von Frank Schmidt » Mi 1. Aug 2012, 23:11
In dem Urteil steht, eine Partei kann auf aktuelle "Ausweisdokumenten und Mitgliederlisten" zurückgreifen. Aus einem Personalausweis kann man entnehmen, wo eine Person gemeldet ist, aber nicht seit wann (und schon gar nicht, ob der letzte Umzug innerhalb des Wahlgebiets stattfand und somit nicht zählen dürfte. Was die Mitgliederliste angeht: wenn man erst Mitglied werden könnte, wenn man einen gültigen Ausweis vorzeigen kann, kann die Partei trotzdem erst nach 3 Monaten sicher sein, dass dieses Mitglied auch das Wahlrecht hat, wenn es dann immer noch an dieser Adresse gemeldet ist. Würde daraus nicht hervorgehen, dass ein Parteimitglied erst 3 Monate nach Eintritt in die Partei wählen kann?
In dem Urteil steht, eine Partei kann auf aktuelle "Ausweisdokumenten und Mitgliederlisten" zurückgreifen. Aus einem Personalausweis kann man entnehmen, wo eine Person gemeldet ist, aber nicht seit wann (und schon gar nicht, ob der letzte Umzug innerhalb des Wahlgebiets stattfand und somit nicht zählen dürfte. Was die Mitgliederliste angeht: wenn man erst Mitglied werden könnte, wenn man einen gültigen Ausweis vorzeigen kann, kann die Partei trotzdem erst nach 3 Monaten sicher sein, dass dieses Mitglied auch das Wahlrecht hat, wenn es dann immer noch an dieser Adresse gemeldet ist. Würde daraus nicht hervorgehen, dass ein Parteimitglied erst 3 Monate nach Eintritt in die Partei wählen kann?