von Good Entity » Fr 5. Mai 2017, 17:01
"das BVG hat bereits 1975 gefordert hier durchzugreifen" (Roland Kruk) Nein, das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Frage der Rechtsanwälte im Bundestag 1975 überhaupt nicht geäußert. "Bei den Zahlen ist aber zu beachten, dass es auch verbeamtete Juristen (Rechtsanwälte gibt)." (Roland Kruk). Wenn ein Beamter eine Zulassung als Rechtsanwalt haben möchte, muss er seinen Beamtenstatus aufgeben, und umgekehrt, siehe auch Demokratie statt FDP. Es gibt auch Juristen im Staatsdienst, etwa als Justitiar in einer Stadt, als Staatsanwalt oder als Richter. Die sind aber keine Rechtsanwälte. Im Parlament werden Gesetze diskutiert und beschlossen, in den Ausschüssen werden sie vorbereitet, geändert und verworfen. Es ist daher sinnvoll, wenn ein erheblicher Anteil von denjenigen, die damit befasst sind, auch eine Ahnung davon haben. Als ehemaliger Richter hat man schon Gesetze ausgelegt, dabei Probleme gesehen oder Straftäter laufen lassen müssen, weil es keine sinnvolle Rechtsgrundlage gab. Als Staatsanwalt kennt man Beweisprobleme, als Rechtsanwalt die Nöte von Angeklagten und Opfern, von Mietern und Vermietern, von Autofahrern und Radfahrern, je nach Fachgebiet. Das hilft beim Arbeiten an neuen und ändern von bestehenden rechtlichen Vorschriften. Das fast komplette Fehlen von juristischem Fachverstand ist ein Grund für die totale Wirkungslosigkeit der Piraten in den Landesparlamenten gewesen. Wenn man keine Ahnung von dem hat, was man da macht, kommt dabei auch nichts raus, auch wenn man guten Willens ist und beste Absichten hat. - Natürlich sollte nicht jeder Abgeordnete ein Jurist sein, aber auch als Nichtjurist im Parlament kommt man nicht daran vorbei, sich ein bisschen in die Thematik einzuarbeiten, je schneller, desto besser. Ein gewisses Übergewicht dieser Branche in den Parlamenten ist also kein Strukturproblem, sondern sinnvoll und meines Wissens auch in vielen Parlamenten der Welt zu beobachten. Und wer das als Strukturproblem sieht, der muss sich natürlich nach anderen überproportional vertretenen Gruppen fragen lassen. So ist es sicher sinnvoll, wenn ein gewisser Anteil von Lehrern im Parlament vertreten ist, da natürlich auch viele bildungspolitische Fragestellungen diskutiert und entschieden werden müssen. Der tatsächliche Anteil an Lehrern in den Parlamenten ist aber deutlich höher als das. Und gerade da würde ich es gut finden, wenn genau diese Abgeordneten dann auch wieder zumindest vorübergehend in den Schuldienst wechseln würden, um ihre Erfahrungen immer wieder aufzufrischen und von mir aus auch wieder neue in das Parlament einzubringen, denn nach 16 Jahren als Abgeordneter hat man auch 16 Jahre keine Schüler unterrichtet und das merkt man der Bildungspolitik gelegentlich schon sehr an. Oder die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder unter den Abgeordneten: Während in Deutschland etwa 6 Millionen Menschen Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von IG Metall bis Verdi, sind es im Bundestag mehr als die Hälfte, also eine enorme Überproportionalität. Und genau da unterscheiden wir uns, @Roland Kruk: Ich würde beispielsweise mein obiges Beispiel für die Bildungspolitik zwar schön und sinnvoll finden, jede derartige Regel oder Vorschrift wäre aber glasklar undemokratisch. Die Wähler entscheiden.
"das BVG hat bereits 1975 gefordert hier durchzugreifen" (Roland Kruk) Nein, das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Frage der Rechtsanwälte im Bundestag 1975 überhaupt nicht geäußert. "Bei den Zahlen ist aber zu beachten, dass es auch verbeamtete Juristen (Rechtsanwälte gibt)." (Roland Kruk). Wenn ein Beamter eine Zulassung als Rechtsanwalt haben möchte, muss er seinen Beamtenstatus aufgeben, und umgekehrt, siehe auch Demokratie statt FDP. Es gibt auch Juristen im Staatsdienst, etwa als Justitiar in einer Stadt, als Staatsanwalt oder als Richter. Die sind aber keine Rechtsanwälte. Im Parlament werden Gesetze diskutiert und beschlossen, in den Ausschüssen werden sie vorbereitet, geändert und verworfen. Es ist daher sinnvoll, wenn ein erheblicher Anteil von denjenigen, die damit befasst sind, auch eine Ahnung davon haben. Als ehemaliger Richter hat man schon Gesetze ausgelegt, dabei Probleme gesehen oder Straftäter laufen lassen müssen, weil es keine sinnvolle Rechtsgrundlage gab. Als Staatsanwalt kennt man Beweisprobleme, als Rechtsanwalt die Nöte von Angeklagten und Opfern, von Mietern und Vermietern, von Autofahrern und Radfahrern, je nach Fachgebiet. Das hilft beim Arbeiten an neuen und ändern von bestehenden rechtlichen Vorschriften. Das fast komplette Fehlen von juristischem Fachverstand ist ein Grund für die totale Wirkungslosigkeit der Piraten in den Landesparlamenten gewesen. Wenn man keine Ahnung von dem hat, was man da macht, kommt dabei auch nichts raus, auch wenn man guten Willens ist und beste Absichten hat. - Natürlich sollte nicht jeder Abgeordnete ein Jurist sein, aber auch als Nichtjurist im Parlament kommt man nicht daran vorbei, sich ein bisschen in die Thematik einzuarbeiten, je schneller, desto besser. Ein gewisses Übergewicht dieser Branche in den Parlamenten ist also kein Strukturproblem, sondern sinnvoll und meines Wissens auch in vielen Parlamenten der Welt zu beobachten. Und wer das als Strukturproblem sieht, der muss sich natürlich nach anderen überproportional vertretenen Gruppen fragen lassen. So ist es sicher sinnvoll, wenn ein gewisser Anteil von Lehrern im Parlament vertreten ist, da natürlich auch viele bildungspolitische Fragestellungen diskutiert und entschieden werden müssen. Der tatsächliche Anteil an Lehrern in den Parlamenten ist aber deutlich höher als das. Und gerade da würde ich es gut finden, wenn genau diese Abgeordneten dann auch wieder zumindest vorübergehend in den Schuldienst wechseln würden, um ihre Erfahrungen immer wieder aufzufrischen und von mir aus auch wieder neue in das Parlament einzubringen, denn nach 16 Jahren als Abgeordneter hat man auch 16 Jahre keine Schüler unterrichtet und das merkt man der Bildungspolitik gelegentlich schon sehr an. Oder die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder unter den Abgeordneten: Während in Deutschland etwa 6 Millionen Menschen Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von IG Metall bis Verdi, sind es im Bundestag mehr als die Hälfte, also eine enorme Überproportionalität. Und genau da unterscheiden wir uns, @Roland Kruk: Ich würde beispielsweise mein obiges Beispiel für die Bildungspolitik zwar schön und sinnvoll finden, jede derartige Regel oder Vorschrift wäre aber glasklar undemokratisch. Die Wähler entscheiden.