Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)

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Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)

von Lodrian » Fr 3. Jun 2016, 06:34

Die m.E. interessantere Frage, nämlich die, wie zu verfahren ist, wenn sich alle abgegebene Stimmen auf einen Kandidaten bzw. eine Liste vereinen, wurde noch nicht diskutiert. Das Wahlgeheimnis ist in diesem, zugegeben unwahrscheinlichen, Fall zweifellos nicht gewahrt, weil erkennbar ist, wofür ein jeder Wähler seine Stimme abgegeben hat. Wäre also die Wahl im betroffenen Stimmbezirk zu wiederholen? Müsste zudem, um ein wiederum eindeutiges und damit abermals ungültiges Ergebnis auszuschließen, der Stimmbezirk in einen größeren eingegliedert werden?

Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)

von higins » So 22. Dez 2013, 10:40

@Landbewohner Es wäre ja schon sehr traurig wenn man in eine anonyme Großstadt ziehen müsste nur um an einer demokratischen Wahl teil haben zu können ??? Für mich ist das wichtigste an der Wahl das ich meine Stimme abgeben kann u

Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)

von Marc » Sa 21. Dez 2013, 11:17

@Ratinger Linke, wenn das das vorranginge Ziel eines Wahlsystems wäre, hätte man vor 10-15 Jahren bei Kommunalwahlen nicht das Kumulieren und Panaschieren einführen dürfen.

Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)

von Landbewohner » Fr 20. Dez 2013, 15:11

"(das Wichtigste an einer Wahl ist ja heute, dass das Ergebnis möglichst früh vorliegt)." Das sehe ich anders. Das Wichtigste für mich als Wähler ist, dass ich den gesamten Wahlvorgang in meinem Wahllokal überwachen kann. Also mich von Beginn der Stimmabgabe bis zum Ende der Auszählung davon überzeugen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Das ist nicht gewährleistet, wenn die Stimmzettel von irgendwem a) nach b) transportiert werden. Wenn ich dann nach b) auch garnicht selber kommen kann, weil a) z.B. auf einer Hallig liegt und die Stimmzettel per Hubschrauber aufs Festland transportiert werden, wird die Wahl für mich intransparent. Das lehne ich ab. Ich will wissen, wie das Ergebnis in meiner Gemeinde aussieht und wie es zustandekommt. Wen das stört, der kann ja in eine anonyme Großstadt ziehen.

Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)

von Ratinger Linke » Fr 20. Dez 2013, 13:48

Der Urnentransport ist allerdings auch eine relativ kritische Angelegenheit. Andererseits ist beim Auszählen im größeren Rahmen die gegenseitige Kontrolle (und auch die durch die Öffentlichkeit) eher besser. Außerdem haben statistische Daten schon auch ihren Wert. Die Frage ist halt, unterhalb welcher Größe der Schutz des Wahlgeheimnis überwiegen sollte. Im Prinzip gibts ja schon die beweglichen Wahlvorstände. Sowas müsste man bloß für Kleinstgemeinden und abgelegene kleine Gemeindeteile zulassen und in dem Fall separate Wählerverzeichnisse führen. Für 10 Wähler muss ein Wahllokal auch nicht 10 Stunden offen sein. Früher war oft eine Abkürzung der Wahlzeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Inzwischen ist das aus den meisten Wahlgesetzen bzw. -ordnungen verschwunden, aber meines Erachtens wär es besser, ein erreichbares Wahllokal mit kurzer Öffnungszeit zu haben als garkeins. Dann könnte auch trotz Transport ab 18 Uhr ausgezählt werden (das Wichtigste an einer Wahl ist ja heute, dass das Ergebnis möglichst früh vorliegt).

Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)

von higins » Fr 20. Dez 2013, 13:02

Also können wir hierzulande, wenn wir in einer kleinen Gemeinde wohnen keine demokratischen Wahlen haben??? Na super wozu gibt es dann überhaupt das Wahlgeheimniss??? So wie in GB wäre es doch gut dann könnte man hier wählen , egal wie wenig Wähler es sind und trotzdem kann keiner irgendwelch Rückschlüsse ziehen, da ja erst zentral ausgezählt wird!

Mindestgröße von Wahlbezirken (wg. Wahlgeheimnis)

von Christian Schmidt » Do 19. Dez 2013, 21:48

In Grossbritannien war dies im 19. Jahrhundert ein sehr wichtiges Thema, im Sinne das Grundgrundbesitzer in deren Land sich mehrere Orte/Wahlbezirke befanden jenen der am falschesten gewählt hat bestraften. Das Ergebnis war eine Wahlrechtskorrektur, seitdem werden alle Stimmen im jeweiligen Wahlkreis (Ward, Division, Constituency) zusammen ausgezählt. Bei Lokalwahlen kann natürlich auf dem Land schon mal ein Ward nur ein paar hundert Wähler haben (und nur eine Urne/einen Wahlbezirk). Ansonsten werden erstmal alle Urnen versiegelt, eingesammelt, in Zählzentrum gefahren, dort wird geprüft ob auch alle da sind (d.h. es wird auf die letzte gewartet), dann werden alle aufgemacht und an dutzenden Tischen alles zu einem Ergebnis ausgezählt. Es gibt keinerlei Zahlen welcher Ort oder Stadtteil in einem Wahlkreis jetzt wie gewählt hat.

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