Landtagswahlen an einem zentralen Termin?

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smilies
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Landtagswahlen an einem zentralen Termin?

Landtagswahlen an einem zentralen Termin?

von mmaneu » Fr 6. Feb 2015, 14:27

Dann eben mal konkreter: Wird nach diesem Konzept das Parlament vor dem Stichtag Ende März vorzeitig neugewählt, ist seine Wahlperiode etwas länger als 4,5 Jahre; liegt der Neuwahltermin danach, sind es knapp 5,5 Jahre. Die Länge der Wahlperiode wäre also nicht mehr von der allgemeingültigen Verfassung abhängig, sondern vom Willen des vorherigen Parlaments, und zwar sogar in einem Moment, in dem es seine eigene politische Handlungsfähigkeit verneint. Das kann nicht in Ordnung sein.

Landtagswahlen an einem zentralen Termin?

von mmaneu » Do 5. Feb 2015, 17:31

@Jan W Wenn man einführt, dass eine vorgezogene Neuwahl nur ein Parlament mit verkürzter Legislaturperiode hervorbringt, ist das eben nicht mit der Verfassungslage der Bundesländer verienbar, denn nach dieser sind die Wahlperioden gr

Landtagswahlen an einem zentralen Termin?

von Jan W. » Mi 4. Feb 2015, 13:37

@mmaneu Mein Vorschlag würde vorzeitige Neuwahlen weiterhin erlauben - deren Termin könnte so gefunden werden, wie es derzeitige Regelungen in den Landesverfassungen vorsehen. Es müsste allerdings zum gemeinsamen jährlichen Termin zu

Landtagswahlen an einem zentralen Termin?

von mmaneu » Mi 4. Feb 2015, 12:28

In einem Bundesland eine fällig gewordene vorzeitige Neuwahl monatelang hinauszuzögern, nur weil auf Bundesebene eine Verkürzung der wahlfreien Zeit unerwünscht bzw. gesetzlich verboten ist, das ist m. E. gar nicht mit der Staatsqualität der Bundesländer vereinbar. Dass es feste Wahltermine in Amerika aus alter Tradition gibt, stellt noch lange kein Argument dafür dar, dass so etwas einzuführen hierzulande verfassungskonform sein könnte.

Landtagswahlen an einem zentralen Termin?

von Jan W. » Fr 9. Jan 2015, 21:48

Also vorzeitige Neuwahlen sind etwas vollkommen normales: seit der Jahrtausendwende vorgekommen in NRW, SH, HH, Saarland, Hessen und Berlin - und das sind nur die Länder, die mir spontan eingefallen sind. Keiner dagegen braucht die Verkürzung von Amtszeiten jener anschließend gewählten Landtage mit stabiler Mehrheit wie es z.B. das schwedische Modell vorsieht. Kommunalparlamente aber auch das Europäische Parlament haben die Gemeinsamkeit, dass hier feste Mehrheiten nicht üblich sind wie im Bundestag oder den Ländern. Auflösung durch Bürgerkrieg befindet sich außerhalb des Wahlrechts und gehört gar nicht erst erwähnt, weil die bloße Erwähnung schon zu Straftaten animieren könnte. Das Konzept der Stimme auf Widerruf ist mit dem Wahlgeheimnis nicht zu vereinbaren. Also im US-Repräsentantenhaus (Neuwahl alle 2 Jahre) ist die Kürze vor allem wegen der Fundraising-Aktivitäten ein Problem. Nun, welche Demokratiealternativen ohne Wahlen wollen Sie denn anführen. Die Landsgemeinde ist bringt ja neben der mangelnden Skalierbarkeit viele weitere Nachteile mit sich.

Nach oben