Mehr Nein- als Ja-Stimmen bei der Kanzlerwahl

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Mehr Nein- als Ja-Stimmen bei der Kanzlerwahl

von Marc » Di 5. Dez 2017, 14:11

@Mark, Verfassungswidrig ist diese Vorschrift jedenfalls für die zweite Wahlrunde mE nach nicht. Denn in dieser Wahlrunde muss ja erneut die Kanzlermehrheit erzielt werden. Daher ist eine Beschränkung auf Kandidaten, die eine Unterstü

Mehr Nein- als Ja-Stimmen bei der Kanzlerwahl

von J.A.L. » Mi 29. Nov 2017, 19:14

@ Christian Haake: „bei anderen Wahlen erlöschen nicht erfolgreiche Wahlvorschläge ja auch nicht automatisch“ Doch, dass ist eigentlich schon das anerkannte Grundprinzip für abgeschlossene Wahlgänge. Auch etwa in Vereinen ist

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von Christian Haake » Mi 29. Nov 2017, 14:20

@Jan Gegenargumentation zum automatischen Weiterbestehen könnte lauten: ein automatisches Erlöschen des Vorschlags ergibt sich nicht... ja, und da hört es zugegebenermaßen auf, wenn man sich den exakten Wortlaut der Geschäftso

Mehr Nein- als Ja-Stimmen bei der Kanzlerwahl

von Jan W. » Mi 22. Nov 2017, 20:33

@Christian Ein automatischer Verbleib des Präsidialvorschlags aus dem ersten Wahlgang auf dem Wahlzettel ergibt sich aus keiner Regelung ...

Mehr Nein- als Ja-Stimmen bei der Kanzlerwahl

von Christian Haake » So 19. Nov 2017, 22:39

Wenn ich das richtig sehe kann dieses Geschäftsordnungsquorum nicht verhindern, dass es zumindest einen Kandidaten gibt: den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen! Der dürfte ja nicht einfach so wegfallen, nur weil er es im ersten Wahlgang nicht geschafft hat, oder? Sollte also in der zweiten Wahlphase keine erfolgreiche Wahl zustandekommen folgt ein Wahlgang, in dem zumindest der Kandidat des Bundespräsidenten auf dem Zettel stehen dürfte.

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von Ingo Zachos » So 19. Nov 2017, 18:56

Nach Artikel 63 Absatz 1 GG hat nur der Bundespräsident im ersten Wahlgang Vorschlagsrecht. Theoretisch kann er mehrere Kandidatinnen vorschlagen, aber in der Praxis war es bisher immer nur einer, und jedes Mal hat es geklappt, das der oder die Vorgeschlagene gewählt wurde. Am knappsten war es 1949, als Adenauer mit 202 Stimmen ganz genau die erforderliche Stimmenanzahl erreichte. Die Geschäftsordnung des Bundestages ist übrigens nach Artikel 40 Absatz 1 Satz 2 GG sogar für den Bundestag verpflichtend, und das Viertelquorum gilt erst ab dem zweiten Wahlgang. Im ersten hat, wie gesagt, nur der Bundespräsident das alleinige Vorschlagsrecht.

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von Thomas Frings » So 19. Nov 2017, 12:12

Selbstverständlich kann die im GG ausdrücklich vorgesehene Geschäftsordnung Wahlen und Abstimmungen näher regeln, u. a. dazu ist sie da. Das hat mit einem Weisungsrecht rein gar nichts zu tun. Praxisrelevanter ist das ganz normale Antragsrecht, das ja auch nicht jedes einzelne Mitglied für sich hat. Ich gehe ohnehin davon aus, dass uns Jamaika nicht erspart bleibt. Es ist natürlich viel Theaterdonner dabei. Jeder außer Merkel muss ja zeigen, knallhart verhandelt und das Maximum rausgeholt zu haben.

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von Mark Obrembalski » Sa 18. Nov 2017, 22:47

Ich halte die Bestimmungen der Geschäftsordnung, die ein Quorum für die Benennung von Kandidaten für die Kanzlerwahl vorsehen für verfassungswidrig oder jedenfalls verfassungskonform auszulegen. Nach einem erfolglosen ersten Wahlgang, in dem zumindest primär über den Vorschlag des Bundespräsidenten entschieden wird (unklar ist, was passiert, wenn ein anderer bei der Wahl eine absolute Mehrheit bekommen sollte), "kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen", und nach der Zweiwochenfrist "findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält". Dafür, dass der Bundestag bei diesen Wahlgängen an irgendwelche Nominierungen gebunden sein sollte, liefert das Grundgesetz keinen Anhaltspunkt. Im Gegenteil, Art. 38 Abs. 1 sagt sogar ausdrücklich dass die Abgeordneten, die ja die Wähler sind, "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Damit sind sie also auch dort, wo das Grundgesetz keine ausdrückliche Regelung enthält, nicht an irgendwelche Wahlvorschläge gebunden.

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von Jan W. » Sa 18. Nov 2017, 19:51

Also Gauck war erst rot-grüner Kandidat und deshalb wurde es als Niederlage für Merkel gedeutet, als die FDP ihr den Kandidaten aufgedrängt hat - allerdings sind zwei Jahre ja eine deutlich längere Zeit, um sich dann doch noch an jemanden zu gewöhnen ... Die Geschäftsordnung ließe sich ja einfacher ändern als etwa das Grundgesetz - und das wäre dann wohl auch der Ausweg. Das Viertelquorum entspricht 178 Mandaten. Die SPD hat 153, die CD(!)U 200 - sollten also die Schwesterparteien sich einmal gänzlich verkrachen, ist das Quorum nicht mehr allzu fern. Und Berlin zeigt, dass es solche Ergebnisse auf Landesebene gibt.

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von Ingo Zachos » Sa 18. Nov 2017, 19:13

Ich habe eine theoretische Frage: was geschieht, wenn keine Fraktion mit mehr als 25 Prozent oder keine Kandidat das Viertelquorum, der Geschäftsordnung erreicht. Findet dann nach zwei Wochen kein Wahlgang statt, die Frist läuft ab, und es kann weder Neuwahlen noch weitere Wahlgänge geben? Und eine Anmerkung: Warum sollte eine Partei nicht für einen überparteilichen Kandidaten stimmen, den sie zuvor ablehnt hat? Haben sie die Wahl von Joachim Gauck schon vergessen? Den hätte die CDU/CSU oder FDP ja schon 2010 wählen können. Seine Überparteilichkeit ging 2012 aber dadurch nicht verloren.dadurch nicht verloren.

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