Amtseid des Bundespräsidenten

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Amtszeitbeginn mit Vereidigung

von Kai » Do 20. Jan 2005, 22:45

Die Antwort gibt § 11 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 - BGBl. I S. 230 - Der Präsident des Bundestages veranlaßt die Eidesleistung des Bundespräsidenten.

Amtszeitbeginn mit Vereidigung

von Matthias Cantow » Do 20. Jan 2005, 17:06

Er tut's auch hier, vor den Mitgliedern der gemeinsamen Sitzung des Bundestags und des Bundesrats, jedenfalls war das bei dem derzeitigen Bundespräsidenten so - BT-PP 15/117, S. 10695 (C). Dazu auch interessant die Diskussion Amtszeitbeginn mit Vereidigung, dort auch der Link zu o.a. Plenarprotokoll.

Amtszeitbeginn mit Vereidigung

von iwiwiwm » Do 20. Jan 2005, 16:08

Weiß jemand, wer dem Bundespräsidenten den Amtseid abnimmt? Der Bundestagspräsident nimmt dem Kanzler den Eid ab; tut er's auch beim Präsidenten?

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