Verfahren zur Listenaufstellung

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Verfahren zur Listenaufstellung

von Ratinger Linke » Fr 7. Sep 2012, 23:40

Was jetzt hier steht, ist grob irreführend: "Das Wahlverfahren [...] ist ein echtes personalisiertes und faires Verhältniswahlverfahren." Das ist [b]kein[/b] Verhältniswahlverfahren. Es verhält sich ausschließlich dann so, wenn alle Wähler auf Blöcke verteilt sind und ihren eigenen Kandidaten allen das Maximum geben und dem Rest das Minimum (womit dann die Personalisierung ausschließlich durch das Los erfolgt). Dann kann man aber gleich eine richtige Verhältniswahl machen. Wer weniger als das Maximum an den letzten relevanten Kandidaten vergibt, kriegt keinen proportionalen Anteil mehr, außer die Anderen sind genauso blöd. Technisch gesehn ist eine Vergabe von weniger als dem Maximum eine künstliche Reduzierung der Höchstzahlen, wo gerade die weiter hinten (also die mit der größeren Reduzierung) für die effektive Sitzzahl relevant sind. Es gewinnt also der, der seine Stimmen besser konzentriert. Fair ist das genau dann, wenn Intelligenz und Kommunikationsmöglichkeiten (für die nötigen Absprachen) unter den Wählern gleichmäßig verteilt sind.

Verfahren zur Listenaufstellung

von Ratinger Linke » Mi 29. Aug 2012, 11:19

Gerade wenn es klare Favoriten gibt, gibts doch keinen Grund, für die noch sein eigenes Stimmengewicht durch den Ofen zu jagen (das gilt ja eingeschränkt sogar für STV). Natürlich geht man damit ein Risiko ein, aber es lohnt sich. Bei der Listenaufstellung ist zumindest die Reihenfolge bis zur Sperrklauselgrenze völlig irrelvant. Es geht bloß um die zu erwartende Grenze, bis zu der es einen Sitz gibt. Die ist zwar nicht ganz sicher und auch durch Nachrücker etwas verschwommen, aber für die Wahlentscheidung sind zumindest nur die Kandidaten relevant, bei denen sehr unsicher ist, ob sie vor oder hinter der Grenze landen werden. Und auf den besten davon muss man möglichst sein ganzes Stimmengewicht konzentrieren, um maximalen Einfluss zu haben. Wenn es mehrere gibt, muss man halt zwischen Qualität und Bedarf abwägen, aber eine Stimme für einen schlechteren Kandidaten ist gleichzeitig eine gegen den besseren, und eine verschwendete bei RRV auch. Das grundsätzliche Problem ist, dass selbst eine Strategie, die für jeden einzelnen Wähler zum besten Ergebnis führt, aus der Sicht des einzelnen Wählers suboptimal sein kann (Eisverkäuferparadoxon). Das lässt sich nur vermeiden, wenn man aus irgendwelchen Gründen die Kooperationsbereitschaft aller Wähler voraussetzen kann.

Verfahren zur Listenaufstellung

von Ratinger Linke » Mi 29. Aug 2012, 09:14

Mit "objektiver Qualität" mein ich, dass für die Abstimmenden persönliche Beweggründe keine Rolle spielen und sie mit einem einheitlichen Maßstab gemessen werden. Das wird z.B. bei Juryentscheidungen unterstellt, stimmt aber schon da in der Praxis nicht immer. Für sowas ist Rangevoting grundsätzlich geeignet, wird aber trotzdem oft durch Streichen von Extremwerten oder über den Median modifiziert, weil es anders praktisch nicht klappt. Selbst auf rangevoting.org steht ja effektiv, dass ehrliche Wahl bei Rangevoting immer am schlechtesten für den Wähler ist, wenn es mehr Wähler als Kandidaten gibt (andernfalls dient die Differenzierung zur sinnvollen Auflösung der dann häufigen Patts). Auch die Skalierung (C) ist unter praktisch relevanten Bedingungen immer schlechter als eine absolut naive Strategie (E), die keinerlei Wissen des Wählers erfordert und die als Auslegungsregel automatisch angewendet werden könnte. Und das Maß ("expected utility") ist natürlich schon so gewählt, dass Rangevoting möglichst gut dabei ausschaut (unterstellt übrigens schon in der Theorie, dass es möglichst keine Wahlgleichheit geben darf, sondern zu berücksichtigen ist, wie wichtig dem Wähler das Ergebnis ist). Wenn der Wähler ausreichend über die Strategien der anderen Wähler informiert ist, ist die beste Taktik (wie bei Approvalvoting), den besseren der beiden Kandidaten, die um den letzten zu besetzenden Platz konkurrieren, sowie alle noch besseren mit dem Maximum und alle anderen mit dem Minimum zu bewerten. Schwieriger wird es bloß, wenn die Informationen sehr mangelhaft sind oder die Strategien der anderen Wähler oder Sonderregeln im Wahlsystem zu irrational. Unter Umständen fährt man dann besser, wenn man den Cut-Off-Punkt zwischen Kandidaten verlegt, wo einem die Entscheidung wichtiger ist. Eine Abstufung kann man dann zur Risikostreuung nutzen, aber einen optimalen Erwartungswert wird man damit kaum erzielen können. Eine optimale Strategie setzt natürlich voraus, dass es genügend blöde Wähler gibt, die das Ergebnis berechenbar machen, sonst entartet es leicht zum Chickengame. Wenn man darauf setzt, dass die Mehrzahl der Wähler deshalb lieber gleich ehrlich wählt, verschafft man aber den anderen einen umso größeren Vorteil. Das klappt nur dann, wenn man voraussetzen kann, dass fast alle Wähler entweder kooperativ oder blöd sind und man den groben Vorteil für den Rest inkauf nimmt. Die Frage ist halt, ob das bei Aufstellungsversammlungen gegeben ist. Dass Bewerber nur für chancenlose Plätze kandidieren wollen, kann ich nicht ganz nachvollziehn. Wenn sie wirklich chancenlos sind, kann man sie auch unbesetzt lassen, und andernfalls müssen sie ohnehin mit ihrer Wahl rechnen. Bei offenen Listen geht es ja auch nicht, zu verhindern, dass man tatsächlich gewählt wird (und gerade da besteht oft der faktische Zwang zu Füllkandidaten). Das Argument mit den medialen Spitzenkandidaten zieht auch nicht, weil die nicht mit der Reihenfolge auf der Liste übereinstimmen müssen. Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen in Bayern stehn die Spitzenkandidaten für die meisten Wähler garnicht auf der Liste. Wenn man anders keine Bewerber findet, kann man aber natürlich mit den Margen nachhelfen. "Das möge doch mal alles ein Richter belegen und damit einen wissenschaftlichen Beitrag zur Wahlforschung liefern..." Das ist nicht ihre Aufgabe, und sie schaffen es in aller Regel ja nichtmal, einen Erfolgswert korrekt anzugeben. Wenn die Streitparteien nichts Vernünftiges vorlegen, können aber auch die Richter wenig machen.

Verfahren zur Listenaufstellung

von Ratinger Linke » Sa 18. Aug 2012, 22:17

Das praktische Problem ist doch nicht, dass Kandidaten die Parteilinie nicht vertreten wollten, sondern eher im Gegenteil. Davon wird eine Minderheit aber nicht inexistent. Und die Parteilinie wird auch wesentlich über die Mandatsträger weiterentwickelt. Zu einem guten Teil geht es schlicht darum, dass spezifische Interessen vertreten sind, die an sich in der Partei garnicht strittig sind.

Verfahren zur Listenaufstellung

von Wähler » Sa 18. Aug 2012, 17:32

"Damit sollten auch Minderheiten auf der Liste ihren Platz finden, und nach der Wahl ins Parlament einziehen." Es bleibt immer noch die Frage, warum parteiinterne Minderheiten (also Personen, die offenbar die Parteilinie nicht vertreten wollen, denn sonst wären sie ja nicht in der Minderheit) überhaupt auf der Liste stehen sollen.

Verfahren zur Listenaufstellung

von Frank Schmidt » Sa 18. Aug 2012, 17:12

@Ratinger Linke: Bei Stufe 1 ist es eigentlich nicht notwendig, dass Kandidaten ausscheiden. Sie werden bloss unabhängig voneinander beurteilt. Wie wäre es damit? 1) Die Kandidaten stellen sich vor. 2) Die Kandidaten stellen sich der

Verfahren zur Listenaufstellung

von Ratinger Linke » Sa 18. Aug 2012, 12:11

Der Nutzen von STV ist halt beschränkt, wenn vorher eine qualifizierte Mehrheit als Eintrittsgeld verlangt wird. Ob die 2-3 Minuten reichen, hängt davon ab, ob es ausreichend Grund dafür gibt. Der Verweis auf die Chance zu späterer Befragung wird dabei jedenfalls wenig bringen.

Verfahren zur Listenaufstellung

von Frank Schmidt » Sa 18. Aug 2012, 10:45

Ich bin mir noch nicht ganz sicher, wie die Auswirkungen sind, ich neige aber momentan eher einem zweistufigen System zu: Stufe 1: Nominierung 1) Die Kandidaten stellen sich nacheinander kurz (2-3 min) vor. 2) Nach der Vorstellung werden die Kandidaten beurteilt: Entweder ein Nein, oder 0 bis zB 5 Stimmen. 3) Haben mehr Leute gegen einen Kandidaten (mit Nein) als für ihn (mit einer oder mehr Stimmen) gestimmt, wird der Kandidat gestrichen. Hat ein Kandidat weniger Stimmen, als Leute abgestimmt haben, wird er ebenfalls gestrichen. 4) Die übrigen Kandidaten werden nach der Stimmenzahl sortiert (vorläufige Liste). Stufe 2: Listenaufstellung 5) Die verbleibenden Kandidaten stellen sich der Versammlung für Fragen. (Sollten dabei jeweils X Kandidaten gemeinsam befragt werden? Wenn ja, sollten dies Kandidaten 1 bis X der vorläufigen Liste sein, dann X+1 bis 2X etc?) 6) Die Abstimmung zur Listenaufstellung findet per STV statt. 7) Das Ergebnis wird ermittelt, die Liste wird vorgestellt. 8) Die Versammlung stimmt ab, ob diese Liste angenommen wird. (Was passiert, wenn die Versammlung mit nein stimmt?) Wäre dies ausreichend demokratisch?

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