von Interessierter » Sa 10. Jul 2010, 07:04
[b]@Taugenichts[/b] "2. Kommt eine solche Zweidrittelmehrheit in drei Wahlgängen nicht zustande, so übernimmt der Präsident des Bundesrates bis auf Weiteres die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten." Nette Regelung, aber man muss sich bewusst sein, dass das dann die Regel, nicht mehr die Ausnahme ist. Und in dem Moment ist die Regelung schon wieder mehr kritisierenswert. "3. Der Präsident des Bundestages kann bei nicht erfolgreicher Wahl eines Bundespräsidenten nach Ablauf eines Jahres eine neue Bundesversammlung einberufen, für die dann wieder 1. und 2. gilt." Warum grade ein Jahr Wartezeit? "Ich mag mir nicht so recht vorstellen, dass sich unsere politische Klasse so dermaßen selbst delegitimieren würde." Naja, in dem Fall wäre das kein Fehler unserer politischen Klasse, sondern schlicht und einfach Systemversagen. Ihre Idee setzt ein Maß an Konsenswillen bei allen Beteiligten voraus, dass es in einem auf Konfrontation ausgelegten politischen System wie unseren nicht geben kann. Das ist beim Amt des Bundespräsidenten zwar nicht schlimm, aber verwässert doch die Stellung von Regierung und Opposition. Und die müssen getrennt sein, um den Bürger mindestens eine wirkliche Alternative zu geben. [b]@tg[/b] "Ich halte die Stellvertretung des Bundespräsidenten durch den Bundesratspräsidenten allenfalls für eine Notlösung, die für einen Monat akzeptabel ist und nicht länger." Das stimmt. [b]@Norddeutscher[/b] "Es handelt sich bei dem Amt um eine politische Position, die auch nach politischen Gesichtspunkten besetzt werden sollte." Also lieber gleich eine Direktwahl?
[b]@Taugenichts[/b] "2. Kommt eine solche Zweidrittelmehrheit in drei Wahlgängen nicht zustande, so übernimmt der Präsident des Bundesrates bis auf Weiteres die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten." Nette Regelung, aber man muss sich bewusst sein, dass das dann die Regel, nicht mehr die Ausnahme ist. Und in dem Moment ist die Regelung schon wieder mehr kritisierenswert. "3. Der Präsident des Bundestages kann bei nicht erfolgreicher Wahl eines Bundespräsidenten nach Ablauf eines Jahres eine neue Bundesversammlung einberufen, für die dann wieder 1. und 2. gilt." Warum grade ein Jahr Wartezeit? "Ich mag mir nicht so recht vorstellen, dass sich unsere politische Klasse so dermaßen selbst delegitimieren würde." Naja, in dem Fall wäre das kein Fehler unserer politischen Klasse, sondern schlicht und einfach Systemversagen. Ihre Idee setzt ein Maß an Konsenswillen bei allen Beteiligten voraus, dass es in einem auf Konfrontation ausgelegten politischen System wie unseren nicht geben kann. Das ist beim Amt des Bundespräsidenten zwar nicht schlimm, aber verwässert doch die Stellung von Regierung und Opposition. Und die müssen getrennt sein, um den Bürger mindestens eine wirkliche Alternative zu geben. [b]@tg[/b] "Ich halte die Stellvertretung des Bundespräsidenten durch den Bundesratspräsidenten allenfalls für eine Notlösung, die für einen Monat akzeptabel ist und nicht länger." Das stimmt. [b]@Norddeutscher[/b] "Es handelt sich bei dem Amt um eine politische Position, die auch nach politischen Gesichtspunkten besetzt werden sollte." Also lieber gleich eine Direktwahl?