von Ratinger Linke » Fr 6. Aug 2010, 07:35
Die historische Herleitung ist völlig irrelevant, weil das erst in jüngerer Zeit ein Kriterium geworden ist, lange nachdem sich der Eid faktisch auch kirchenintern etabliert hat, weil er als nützlich angesehn worden ist. In der Anfangszeit der strukturellen Verfestigung der Kirche und später in der Reformationszeit war das aber durchaus umstritten, und viele Christen betrachten das auch heute zumindest mit Argwohn. Auch theologisch wird die Praxis durchaus nicht einheitlich beurteilt. In Deutschland spielen Gruppierungen, die Eide durchweg ablehnen, politisch keine Rolle (weil sie entweder kaum existent sind oder sich wie die Zeugen Jehovas sowieso nicht politisch betätigen), aber Einzelpersonen, auch aus den Mainstreamkirchen, gibt es durchaus. In Großbritannien haben zumindest historisch die Quäker eine starke Rolle gespielt, zumal sie sich auch eher überdurchschnittlich politisch betätigen: "The religious tenets of Quakers forbade them from swearing oaths (because it was regarded as sacrilegious) and an Act of 1696 had given them the right to make affirmations in place of most required oaths (but not the parliamentary oath). This right was periodically renewed and finally made permanent in the mid 18th century, when the same privilege was extended to Moravians. Because the provisions did not apply to the parliamentary oath, however, a Quaker elected to Parliament in 1699, one John Archdale, was consequently unable to take his seat. He refused to take the oath and the option of affirmation was denied him. It was not until 1833 that the first Quaker entered the House: Joseph Pease. When he claimed the right to affirm, a select committee was appointed to examine the issue and the committee concluded that the relevant acts did, in fact, apply to the parliamentary oath. The Quakers and Moravians Act 1833 enabled both Quakers and Moravians to make a solemn affirmation, omitting the phrase 'So help me God'." http://www.parliament.uk/commons/lib/research/rp2000/rp00-017.pdf Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verweigerung eines Eids durch die Religionsfreiheit geschützt ist, auch wenn er aus der Sicht des Gesetzgebers keinen religiösen Charakter hat: "Der Zeugeneid ist zwar, sofern er gemäß § 66c Abs. 2 StPO ohne Anrufung Gottes geleistet wird, nach der Wertordnung des Grundgesetzes eine rein weltliche Bekräftigung der Wahrheit einer Aussage ohne religiösen oder in anderer Weise transzendenten Bezug. Die entgegengesetzte Glaubensüberzeugung des Beschwerdeführers ist gleichwohl durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützt." Konkret zum Bundespräsidenten aber: "Diese Verpflichtungen erwachsen aus dem freiwillig gefaßten Entschluß, die Wahl in das Amt eines Verfassungsorgans anzunehmen, in dem der Staat in besonders ausgeprägter Weise unmittelbar zu repräsentieren ist und das deshalb grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen voraussetzt." http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv033023.html Der Beschwerdeführer war übrigens evangelischer Pfarrer. In Wirklichkeit hat der Eid in Deutschland aber natürlich schon religiösen Charakter. Der standardmäßige Bezug auf Gott hat ganz klar den Zweck, Religion für den Staat zu instrumentalisieren, was zwar eher nicht der Verfassung widerspricht (das Grundgesetz tut es ja schon in der Präambel selber), aber aus christlicher Sicht ist das das größere Problem als der Eid an sich. Sowas wird allerdings gerade nicht mehr als religiöse Motivation anerkannt, siehe Kriegsdienstverweigerung aus religiös motivierten ethischen Gründen. Aus der Sicht des Staats ist es jedenfalls die klügere Vorgehensweise, möglichst weitgehende Umgehungsmöglichkeiten für Eide vorzusehen. Damit lässt er den Widerstand dagegen weitgehend ins Leere laufen und kann für die Masse weiter auch in säkularisierter Zeit latent fast durchwegs noch vorhandene religiöse Gefühle für seine Zwecke nutzen. Effektiver wäre es natürlich, eine echte Staatsreligion zu haben, aber solche Versuche waren bisher wenig erfolgreich, soweit sie nicht eine vorhandene Religion zweckentfremded haben. Da muss man in Deutschland mit dem vorlieb nehmen, was noch davon übrig ist.
Die historische Herleitung ist völlig irrelevant, weil das erst in jüngerer Zeit ein Kriterium geworden ist, lange nachdem sich der Eid faktisch auch kirchenintern etabliert hat, weil er als nützlich angesehn worden ist. In der Anfangszeit der strukturellen Verfestigung der Kirche und später in der Reformationszeit war das aber durchaus umstritten, und viele Christen betrachten das auch heute zumindest mit Argwohn. Auch theologisch wird die Praxis durchaus nicht einheitlich beurteilt. In Deutschland spielen Gruppierungen, die Eide durchweg ablehnen, politisch keine Rolle (weil sie entweder kaum existent sind oder sich wie die Zeugen Jehovas sowieso nicht politisch betätigen), aber Einzelpersonen, auch aus den Mainstreamkirchen, gibt es durchaus. In Großbritannien haben zumindest historisch die Quäker eine starke Rolle gespielt, zumal sie sich auch eher überdurchschnittlich politisch betätigen: "The religious tenets of Quakers forbade them from swearing oaths (because it was regarded as sacrilegious) and an Act of 1696 had given them the right to make affirmations in place of most required oaths (but not the parliamentary oath). This right was periodically renewed and finally made permanent in the mid 18th century, when the same privilege was extended to Moravians. Because the provisions did not apply to the parliamentary oath, however, a Quaker elected to Parliament in 1699, one John Archdale, was consequently unable to take his seat. He refused to take the oath and the option of affirmation was denied him. It was not until 1833 that the first Quaker entered the House: Joseph Pease. When he claimed the right to affirm, a select committee was appointed to examine the issue and the committee concluded that the relevant acts did, in fact, apply to the parliamentary oath. The Quakers and Moravians Act 1833 enabled both Quakers and Moravians to make a solemn affirmation, omitting the phrase 'So help me God'." http://www.parliament.uk/commons/lib/research/rp2000/rp00-017.pdf Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verweigerung eines Eids durch die Religionsfreiheit geschützt ist, auch wenn er aus der Sicht des Gesetzgebers keinen religiösen Charakter hat: "Der Zeugeneid ist zwar, sofern er gemäß § 66c Abs. 2 StPO ohne Anrufung Gottes geleistet wird, nach der Wertordnung des Grundgesetzes eine rein weltliche Bekräftigung der Wahrheit einer Aussage ohne religiösen oder in anderer Weise transzendenten Bezug. Die entgegengesetzte Glaubensüberzeugung des Beschwerdeführers ist gleichwohl durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützt." Konkret zum Bundespräsidenten aber: "Diese Verpflichtungen erwachsen aus dem freiwillig gefaßten Entschluß, die Wahl in das Amt eines Verfassungsorgans anzunehmen, in dem der Staat in besonders ausgeprägter Weise unmittelbar zu repräsentieren ist und das deshalb grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen voraussetzt." http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv033023.html Der Beschwerdeführer war übrigens evangelischer Pfarrer. In Wirklichkeit hat der Eid in Deutschland aber natürlich schon religiösen Charakter. Der standardmäßige Bezug auf Gott hat ganz klar den Zweck, Religion für den Staat zu instrumentalisieren, was zwar eher nicht der Verfassung widerspricht (das Grundgesetz tut es ja schon in der Präambel selber), aber aus christlicher Sicht ist das das größere Problem als der Eid an sich. Sowas wird allerdings gerade nicht mehr als religiöse Motivation anerkannt, siehe Kriegsdienstverweigerung aus religiös motivierten ethischen Gründen. Aus der Sicht des Staats ist es jedenfalls die klügere Vorgehensweise, möglichst weitgehende Umgehungsmöglichkeiten für Eide vorzusehen. Damit lässt er den Widerstand dagegen weitgehend ins Leere laufen und kann für die Masse weiter auch in säkularisierter Zeit latent fast durchwegs noch vorhandene religiöse Gefühle für seine Zwecke nutzen. Effektiver wäre es natürlich, eine echte Staatsreligion zu haben, aber solche Versuche waren bisher wenig erfolgreich, soweit sie nicht eine vorhandene Religion zweckentfremded haben. Da muss man in Deutschland mit dem vorlieb nehmen, was noch davon übrig ist.