Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

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Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von Norddeutscher » So 8. Aug 2010, 12:17

Wenn ich mir das Plenarprotokoll von 1970 anschaue, ist die Vereidigung da tatsächlich nur sehr kursorisch aufgenommen worden: "(Präsident Dr. Lenz vereidigt die Mitglieder der neuen Landesregierung. - Beifall bei der SPD und der Mehrheit der FDP.)" In Hamburg wird das immer komplett protokolliert, da steht dann bei jedem Senator im Protokoll "Ich schwöre es!" bzw. "Ich schwöre es! So wahr mir Gott helfe." Viel interessanter am Protokoll vom 28. Juli 1970 ist dagegen das Wahlergebnis bei der Ministerpräsidentenwahl und das Verhalten eines Teils der FDP-Fraktion - Hohensyburg lässt grüßen.

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von Ratinger Linke » So 8. Aug 2010, 11:43

Die Vereidigung ist nicht im Detail protokolliert worden. 1980 heißt es aber: "Herr Girgensohn, nach Ihrer religiösen Überzeugung bekräftigen Sie den Eid nicht durch die religiöse Formel. Ich entbinde Sie deshalb davon, die Schwurhand zu heben." http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP07-2.pdf http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP08-2.pdf http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP09-2.pdf

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von Norddeutscher » So 8. Aug 2010, 10:10

@Ingo Zachos Aus dem Wikipedia-Artikel (andere Quellen über ihn habe ich nicht zur Hand) geht leider nicht hervor, wann Girgensohn Quäker wurde, so daß sich auch nicht feststellen lässt, ob überhaupt ein Konflikt vo

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von Ingo Zachos » Fr 6. Aug 2010, 21:33

Jürgen Girgensohn, Kultusminister NRW 1970-83 war Quäker. Hat er einen Amtseid geleistet? Ich bin zu jung, um mich daran zu erinnern.

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von Ratinger Linke » Fr 6. Aug 2010, 07:35

Die historische Herleitung ist völlig irrelevant, weil das erst in jüngerer Zeit ein Kriterium geworden ist, lange nachdem sich der Eid faktisch auch kirchenintern etabliert hat, weil er als nützlich angesehn worden ist. In der Anfangszeit der strukturellen Verfestigung der Kirche und später in der Reformationszeit war das aber durchaus umstritten, und viele Christen betrachten das auch heute zumindest mit Argwohn. Auch theologisch wird die Praxis durchaus nicht einheitlich beurteilt. In Deutschland spielen Gruppierungen, die Eide durchweg ablehnen, politisch keine Rolle (weil sie entweder kaum existent sind oder sich wie die Zeugen Jehovas sowieso nicht politisch betätigen), aber Einzelpersonen, auch aus den Mainstreamkirchen, gibt es durchaus. In Großbritannien haben zumindest historisch die Quäker eine starke Rolle gespielt, zumal sie sich auch eher überdurchschnittlich politisch betätigen: "The religious tenets of Quakers forbade them from swearing oaths (because it was regarded as sacrilegious) and an Act of 1696 had given them the right to make affirmations in place of most required oaths (but not the parliamentary oath). This right was periodically renewed and finally made permanent in the mid 18th century, when the same privilege was extended to Moravians. Because the provisions did not apply to the parliamentary oath, however, a Quaker elected to Parliament in 1699, one John Archdale, was consequently unable to take his seat. He refused to take the oath and the option of affirmation was denied him. It was not until 1833 that the first Quaker entered the House: Joseph Pease. When he claimed the right to affirm, a select committee was appointed to examine the issue and the committee concluded that the relevant acts did, in fact, apply to the parliamentary oath. The Quakers and Moravians Act 1833 enabled both Quakers and Moravians to make a solemn affirmation, omitting the phrase 'So help me God'." http://www.parliament.uk/commons/lib/research/rp2000/rp00-017.pdf Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verweigerung eines Eids durch die Religionsfreiheit geschützt ist, auch wenn er aus der Sicht des Gesetzgebers keinen religiösen Charakter hat: "Der Zeugeneid ist zwar, sofern er gemäß § 66c Abs. 2 StPO ohne Anrufung Gottes geleistet wird, nach der Wertordnung des Grundgesetzes eine rein weltliche Bekräftigung der Wahrheit einer Aussage ohne religiösen oder in anderer Weise transzendenten Bezug. Die entgegengesetzte Glaubensüberzeugung des Beschwerdeführers ist gleichwohl durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützt." Konkret zum Bundespräsidenten aber: "Diese Verpflichtungen erwachsen aus dem freiwillig gefaßten Entschluß, die Wahl in das Amt eines Verfassungsorgans anzunehmen, in dem der Staat in besonders ausgeprägter Weise unmittelbar zu repräsentieren ist und das deshalb grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen voraussetzt." http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv033023.html Der Beschwerdeführer war übrigens evangelischer Pfarrer. In Wirklichkeit hat der Eid in Deutschland aber natürlich schon religiösen Charakter. Der standardmäßige Bezug auf Gott hat ganz klar den Zweck, Religion für den Staat zu instrumentalisieren, was zwar eher nicht der Verfassung widerspricht (das Grundgesetz tut es ja schon in der Präambel selber), aber aus christlicher Sicht ist das das größere Problem als der Eid an sich. Sowas wird allerdings gerade nicht mehr als religiöse Motivation anerkannt, siehe Kriegsdienstverweigerung aus religiös motivierten ethischen Gründen. Aus der Sicht des Staats ist es jedenfalls die klügere Vorgehensweise, möglichst weitgehende Umgehungsmöglichkeiten für Eide vorzusehen. Damit lässt er den Widerstand dagegen weitgehend ins Leere laufen und kann für die Masse weiter auch in säkularisierter Zeit latent fast durchwegs noch vorhandene religiöse Gefühle für seine Zwecke nutzen. Effektiver wäre es natürlich, eine echte Staatsreligion zu haben, aber solche Versuche waren bisher wenig erfolgreich, soweit sie nicht eine vorhandene Religion zweckentfremded haben. Da muss man in Deutschland mit dem vorlieb nehmen, was noch davon übrig ist.

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von kleisthenes » Do 5. Aug 2010, 21:35

@AeD: Mein "wohl kaum" bezog sich auf Deine Meinung, die Religionsfreiheit erlaube, den Eid zu verweigern. Was den Amtseid des Bundespräsidenten angeht, verweist der Grundgesetzkommentar von Seifert/Hömig auf eine Entscheidung des

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von Ingo Zachos » Do 5. Aug 2010, 15:08

Richtig. Auch das Christentum kennt also das Schwurverbot. Meine Großmutter war Pietistin, und hat nie geschworen.

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von mmaneu » Do 5. Aug 2010, 09:30

Evangelium des Matthäus, Kapitel 5 (Bergpredigt) 33 Ihr habt weiter gehört, dass zu den Alten gesagt ist: "Du sollst keinen falschen Eid tun und sollst Gott deinen Eid halten." 34 Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Stuhl, 35 noch bei der Erde, denn sie ist seiner Füße Schemel, noch bei Jerusalem, denn sie ist des großen Königs Stadt. 36 Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht ein einziges Haar schwarz oder weiß zu machen. 37 Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von AeD » Do 5. Aug 2010, 08:30

Wohl kaum. Doch, es gibt Religionen, die eine Eidesleistung an sich verbieten, stattdessen wird dann z.B. vor Gerichten die eidesgleiche Bekräftigung verwendet.

Amtszeitbeginn mit Vereidigung?

von kleisthenes » Do 5. Aug 2010, 08:15

("Das Recht, einen Eid zu verweigern, lässt sich aus den Verfassungsbestimmungen zur Religionsfreiheit herleiten") Wohl kaum. Es ist jedem freigestellt, ob er den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung ("so wahr mir Gott helfe") leistet. Der verpflichtende teil des Eides ist eine von aller Religion unabhängige Erklärung. Wenn der Gewählte sich weigert, den Eid zu leisten, verhindert das den Amtsantriritt nicht, er hat das Amt ja schon angetreten. Die Frage ist nur, ob er es dann verliert.

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