von Hartmund Schröder » Do 14. Dez 2017, 09:47
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich in den letzten Tagen mit dem neuen Wahlgesetz und der Möglichkeit des negativen Stimmgewichtes auseinandergesetzt. Während Formen eines absoluten negativen Stimmgewichtes (also Erhöhung der Stimmen für Partei X führt zur Verringerung der Sitze bei Partei X, aber eben auch bei anderen Parteien) weiter vorkommen, führen diese nicht zu Formen des relativen negativen Stimmgewichtes, d.h. durch mehr Stimmen geringeren Sitzanteil. Dies ist zumindest auf Wahlrecht.de und bspw. bei Joachim Behnke, Das neue Wahlgesetz im Test der Bundestagswahl 2013 ausführlich erläutert. Allerdings ist in beiden Quellen von der Möglichkeit des Auftretens von relativen negativen Stimmgewichten durch Rundungseffekte die Rede. Wahlrecht.de schreibt in den Ausführungen zur BTW 2017: "Auch kann sich durch die durch Ausgleichmandate geänderte Gesamtmandatszahl der Sitzanteil (allerdings nur im Rahmen der Rundungen) reduzieren (relatives negatives Stimmgewicht)." Leider konnte ich auch nach ausgiebiger Recherche keine Erläuterung dieses Effektes finden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, falls mir jemand Quellen oder Erklärungen für den Effekt des "relativen negativen Stimmgewichtes" bedingt durch Rundungseffekte im aktuellen Bundestagswahlgesetzes nennen bzw. darlegen könnte. Mit freundlichen Grüßen, Hartmund Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich in den letzten Tagen mit dem neuen Wahlgesetz und der Möglichkeit des negativen Stimmgewichtes auseinandergesetzt. Während Formen eines absoluten negativen Stimmgewichtes (also Erhöhung der Stimmen für Partei X führt zur Verringerung der Sitze bei Partei X, aber eben auch bei anderen Parteien) weiter vorkommen, führen diese nicht zu Formen des relativen negativen Stimmgewichtes, d.h. durch mehr Stimmen geringeren Sitzanteil. Dies ist zumindest auf Wahlrecht.de und bspw. bei Joachim Behnke, Das neue Wahlgesetz im Test der Bundestagswahl 2013 ausführlich erläutert. Allerdings ist in beiden Quellen von der Möglichkeit des Auftretens von relativen negativen Stimmgewichten durch Rundungseffekte die Rede. Wahlrecht.de schreibt in den Ausführungen zur BTW 2017: "Auch kann sich durch die durch Ausgleichmandate geänderte Gesamtmandatszahl der Sitzanteil (allerdings nur im Rahmen der Rundungen) reduzieren (relatives negatives Stimmgewicht)." Leider konnte ich auch nach ausgiebiger Recherche keine Erläuterung dieses Effektes finden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, falls mir jemand Quellen oder Erklärungen für den Effekt des "relativen negativen Stimmgewichtes" bedingt durch Rundungseffekte im aktuellen Bundestagswahlgesetzes nennen bzw. darlegen könnte. Mit freundlichen Grüßen, Hartmund Schröder