Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

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Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

von Marcel G. » Di 18. Dez 2018, 14:11

Dieser Effekt kann bei einem Grabenwahlrecht jedoch nicht auftreten, da Direkt- und Listenmandate komplett unabhängig voneinander berechnet werden. Das meine ich gar nicht. Ich rede von einem politologischen Aufsatz, der eine extreme Variante des Grabenwahlrechts vorsieht, bei der fünf Sechstel der Sitze im Bundestag per einfacher Mehrheitswahl und ein Sechstel per Listenwahl besetzt werden: http://lspwpp.sowi.uni-mannheim.de/team/lehrstuhlinhaber/Aufs%C3%A4tze%20in%20Fachzeitschriften/Schoen_2007_Eine_optimale_Loesung_-_Eine_Replik_auf_Gerd_Strohmeier.pdf Auf Seite 3 wird festgestellt, dass auch bei einem solchen Übergewicht der Direktmandate keine der beiden großen Parteien 2005 aus eigener Kraft eine Mehrheit bekommen hätte. Damit ist der Zweck einer solch extremen Wahlrechtsreform nicht erfüllt, nämlich gleichzeitig sowohl für klare Verhältnisse als auch Minderheitenrepräsentation zu sorgen. Bei der letzten Wahl hat die Mitte-Rechts-Koalition als stärkste Koalition 48% der Direktmandate geholt, obwohl die Koalition nur 32,7% der Stimmen erhielt. Es gibt also einen mehrheitsverstärkenden Effekt. Man kann natürlich den Standpunkt vertreten, er wäre nicht stark genug. Nur auf Direktmandate bezogen ergibt die Rechnung nach meinem Dafürhalten wenig Sinn. Insgesamt war der mehrheitsverstärkende Effekt eher gering, was an der resultierenden Notwendigkeit einer Koalition zu erkennen ist. Das M5S bekam 227 Sitze bei 32,68 Prozent der Stimmen, was einen mehrheitsverstärkenden Effekt von gerade mal 22 Sitzen bedeutet. Ein solches System hielte ich für sehr willkürlich. Warum soll eine Partei die nur 1 Stimme Vorsprung hat, den gleichen oder sogar einen noch größeren Bonus bekommen als eine Partei die Millionen Stimmen Vorsprung hat? Darum schrieb ich ja auch, dass die stärkste Partei den Mehrheitsbonus unter bestimmten Voraussetzungen bekommt. Unter bestimmten Voraussetzungen verstehe ich z.B. einen zweiten Wahlgang zwischen den stärksten Parteien/Koalitionen, um zu entscheiden, wer von beiden den Mehrheitsbonus letztlich erhält - ähnlich dem italienischen Wahlrecht vom 2015. Das können zwei, drei, oder sogar vier Parteien/Koalitionen sein. Ich kann nicht erkennen, was hieran willkürlich sein soll. Tatsächlich jedoch muss beim minderheitenfreundlichen Mehrheitswahlrecht der Artenschutz für die Opposition verstärkt werden. Die Gefahr, dass eine Partei CSU-mäßig quasi automatisch über viele Jahre das politische System unumwunden dominiert, birgt natürlich die Gefahr der oppositionellen Dezimierung. Dezimierung deshalb, weil die Mehrheitspartei in dem ansonsten nach den Gesichtspunkten der Verhältniswahl ausgestalteten System die Opposition zur Spaltung animieren kann. Um dies zu verhindern, wären Regeln denkbar, die Koalitionen gegenüber einzelnen Parteien begünstigen, wie bspw. Sperrklauseln, die einzelne Parteien nur solange aussperren, wie sie keiner festen Koalition angehören. Dies hat zudem den Vorteil, dass Koalitionen vor statt nach der Wahl gebildet werden und der Wähler daher weiß, worauf er sich einlässt wenn er jemandem die Stimme gibt.

Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

von Mark Tröger » Di 18. Dez 2018, 03:32

"Ich halte von einem Grabenwahlrecht wenig, zumal der mehrheitsverstärkende Effekt einer Überzahl an Direktmandaten an anderer Stelle bereits am Beispiel der BT-Wahl 2005 widerlegt wurde." Das lag damals am negativen Stimmgewicht durch die Verrechnung von Direktmandaten und Listenmandaten. Dieser Effekt kann bei einem Grabenwahlrecht jedoch nicht auftreten, da Direkt- und Listenmandate komplett unabhängig voneinander berechnet werden. "Mit einer geringeren Anzahl Direktmandate, ähnlich dem aktuellen italienischen Wahlsystem, wird sich kein mehrheitsverstärkender Effekt einstellen." Der Vergleich mit Italien ist passender. Dort herrscht ein Grabenwahlrecht. Bei der letzten Wahl hat die Mitte-Rechts-Koalition als stärkste Koalition 48% der Direktmandate geholt, obwohl die Koalition nur 32,7% der Stimmen erhielt. Es gibt also einen mehrheitsverstärkenden Effekt. Man kann natürlich den Standpunkt vertreten, er wäre nicht stark genug. "Für sehr viel brauchbarer halte ich in diesem Zusammenhang das sog. "minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht", das ja eigentlich ein Verhältniswahlsystem mit Mehrheitsbonus ist." Ein solches System hielte ich für sehr willkürlich. Warum soll eine Partei die nur 1 Stimme Vorsprung hat, den gleichen oder sogar einen noch größeren Bonus bekommen als eine Partei die Millionen Stimmen Vorsprung hat? Man sollte die Politik m. E. nicht derart vom Zufall abhängig machen. Mehrheits- und Grabenwahlrechtssysteme belohnen hingegen große Vorsprünge stark und kleine Vorsprünge nur schwach. Das halte ich für wesentlich gerechter. Wenn Sie allerdings die Personenwahl aufgrund der Gefahr von Parochialismus ablehnen, gibt es noch eine dritte Lösung, die Vorsprünge entsprechend ihrer Größe belohnt, aber ohne die Mehrheitswahl in Wahlkreisen mit Partikularinteressen auskommt: Man potenziert die Stimmenzahl für die Parteien bzw. Koalitionen mit einer bestimmten Hochzahl, und berechnet auf dieser Grundlage die Mandate: Ein Beispiel mit der Hochzahl 1,5: Union: 33 Stimmen -> 189,6 -> 45,3% Sitze SPD: 20 Stimmen -> 89,4 -> 21,4% Sitze AfD: 13 Stimmen -> 46,9 -> 11,2% Sitze FDP: 11 Stimmen -> 36,5 -> 8,7% Sitze Linke: 9 Stimmen -> 27,0 -> 6,5% Sitze Grüne: 9 Stimmen -> 27,0 -> 6,5% Sitze FW: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze PARTEI: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze Da die Spaltung eines Lagers in mehrere Parteien bei diesem Verfahren dem Lager insgesamt Stimmen kostet, kann es sinnvoll sein, wie in Italien Koalitionen zuzulassen. Die Stimmen für die Parteien in einer Koalition werden dabei zunächst zusammengezählt, dann die Sitze für die Koalition bestimmt und erst am Ende an die Parteien unterverteilt. Beispiel mit Koalition Union-FDP-FW und SPD-Grüne (Hochzahl 1,5): Union-FDP-FW: 45 Stimmen -> 301,9 -> 56,6% Sitze (Union: 41,5%, FDP: 13,8%, FW: 1,3%) SPD-Grüne: 29 Stimmen -> 156,2 -> 29,3% Sitze (SPD: 20,2%, Grüne 9,1%) AfD: 13 Stimmen -> 46,9 -> 8,8% Sitze Linke: 9 Stimmen -> 27,0 -> 5,3% Sitze PARTEI: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze Beispiel mit der Linken in SPD-Grüner-Koalition (Hochzahl 1,5): Union-FDP-FW: 45 Stimmen -> 301,9 -> 51,7% Sitze (Union: 37,9%, FDP: 12,6%, FW: 1,1%) SPD-Grüne-Linke: 38 Stimmen -> 234,2 -> 40,1% Sitze (SPD:21,1%, Grüne 9,5%, Linke 9,5%) AfD: 13 Stimmen -> 46,9 -> 8,0% Sitze PARTEI: 1 Stimme -> 1,0 -> 0,2% Sitze Die Hochzahl kann je nachdem eingestellt werden, wie groß man den mehrheitsbegünstigenden Effekt haben will.

Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

von Marcel G. » Mo 17. Dez 2018, 18:29

Ich halte von einem Grabenwahlrecht wenig, zumal der mehrheitsverstärkende Effekt einer Überzahl an Direktmandaten an anderer Stelle bereits am Beispiel der BT-Wahl 2005 widerlegt wurde. Mit einer geringeren Anzahl Direktmandate, ähnlich dem aktuellen italienischen Wahlsystem, wird sich kein mehrheitsverstärkender Effekt einstellen. Für sehr viel brauchbarer halte ich in diesem Zusammenhang das sog. "minderheitenfreundliche Mehrheitswahlrecht", das ja eigentlich ein Verhältniswahlsystem mit Mehrheitsbonus ist. Dabei erhält die stärkste Partei unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrheitsbonus, mit dem sie auf etwas mehr als 50 Prozent der Sitze kommt. Varianten eines solchen Wahlrechts finden in Frankreich und Italien auf den regionalen und lokalen Ebenen Anwendung, sowie national in Griechenland und San Marino und bis vor wenigen Jahren auch in Italien. Idealerweise verbindet man ein minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht mit offenen oder lose gebundenen Listen in Wahlkreisen mit fünf oder sechs Sitzen, d.h. der Wähler kann durch kumulieren und panaschieren oder durch Setzen einer oder mehrerer Vorzugsstimmen Einfluss auf Zusammensetzung und/oder Reihenfolge der gewählten Liste nehmen. Die geringe Wahlkreisgröße stellt die Verbindung zwischen Wähler und Kandidaten sowie die Proportionalität sicher.

Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

von Werner Fischer » Di 6. Nov 2018, 07:51

Richtig, aber die gibt es jetzt auch nur rein theoretisch. Hat es denn schon mal ein Einzelbewerber in den Bundestag geschafft, seit es das Zweistimmen-Wahlrecht gibt? Nein! Die jetzige Regelung für Einzelbewerber ist mit vielen Nachteilen gespickt (z.B. wg. Drohung mit Wegfall der Zweitstimme). Ich finde, man kann sie problemlos abschaffen. Das sage ich, weil ich mich seit Jahren für unabhängige Einzelbewerber einsetze und selbst schon als solcher angetreten bin.

Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

von görd » Mo 5. Nov 2018, 18:44

Wenn man die Direktwahl abschafft, gibt es aber keine Möglichkeit mehr für unabhängige Kandidaten.

Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

von Markus Richter » Mi 31. Okt 2018, 17:21

Mark Tröger: "Um das zu verhindern, könnte man die Direktwahl komplett abschaffen, und dafür Listenwahlkreise in der Größe kleinerer und mittlerer Bundesländer einführen, in denen der Wähler neben der Stimme für die Partei auch eine Stimme für einen beliebigen Kandidaten auf der Liste seiner Partei abgeben kann. Statt der Reihenfolge auf der Liste wäre dann die Anzahl der Personenstimmen ausschlaggebend, wer von der Liste gewählt ist. Zu große Wahlkreise wären zu vermeiden, um zu große Stimmzettel zu vermeiden." Das halte ich in der Tat für die eleganteste Variante mit großer Bürgerbeteiligung. Das Hauptproblem wäre wohl eine sinnvolle Wahlkreiseinteilung, ansonsten sehe ich kaum Hindernisse (theoretisch, nicht praktisch)

Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

von Mark Tröger » Mi 31. Okt 2018, 11:44

Das Mehrheitswahlrecht schützt alle um Direktmandate konkurrierenden Parteien vor Zersplitterung. Um mit der stärksten Partei um Direktmandate konkurrieren zu können gibt es bei den kleineren meist oppositionellen Parteien einen Druck sich zu einer schlagkräftigen Partei zusammenzuschließen. Im Falle, dass es so eine schlagkräftige oppositionelle Partei nicht gibt, kann sich auf einmal auch die stärkste Partei es eher leisten Absplitterungen zuzulassen. Aus diesen beiden Gründen gibt es im Mehrheitswahlrecht auch genauso viele oder noch mehr Regierungswechsel als im Verhältniswahlrecht. Und einen Grund, die zarten Pflänzchen des Ideenwettbewerbs der Parteien unter 5% zu zertreten sehe ich auch bei dosierter Anwendung des Mehrheitswahlrechts nicht.

Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

von Jan W. » Di 30. Okt 2018, 23:18

Ein Bonus für die relativ stärkste Partei würde genau diese vor der Zersplitterung, die man an anderer Stelle fördert schützen ... und die Opposition gezielt spalten ...

Wahlrechtsreform, Überhangmandate, Grabenwahlrecht statt 5%-Hürde, Vorzugsstimme statt Erststimme

von Mark Tröger » Di 30. Okt 2018, 18:19

Zitat Jan W.: Die jetzige Situation mit 5%-Hürde und Grundmandatsklausel (der Vollständigkeit halber: und der Minderheitenklausel) ist eine brauchbare Definition für die Parlamentarische Existenzberechtigung, auch wenn ich Methoden wie den Quadratbuckel* bevorzugen würde. Darüber hinaus gehende Verzerrungsformeln wollen etwas erreichen, was nicht statthaft ist: Mehrheiten zu schaffen, wo keine Mehrheiten sind. Die Fünfprozenthürde gibt es nur, um im Sinne der Stabilität Mehrheiten zu schaffen, wo keine sind. Dort wo Stabilität weniger wichtig ist (Kommunal- und Europaebene), wurde sie für verfassungswidrig erklärt. Nun sorgt die Fünfprozenthürde nicht nur nach der Wahl für Stabilität durch den Ausschluss der kleinen Parteien sondern auch schon vorbeugend vor der Wahl, weil Abweichler innerhalb der Parteien meist keine Aussicht haben durch Parteineugründungen erfolgreich zu sein. Dies führt meines Erachtens zu einer Erstarrung der Parteien und der Politik. Wenn man hingegen die Stabilität fördern würde indem man die stärksten Parteien begünstigt, könnte man sowohl eine lebendige Parteienlandschaft im Bereich der Parteineugründungen erreichen als auch am Ende stabile Mehrheiten im Parlament ermöglichen.

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