Mindestalter des Bundespräsidenten

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Mindestalter des Bundespräsidenten

von Holger81 » Di 14. Feb 2012, 14:58

@J.A.L.: Das glaube ich so nicht. Hitler blieb 1932 in beiden Wahlgängen weit unter 40 % der Stimmen, gegen ihn hätte m.E. auch ein gemeinsamer Kandidat der demokratischen Parteien realistische Chancen gehabt. Erst recht gilt das, wenn Hind

Mindestalter des Bundespräsidenten

von J.A.L. » Di 14. Feb 2012, 10:04

@ Holger81: Wenn Hindenburg 1932 nicht hätte antreten dürfen, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Hitler zum Reichspräsidenten gewählt worden. Insofern ist mir nicht ganz klar, wovor uns eine Altersgrenze bew

Mindestalter des Bundespräsidenten

von Holger81 » Mo 13. Feb 2012, 14:17

Das war zwar nur halb ernst gemeint, aber z.B. eine Altershöchstgrenze von 80 Jahren hielte ich bei der heutigen Lebenserwartung für denkbar. Das h�tte bei den bisherigen Bundespr�sidenten nichts ge�ndert (L�bke war am Ende seiner Amtszeit erst 75), h�tte aber z.B. Hindenburgs zweite Amtszeit ab 1932 (mit Tod im Amt) verhindert. (Und h�tte man die Grenze damals entsprechend der niedrigeren Lebenserwartung niedriger angesetzt, z.B. bei 75, h�tte Hindenburg auch 1925 gar nicht erst kandidieren k�nnen.) Der einzige Vorteil der Altersmindestgrenze ist m.E., dass dadurch noch exorbitantere Ehrensold-Zahlungen an Alt-BPs verhindert werden. Aber das k�nnte man grundrechtsschonender dadurch erreichen, dass der Ehrensold wieder auf vern�nftige Verh�ltnisse gek�rzt w�rde, wie es Wulff vor seiner BP-Wahl ja mal forderte. Der bisher j�ngste Ex-Pr�sident (Scheel) bekommt auch schon seit 38 Jahren das volle Gehalt f�rs Nichtstun, obwohl er nur 5 Jahre BP war...

Mindestalter des Bundespräsidenten

von mmaneu » Mo 13. Feb 2012, 12:16

Altershöchstgrenze Wo würden Sie die denn ziehen wollen?

Mindestalter des Bundespräsidenten

von Holger81 » Sa 4. Feb 2012, 22:37

Naja, weder "Lebenserfahrung" noch "Würde und Erhabenheit" sind für die Ausübung des Amtes im Sinne des Grundgesetzes notwendig. Seine Amtspflicht ist es ja nicht, weise Reden zu halten, sondern Gesetze auf ihre formale Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und in Regierungskrisen über die Auflösung des Bundestags zu entscheiden. Wenn überhaupt, sollte man da eher ein abgeschlossenes Jurastudium als Voraussetzung nehmen. Daher sehe ich keine sachliche (juristische) Rechtfertigung für diese Altersgrenze (die es ja beim viel entscheidenderen Bundeskanzler und bei Abgeordneten auch nicht gibt). Die Erfahrungen aus der Weimarer Republik (und teilweise bei Lübke) würden ja wohl eher eine Alters[b]höchst[/b]grenze rechtfertigen...

Mindestalter des Bundespräsidenten

von Werner Fischer » Sa 4. Feb 2012, 21:55

...aber mit einer tief in der (nicht nur englischen) Gesellschaft verwurzelten Tradition einer jahrhunderte-alten Monarchie.

Mindestalter des Bundespräsidenten

von K.H. Hausmann » Sa 4. Feb 2012, 13:32

Am kommenden Montag feiert Ihre Majestät Königin Elisabeth II. ihr 60. Thronjubiläum. Als sie am 6. Februar 1952 Königin wurde, war sie gerade einmal 25 Jahre alt. Seit nunmehr 60 Jahren versieht die Königin ihr schweres und anspruchsvolles Amt absolut tadellos. Seit 60 Jahren strahlt die Königin eine Würde und Erhabenheit aus, wie sie keiner unser zehn (teilweise schon lange vergessenen) Bundespräsidenten in derselben Zeitspanne auch nur annähernd an den Tag legte - erst recht nicht der gegenwärtige Amtsinhaber. Und das alles ganz ohne Mindestalter!

Mindestalter des Bundespräsidenten

von Alexandra Maier » Fr 3. Feb 2012, 13:05

Im Grunde ist es schon eine Ungleichbehandlung. Aber Ungleichbehandlungen sind nicht per se grundgesetzwidrig (unabhängig von der Frage, das das Mindestalter im GG vorgegeben ist). Es kommt auf darauf an, ob ein sachlicher Grund die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Sachlicher Grund für das Mindestalter ist die für das Amt notwendige Lebenserfahrung.

Mindestalter des Bundespräsidenten

von Holger81 » Do 19. Mai 2011, 19:45

@Florian: Volle Zustimmung. Scheinbar hat nie ein betroffener Mann in Europa gegen diese Diskriminierung geklagt, wie es damals 2000 die verhinderte Soldatin tat. Und jetzt, wo die Wehrpflicht ausgesetzt wird, wird es wohl auch keiner mehr tun (

Mindestalter des Bundespräsidenten

von Florian » Mo 27. Sep 2004, 17:10

Allerdings ist die jetzige Regelung auch ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip - ich finde sogar ein noch härterer als davor. Denn Männer müssen ja nach wie vor Wehrdienst leisten - Frauen nicht. (Bei der alten Regelung konnte man ja immerhin argumentieren, dass Frauen dazu aus "biologischen" Gründen nicht in der Lage sind. Die neue Regelung bedeutet aber, dass sie sehr wohl zum Dienst an der Waffe in der Lage sind, aber - anders als Männer - trotzdem keinen Wehrdienst leisten müssen. Wie das mit dem Gleichheitsgrundsatz konform geht, ist mir ein Rätsel).

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