von Ratinger Linke » Mi 29. Aug 2012, 09:14
Mit "objektiver Qualität" mein ich, dass für die Abstimmenden persönliche Beweggründe keine Rolle spielen und sie mit einem einheitlichen Maßstab gemessen werden. Das wird z.B. bei Juryentscheidungen unterstellt, stimmt aber schon da in der Praxis nicht immer. Für sowas ist Rangevoting grundsätzlich geeignet, wird aber trotzdem oft durch Streichen von Extremwerten oder über den Median modifiziert, weil es anders praktisch nicht klappt. Selbst auf rangevoting.org steht ja effektiv, dass ehrliche Wahl bei Rangevoting immer am schlechtesten für den Wähler ist, wenn es mehr Wähler als Kandidaten gibt (andernfalls dient die Differenzierung zur sinnvollen Auflösung der dann häufigen Patts). Auch die Skalierung (C) ist unter praktisch relevanten Bedingungen immer schlechter als eine absolut naive Strategie (E), die keinerlei Wissen des Wählers erfordert und die als Auslegungsregel automatisch angewendet werden könnte. Und das Maß ("expected utility") ist natürlich schon so gewählt, dass Rangevoting möglichst gut dabei ausschaut (unterstellt übrigens schon in der Theorie, dass es möglichst keine Wahlgleichheit geben darf, sondern zu berücksichtigen ist, wie wichtig dem Wähler das Ergebnis ist). Wenn der Wähler ausreichend über die Strategien der anderen Wähler informiert ist, ist die beste Taktik (wie bei Approvalvoting), den besseren der beiden Kandidaten, die um den letzten zu besetzenden Platz konkurrieren, sowie alle noch besseren mit dem Maximum und alle anderen mit dem Minimum zu bewerten. Schwieriger wird es bloß, wenn die Informationen sehr mangelhaft sind oder die Strategien der anderen Wähler oder Sonderregeln im Wahlsystem zu irrational. Unter Umständen fährt man dann besser, wenn man den Cut-Off-Punkt zwischen Kandidaten verlegt, wo einem die Entscheidung wichtiger ist. Eine Abstufung kann man dann zur Risikostreuung nutzen, aber einen optimalen Erwartungswert wird man damit kaum erzielen können. Eine optimale Strategie setzt natürlich voraus, dass es genügend blöde Wähler gibt, die das Ergebnis berechenbar machen, sonst entartet es leicht zum Chickengame. Wenn man darauf setzt, dass die Mehrzahl der Wähler deshalb lieber gleich ehrlich wählt, verschafft man aber den anderen einen umso größeren Vorteil. Das klappt nur dann, wenn man voraussetzen kann, dass fast alle Wähler entweder kooperativ oder blöd sind und man den groben Vorteil für den Rest inkauf nimmt. Die Frage ist halt, ob das bei Aufstellungsversammlungen gegeben ist. Dass Bewerber nur für chancenlose Plätze kandidieren wollen, kann ich nicht ganz nachvollziehn. Wenn sie wirklich chancenlos sind, kann man sie auch unbesetzt lassen, und andernfalls müssen sie ohnehin mit ihrer Wahl rechnen. Bei offenen Listen geht es ja auch nicht, zu verhindern, dass man tatsächlich gewählt wird (und gerade da besteht oft der faktische Zwang zu Füllkandidaten). Das Argument mit den medialen Spitzenkandidaten zieht auch nicht, weil die nicht mit der Reihenfolge auf der Liste übereinstimmen müssen. Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen in Bayern stehn die Spitzenkandidaten für die meisten Wähler garnicht auf der Liste. Wenn man anders keine Bewerber findet, kann man aber natürlich mit den Margen nachhelfen. "Das möge doch mal alles ein Richter belegen und damit einen wissenschaftlichen Beitrag zur Wahlforschung liefern..." Das ist nicht ihre Aufgabe, und sie schaffen es in aller Regel ja nichtmal, einen Erfolgswert korrekt anzugeben. Wenn die Streitparteien nichts Vernünftiges vorlegen, können aber auch die Richter wenig machen.
Mit "objektiver Qualität" mein ich, dass für die Abstimmenden persönliche Beweggründe keine Rolle spielen und sie mit einem einheitlichen Maßstab gemessen werden. Das wird z.B. bei Juryentscheidungen unterstellt, stimmt aber schon da in der Praxis nicht immer. Für sowas ist Rangevoting grundsätzlich geeignet, wird aber trotzdem oft durch Streichen von Extremwerten oder über den Median modifiziert, weil es anders praktisch nicht klappt. Selbst auf rangevoting.org steht ja effektiv, dass ehrliche Wahl bei Rangevoting immer am schlechtesten für den Wähler ist, wenn es mehr Wähler als Kandidaten gibt (andernfalls dient die Differenzierung zur sinnvollen Auflösung der dann häufigen Patts). Auch die Skalierung (C) ist unter praktisch relevanten Bedingungen immer schlechter als eine absolut naive Strategie (E), die keinerlei Wissen des Wählers erfordert und die als Auslegungsregel automatisch angewendet werden könnte. Und das Maß ("expected utility") ist natürlich schon so gewählt, dass Rangevoting möglichst gut dabei ausschaut (unterstellt übrigens schon in der Theorie, dass es möglichst keine Wahlgleichheit geben darf, sondern zu berücksichtigen ist, wie wichtig dem Wähler das Ergebnis ist). Wenn der Wähler ausreichend über die Strategien der anderen Wähler informiert ist, ist die beste Taktik (wie bei Approvalvoting), den besseren der beiden Kandidaten, die um den letzten zu besetzenden Platz konkurrieren, sowie alle noch besseren mit dem Maximum und alle anderen mit dem Minimum zu bewerten. Schwieriger wird es bloß, wenn die Informationen sehr mangelhaft sind oder die Strategien der anderen Wähler oder Sonderregeln im Wahlsystem zu irrational. Unter Umständen fährt man dann besser, wenn man den Cut-Off-Punkt zwischen Kandidaten verlegt, wo einem die Entscheidung wichtiger ist. Eine Abstufung kann man dann zur Risikostreuung nutzen, aber einen optimalen Erwartungswert wird man damit kaum erzielen können. Eine optimale Strategie setzt natürlich voraus, dass es genügend blöde Wähler gibt, die das Ergebnis berechenbar machen, sonst entartet es leicht zum Chickengame. Wenn man darauf setzt, dass die Mehrzahl der Wähler deshalb lieber gleich ehrlich wählt, verschafft man aber den anderen einen umso größeren Vorteil. Das klappt nur dann, wenn man voraussetzen kann, dass fast alle Wähler entweder kooperativ oder blöd sind und man den groben Vorteil für den Rest inkauf nimmt. Die Frage ist halt, ob das bei Aufstellungsversammlungen gegeben ist. Dass Bewerber nur für chancenlose Plätze kandidieren wollen, kann ich nicht ganz nachvollziehn. Wenn sie wirklich chancenlos sind, kann man sie auch unbesetzt lassen, und andernfalls müssen sie ohnehin mit ihrer Wahl rechnen. Bei offenen Listen geht es ja auch nicht, zu verhindern, dass man tatsächlich gewählt wird (und gerade da besteht oft der faktische Zwang zu Füllkandidaten). Das Argument mit den medialen Spitzenkandidaten zieht auch nicht, weil die nicht mit der Reihenfolge auf der Liste übereinstimmen müssen. Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen in Bayern stehn die Spitzenkandidaten für die meisten Wähler garnicht auf der Liste. Wenn man anders keine Bewerber findet, kann man aber natürlich mit den Margen nachhelfen. "Das möge doch mal alles ein Richter belegen und damit einen wissenschaftlichen Beitrag zur Wahlforschung liefern..." Das ist nicht ihre Aufgabe, und sie schaffen es in aller Regel ja nichtmal, einen Erfolgswert korrekt anzugeben. Wenn die Streitparteien nichts Vernünftiges vorlegen, können aber auch die Richter wenig machen.