von Thomas Frings » Di 17. Nov 2015, 20:58
"Bei Wahlcomputern geht mindestens der Typ, der nichts anderes macht, als Stimmzettel auszudrucken, und nur gültige produziert. Der ist dann aber momentan auch nicht verfassungskonform, weil ein Recht auf ungültige Stimmabgabe (anders als Nichtteilnehme) allgemein angenommen wird." Man könnte ihn beispielsweise ungültig machen, indem man etwas draufkritzelt. "Ich sag bloß, dass dann eine Wahlpflicht keine Einschränkung der Wahlfreiheit ist, was ja häufig behauptet wird. Dabei geht es erstmal nur um die Sicht der Wahlberechtigten." Selbstverständlich ist es für mich als Wahlberechtigten eine Einschränkung, wenn ich wählen gegen muss. Auf einem anderen Blatt steht, dass Länder mit Wahlpflicht Verstöße praktisch nicht ahnden.
"Bei Wahlcomputern geht mindestens der Typ, der nichts anderes macht, als Stimmzettel auszudrucken, und nur gültige produziert. Der ist dann aber momentan auch nicht verfassungskonform, weil ein Recht auf ungültige Stimmabgabe (anders als Nichtteilnehme) allgemein angenommen wird." Man könnte ihn beispielsweise ungültig machen, indem man etwas draufkritzelt. "Ich sag bloß, dass dann eine Wahlpflicht keine Einschränkung der Wahlfreiheit ist, was ja häufig behauptet wird. Dabei geht es erstmal nur um die Sicht der Wahlberechtigten." Selbstverständlich ist es für mich als Wahlberechtigten eine Einschränkung, wenn ich wählen gegen muss. Auf einem anderen Blatt steht, dass Länder mit Wahlpflicht Verstöße praktisch nicht ahnden.