von Andreas Taeger » Mo 27. Nov 2017, 08:03
Werte Forumsteilnehmer, da ich mit meinen Beiträgen in anderen Threads immer wieder an die Grenzen der Themenbezogenheit gelange, eröffne ich mal einen neuen Strang. Und zwar geht es mir um Ihre Meinung zu einem möglichen Grabenwahlsystem für die Bundestagswahlen. Mein Vorschlag sieht eine faktische Zweiteilung des Bundestages vor. Der eine Teil - ich nenne ihn mal Oberhaus - umfasst ein Drittel des Bundestages, also etwa 200 Abgeordnete. Der andere Teil - entsprechend von mir Unterhaus genannt - stellt die restlichen zwei Drittel des Bundestages, also etwa 400 Abgeordnete. In das Oberhaus werden aus 200 Wahlkreisen siegreiche Direktkandidaten geschickt, die über ein Mehrheitswahlrecht gewählt werden. Für den Gewinn ist die absolute Mehrheit erforderlich, es käme also ggf. zu Stichwahlen der beiden Bestplatzierten zwei Wochen später. Das Unterhaus wird über Parteilisten im Verhältniswahlrecht zusammengesetzt. Es bleibt bei einer 5%-Hürde. Es bliebe zu überlegen, ob die Sitzzuteilung nach bundesweitem Parteienproporz erfolgen sollte oder über den länderweisen Parteienproporz. Jedenfalls müsste man sich für eines der beiden entscheiden, eine Verrechnung beider soll es nicht geben. Die Vorteile des neuen Wahlrechts wären: - Feste Sitzzahl des Bundestages, da es durch den "Graben" zwischen Ober- und Unterhaus sowie durch den Verzicht auf Bund- und Länderzweitstimmenabgleich keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gäbe. - Beibehalt der persönlichen Komponente durch direkt gewählte Abgeordnete. - Beibehalt des Parteienproporzes und der Berücksichtigung auch kleiner Parteien, die es so gut wie nie zu Direktmandaten schaffen. - Übersichtlichkeit des Wahlrechts und Nachvollziehbarkeit der Sitzzuteilung auch für Nichtmathematiker. Nachteile meines Vorschlags wären: - Das bundesweite Zweitstimmenergebnis bestimmt nicht mehr die Zusammensetzung des ganzen Bundestages, sondern nur noch von zwei Dritteln desselben. - Kleine Parteien werden strukturell benachteiligt, weil sie nur selten bei der Verteilung der Direktmandate dabei sein werden. - Die Anzahl der Wahlkreise müsste gegenüber dem Istzustand verringert werden, womit ein Direktmandat für noch mehr Wähler "zuständig" ist. Wie stehen Sie zu meinem Vorschlag? Halten Sie die Einführung eines Grabenwahlsystems grundsätzlich für überlegenswert? Ich bin gespannt auf Ihre Reaktionen. _
Werte Forumsteilnehmer, da ich mit meinen Beiträgen in anderen Threads immer wieder an die Grenzen der Themenbezogenheit gelange, eröffne ich mal einen neuen Strang. Und zwar geht es mir um Ihre Meinung zu einem möglichen Grabenwahlsystem für die Bundestagswahlen. Mein Vorschlag sieht eine faktische Zweiteilung des Bundestages vor. Der eine Teil - ich nenne ihn mal Oberhaus - umfasst ein Drittel des Bundestages, also etwa 200 Abgeordnete. Der andere Teil - entsprechend von mir Unterhaus genannt - stellt die restlichen zwei Drittel des Bundestages, also etwa 400 Abgeordnete. In das Oberhaus werden aus 200 Wahlkreisen siegreiche Direktkandidaten geschickt, die über ein Mehrheitswahlrecht gewählt werden. Für den Gewinn ist die absolute Mehrheit erforderlich, es käme also ggf. zu Stichwahlen der beiden Bestplatzierten zwei Wochen später. Das Unterhaus wird über Parteilisten im Verhältniswahlrecht zusammengesetzt. Es bleibt bei einer 5%-Hürde. Es bliebe zu überlegen, ob die Sitzzuteilung nach bundesweitem Parteienproporz erfolgen sollte oder über den länderweisen Parteienproporz. Jedenfalls müsste man sich für eines der beiden entscheiden, eine Verrechnung beider soll es nicht geben. Die Vorteile des neuen Wahlrechts wären: - Feste Sitzzahl des Bundestages, da es durch den "Graben" zwischen Ober- und Unterhaus sowie durch den Verzicht auf Bund- und Länderzweitstimmenabgleich keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gäbe. - Beibehalt der persönlichen Komponente durch direkt gewählte Abgeordnete. - Beibehalt des Parteienproporzes und der Berücksichtigung auch kleiner Parteien, die es so gut wie nie zu Direktmandaten schaffen. - Übersichtlichkeit des Wahlrechts und Nachvollziehbarkeit der Sitzzuteilung auch für Nichtmathematiker. Nachteile meines Vorschlags wären: - Das bundesweite Zweitstimmenergebnis bestimmt nicht mehr die Zusammensetzung des ganzen Bundestages, sondern nur noch von zwei Dritteln desselben. - Kleine Parteien werden strukturell benachteiligt, weil sie nur selten bei der Verteilung der Direktmandate dabei sein werden. - Die Anzahl der Wahlkreise müsste gegenüber dem Istzustand verringert werden, womit ein Direktmandat für noch mehr Wähler "zuständig" ist. Wie stehen Sie zu meinem Vorschlag? Halten Sie die Einführung eines Grabenwahlsystems grundsätzlich für überlegenswert? Ich bin gespannt auf Ihre Reaktionen. _