von Stefan Grabert » Sa 10. Dez 2016, 19:33
Moin, es sind die Regelwerke oder auch Rechtsnormen für Wahlen, die in aller Regel nicht in einem einzelnen Gesetz zu finden sind. Für die Bundestagswahl finden sich Regelungen im Grundgesetz, im Bundeswahlgesetz, in der Bundeswahlordnung, etc. - Das reicht vom Abstrakten (Grundgesetz) immer weiter zu praktischen Abläufen Wahlgesetz, Wahlordnung, ggf. Durchführungsverordnungen und Erlasse. Das gleiche Prinzip gilt auch für Landtagswahlen und Kommunalwahlen in der Ländergesetzgebung und schließt auch Volksabstimmungen, Bürgerbegehren, etc. mit ein. Der Begriff "Wahlrecht" ist ja schon mit einer anderen Bedeutung fest verankert, dem Recht zu wählen oder gewählt zu werden. Analog ist der Begriff "Verkehrsrecht" die Umschreibung der Rechtsnormen zum Verkehr. Aber vielleicht kann es jemand besser beschreiben als ich. Eine Übersicht findet sich hier: http://www.wahlrecht.de/gesetze.htm
Moin, es sind die Regelwerke oder auch Rechtsnormen für Wahlen, die in aller Regel nicht in einem einzelnen Gesetz zu finden sind. Für die Bundestagswahl finden sich Regelungen im Grundgesetz, im Bundeswahlgesetz, in der Bundeswahlordnung, etc. - Das reicht vom Abstrakten (Grundgesetz) immer weiter zu praktischen Abläufen Wahlgesetz, Wahlordnung, ggf. Durchführungsverordnungen und Erlasse. Das gleiche Prinzip gilt auch für Landtagswahlen und Kommunalwahlen in der Ländergesetzgebung und schließt auch Volksabstimmungen, Bürgerbegehren, etc. mit ein. Der Begriff "Wahlrecht" ist ja schon mit einer anderen Bedeutung fest verankert, dem Recht zu wählen oder gewählt zu werden. Analog ist der Begriff "Verkehrsrecht" die Umschreibung der Rechtsnormen zum Verkehr. Aber vielleicht kann es jemand besser beschreiben als ich. Eine Übersicht findet sich hier: http://www.wahlrecht.de/gesetze.htm