Relatives negatives Stimmgewicht durch Rundungseffekte im aktuellen Wahlgesetz

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Relatives negatives Stimmgewicht durch Rundungseffekte im aktuellen Wahlgesetz

von Martin Fehndrich » Fr 15. Dez 2017, 20:12

@Hartmund Schröder Es gibt keine feste Gesamtsitzzahl mehr. Die CDU hat 200 garantierte Mindestsitze und ist damit die am weitesten überhängende Partei, deren Stimmen den Divisor definieren. Wenn sie jetzt zum Beispiel durch mehr Erststi

Relatives negatives Stimmgewicht durch Rundungseffekte im aktuellen Wahlgesetz

von Thomas Frings » Fr 15. Dez 2017, 16:48

"Die CDU hat einen festen Anteil an der Gesamtsitzzahl (nämlich Gesamtsitzzahl durch Sitze für CDU nach Grundverteilung), den diese Zahl ist fix unabhängig von "Glück oder Pech" anderer Parteien." Die absolute Sitzzahl ist fix, der Mandatsanteil aber nicht. Rundungsglück oder -pech der anderen Parteien hat Einfluss auf ihren Mandatsanteil. Bei über 600 oder 700 Sitzen ist der Effekt aber minimal.

Relatives negatives Stimmgewicht durch Rundungseffekte im aktuellen Wahlgesetz

von Hartmund Schröder » Fr 15. Dez 2017, 12:18

Vielen Dank für die Antwort. Ich verstehe noch nicht ganz inwiefern das Rundungsglück hier Auswirkungen haben kann. Wird der Divisor im nicht so gewählt, dass die ermittelte Sitzgröße genau eingehalten wird? D.h. wenn zu viele Parteien "Rundungsglück" hätten muss ein anderer Divisor gewählt werden. Die CDU hat einen festen Anteil an der Gesamtsitzzahl (nämlich Gesamtsitzzahl durch Sitze für CDU nach Grundverteilung), den diese Zahl ist fix unabhängig von "Glück oder Pech" anderer Parteien. Was habe ich nicht verstanden? Mfg

Relatives negatives Stimmgewicht durch Rundungseffekte im aktuellen Wahlgesetz

von Holger81 » Do 14. Dez 2017, 12:50

Einfaches Beispiel: Die CDU hat wie 2017 den relativ meisten Überhang (bestimmt also die Gesamtsitzzahl des Bundestags), bekommt aber in NRW noch Listenmandate. In NRW fehlt der CDU in der Erstverteilung nur eine Stimme für ein weiteres Mandat, während in der Zweitverteilung alle anderen Parteien Rundungspech hatten. Eine zusätzliche NRW-CDU-Stimme führt nun zu einem weiteren Überhangmandat für die CDU, und jede andere Partei bekommt durch Rundungsglück ein weiteres Ausgleichsmandat in der Zweitverteilung. Dann hat sich der Sitzanteil der CDU durch diese zusätzliche Stimme verringert. Insofern ist das neue Bundestagswahlrecht bzgl. NSG also nicht besser als das alte.

Relatives negatives Stimmgewicht durch Rundungseffekte im aktuellen Wahlgesetz

von Hartmund Schröder » Do 14. Dez 2017, 09:47

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich in den letzten Tagen mit dem neuen Wahlgesetz und der Möglichkeit des negativen Stimmgewichtes auseinandergesetzt. Während Formen eines absoluten negativen Stimmgewichtes (also Erhöhung der Stimmen für Partei X führt zur Verringerung der Sitze bei Partei X, aber eben auch bei anderen Parteien) weiter vorkommen, führen diese nicht zu Formen des relativen negativen Stimmgewichtes, d.h. durch mehr Stimmen geringeren Sitzanteil. Dies ist zumindest auf Wahlrecht.de und bspw. bei Joachim Behnke, Das neue Wahlgesetz im Test der Bundestagswahl 2013 ausführlich erläutert. Allerdings ist in beiden Quellen von der Möglichkeit des Auftretens von relativen negativen Stimmgewichten durch Rundungseffekte die Rede. Wahlrecht.de schreibt in den Ausführungen zur BTW 2017: "Auch kann sich durch die durch Ausgleichmandate geänderte Gesamtmandatszahl der Sitzanteil (allerdings nur im Rahmen der Rundungen) reduzieren (relatives negatives Stimmgewicht)." Leider konnte ich auch nach ausgiebiger Recherche keine Erläuterung dieses Effektes finden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, falls mir jemand Quellen oder Erklärungen für den Effekt des "relativen negativen Stimmgewichtes" bedingt durch Rundungseffekte im aktuellen Bundestagswahlgesetzes nennen bzw. darlegen könnte. Mit freundlichen Grüßen, Hartmund Schröder

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