung über die Bildung einer Regierung mehr möglich wäre, weil z.B. zuviele Kleinpartein, die alle besondere Entscheidungen favorisieren, vertreten sind, die sich einfach nicht einigen können. -- Die Mehrheitswahl-Methode wäre sicher auch interessant, aber dann doch vielleicht etwas "zu indirekt". Auf der anderen Seite wären damit die Regionen natürlich stärker vertreten, Regionalpartein hätten mehr Chancen und Personen würden über Partein gewichtet. Auch würde dieses Wahlrecht die Regierungsbildung erleichtern, da hier viele Kleinpartein nicht vertreten wären und es vielleicht 2 bis 3 Große gebe. Auch hier stellt sich die Frage: Wie genau dann weitergewählt werden kann. - Diverse Mischverfahren aus einer dieser 4 Optionen. Diese Möglichkeit wird wohl am verbreitetsten sein, selbst Frankreich und die USA sind sicherlich keine ideellen Vertreter des Prinzips unter 3, sondern eigentlich Mischformen.