von Mark Tröger » Di 18. Dez 2018, 03:32
"Ich halte von einem Grabenwahlrecht wenig, zumal der mehrheitsverstärkende Effekt einer Überzahl an Direktmandaten an anderer Stelle bereits am Beispiel der BT-Wahl 2005 widerlegt wurde." Das lag damals am negativen Stimmgewicht durch die Verrechnung von Direktmandaten und Listenmandaten. Dieser Effekt kann bei einem Grabenwahlrecht jedoch nicht auftreten, da Direkt- und Listenmandate komplett unabhängig voneinander berechnet werden. "Mit einer geringeren Anzahl Direktmandate, ähnlich dem aktuellen italienischen Wahlsystem, wird sich kein mehrheitsverstärkender Effekt einstellen." Der Vergleich mit Italien ist passender. Dort herrscht ein Grabenwahlrecht. Bei der letzten Wahl hat die Mitte-Rechts-Koalition als stärkste Koalition 48% der Direktmandate geholt, obwohl die Koalition nur 32,7% der Stimmen erhielt. Es gibt also einen mehrheitsverstärkenden Effekt. Man kann natürlich den Standpunkt vertreten, er wäre nicht stark genug. "Für sehr viel brauchbarer halte ich in diesem Zusammenhang das sog. "minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht", das ja eigentlich ein Verhältniswahlsystem mit Mehrheitsbonus ist." Ein solches System hielte ich für sehr willkürlich. Warum soll eine Partei die nur 1 Stimme Vorsprung hat, den gleichen oder sogar einen noch größeren Bonus bekommen als eine Partei die Millionen Stimmen Vorsprung hat? Man sollte die Politik m. E. nicht derart vom Zufall abhängig machen. Mehrheits- und Grabenwahlrechtssysteme belohnen hingegen große Vorsprünge stark und kleine Vorsprünge nur schwach. Das halte ich für wesentlich gerechter. Wenn Sie allerdings die Personenwahl aufgrund der Gefahr von Parochialismus ablehnen, gibt es noch eine dritte Lösung, die Vorsprünge entsprechend ihrer Größe belohnt, aber ohne die Mehrheitswahl in Wahlkreisen mit Partikularinteressen auskommt: Man potenziert die Stimmenzahl für die Parteien bzw. Koalitionen mit einer bestimmten Hochzahl, und berechnet auf dieser Grundlage die Mandate: Ein Beispiel mit der Hochzahl 1,5: Union: 33 Stimmen -> 189,6 -> 45,3% Sitze SPD: 20 Stimmen -> 89,4 -> 21,4% Sitze AfD: 13 Stimmen -> 46,9 -> 11,2% Sitze FDP: 11 Stimmen -> 36,5 -> 8,7% Sitze Linke: 9 Stimmen -> 27,0 -> 6,5% Sitze Grüne: 9 Stimmen -> 27,0 -> 6,5% Sitze FW: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze PARTEI: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze Da die Spaltung eines Lagers in mehrere Parteien bei diesem Verfahren dem Lager insgesamt Stimmen kostet, kann es sinnvoll sein, wie in Italien Koalitionen zuzulassen. Die Stimmen für die Parteien in einer Koalition werden dabei zunächst zusammengezählt, dann die Sitze für die Koalition bestimmt und erst am Ende an die Parteien unterverteilt. Beispiel mit Koalition Union-FDP-FW und SPD-Grüne (Hochzahl 1,5): Union-FDP-FW: 45 Stimmen -> 301,9 -> 56,6% Sitze (Union: 41,5%, FDP: 13,8%, FW: 1,3%) SPD-Grüne: 29 Stimmen -> 156,2 -> 29,3% Sitze (SPD: 20,2%, Grüne 9,1%) AfD: 13 Stimmen -> 46,9 -> 8,8% Sitze Linke: 9 Stimmen -> 27,0 -> 5,3% Sitze PARTEI: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze Beispiel mit der Linken in SPD-Grüner-Koalition (Hochzahl 1,5): Union-FDP-FW: 45 Stimmen -> 301,9 -> 51,7% Sitze (Union: 37,9%, FDP: 12,6%, FW: 1,1%) SPD-Grüne-Linke: 38 Stimmen -> 234,2 -> 40,1% Sitze (SPD:21,1%, Grüne 9,5%, Linke 9,5%) AfD: 13 Stimmen -> 46,9 -> 8,0% Sitze PARTEI: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze Die Hochzahl kann je nachdem eingestellt werden, wie groß man den mehrheitsbegünstigenden Effekt haben will.
"Ich halte von einem Grabenwahlrecht wenig, zumal der mehrheitsverstärkende Effekt einer Überzahl an Direktmandaten an anderer Stelle bereits am Beispiel der BT-Wahl 2005 widerlegt wurde." Das lag damals am negativen Stimmgewicht durch die Verrechnung von Direktmandaten und Listenmandaten. Dieser Effekt kann bei einem Grabenwahlrecht jedoch nicht auftreten, da Direkt- und Listenmandate komplett unabhängig voneinander berechnet werden. "Mit einer geringeren Anzahl Direktmandate, ähnlich dem aktuellen italienischen Wahlsystem, wird sich kein mehrheitsverstärkender Effekt einstellen." Der Vergleich mit Italien ist passender. Dort herrscht ein Grabenwahlrecht. Bei der letzten Wahl hat die Mitte-Rechts-Koalition als stärkste Koalition 48% der Direktmandate geholt, obwohl die Koalition nur 32,7% der Stimmen erhielt. Es gibt also einen mehrheitsverstärkenden Effekt. Man kann natürlich den Standpunkt vertreten, er wäre nicht stark genug. "Für sehr viel brauchbarer halte ich in diesem Zusammenhang das sog. "minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht", das ja eigentlich ein Verhältniswahlsystem mit Mehrheitsbonus ist." Ein solches System hielte ich für sehr willkürlich. Warum soll eine Partei die nur 1 Stimme Vorsprung hat, den gleichen oder sogar einen noch größeren Bonus bekommen als eine Partei die Millionen Stimmen Vorsprung hat? Man sollte die Politik m. E. nicht derart vom Zufall abhängig machen. Mehrheits- und Grabenwahlrechtssysteme belohnen hingegen große Vorsprünge stark und kleine Vorsprünge nur schwach. Das halte ich für wesentlich gerechter. Wenn Sie allerdings die Personenwahl aufgrund der Gefahr von Parochialismus ablehnen, gibt es noch eine dritte Lösung, die Vorsprünge entsprechend ihrer Größe belohnt, aber ohne die Mehrheitswahl in Wahlkreisen mit Partikularinteressen auskommt: Man potenziert die Stimmenzahl für die Parteien bzw. Koalitionen mit einer bestimmten Hochzahl, und berechnet auf dieser Grundlage die Mandate: Ein Beispiel mit der Hochzahl 1,5: Union: 33 Stimmen -> 189,6 -> 45,3% Sitze SPD: 20 Stimmen -> 89,4 -> 21,4% Sitze AfD: 13 Stimmen -> 46,9 -> 11,2% Sitze FDP: 11 Stimmen -> 36,5 -> 8,7% Sitze Linke: 9 Stimmen -> 27,0 -> 6,5% Sitze Grüne: 9 Stimmen -> 27,0 -> 6,5% Sitze FW: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze PARTEI: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze Da die Spaltung eines Lagers in mehrere Parteien bei diesem Verfahren dem Lager insgesamt Stimmen kostet, kann es sinnvoll sein, wie in Italien Koalitionen zuzulassen. Die Stimmen für die Parteien in einer Koalition werden dabei zunächst zusammengezählt, dann die Sitze für die Koalition bestimmt und erst am Ende an die Parteien unterverteilt. Beispiel mit Koalition Union-FDP-FW und SPD-Grüne (Hochzahl 1,5): Union-FDP-FW: 45 Stimmen -> 301,9 -> 56,6% Sitze (Union: 41,5%, FDP: 13,8%, FW: 1,3%) SPD-Grüne: 29 Stimmen -> 156,2 -> 29,3% Sitze (SPD: 20,2%, Grüne 9,1%) AfD: 13 Stimmen -> 46,9 -> 8,8% Sitze Linke: 9 Stimmen -> 27,0 -> 5,3% Sitze PARTEI: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze Beispiel mit der Linken in SPD-Grüner-Koalition (Hochzahl 1,5): Union-FDP-FW: 45 Stimmen -> 301,9 -> 51,7% Sitze (Union: 37,9%, FDP: 12,6%, FW: 1,1%) SPD-Grüne-Linke: 38 Stimmen -> 234,2 -> 40,1% Sitze (SPD:21,1%, Grüne 9,5%, Linke 9,5%) AfD: 13 Stimmen -> 46,9 -> 8,0% Sitze PARTEI: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze Die Hochzahl kann je nachdem eingestellt werden, wie groß man den mehrheitsbegünstigenden Effekt haben will.