von Wilko Zicht » Mi 15. Mär 2017, 16:59
"Nein, das ist nach den derzeitigen Gesetzesbestimmungen nicht möglich. Und genau deshalb entstehen unabhängig von gewonnenen Wahlkreisen zusätzliche Überhangmandate, die dann in der nächsten Ebene wieder ausgeglichen werden müssen." Nicht ganz richtig. Natürlich würde Bremen bei der "ersten Verteilung" nach § 6 Absatz 2 BWahlG immer mindestens fünf Sitze erhalten. Und tatsächlich könnte dies, z. B. bei niederiger Wahlbeteiligung, einen Überhang an Mandaten verursachen, der Ausgleichsmandate nach sich ziehen würde. Aber bei der entscheidenenden "zweiten Verteilung" nach § 6 Absatz 6 BWahlG könnte dann eben doch ein Ergebnis unter fünf herauskommen. Thomas Frings hat schon zurecht darauf hingewiesen, dass Bayern 2013 am Ende weniger Sitze erhalten als dem Land eigentlich laut Kontingent zugestanden hätte - und das, obwohl bekanntlich der bayerische CSU-Überhang verantwortlich war für massig Ausgleichsmandate.
"Nein, das ist nach den derzeitigen Gesetzesbestimmungen nicht möglich. Und genau deshalb entstehen unabhängig von gewonnenen Wahlkreisen zusätzliche Überhangmandate, die dann in der nächsten Ebene wieder ausgeglichen werden müssen." Nicht ganz richtig. Natürlich würde Bremen bei der "ersten Verteilung" nach § 6 Absatz 2 BWahlG immer mindestens fünf Sitze erhalten. Und tatsächlich könnte dies, z. B. bei niederiger Wahlbeteiligung, einen Überhang an Mandaten verursachen, der Ausgleichsmandate nach sich ziehen würde. Aber bei der entscheidenenden "zweiten Verteilung" nach § 6 Absatz 6 BWahlG könnte dann eben doch ein Ergebnis unter fünf herauskommen. Thomas Frings hat schon zurecht darauf hingewiesen, dass Bayern 2013 am Ende weniger Sitze erhalten als dem Land eigentlich laut Kontingent zugestanden hätte - und das, obwohl bekanntlich der bayerische CSU-Überhang verantwortlich war für massig Ausgleichsmandate.