Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

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Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

von Jan W. » Sa 2. Mai 2015, 22:52

Beim Nachrücken ist ausschließlich der ursprüngliche Wahlvorschlag relevant - in der Regel dessen Landesliste ...

Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

von Julius » Sa 2. Mai 2015, 22:19

Wenn ein Mandatsträger eines Stadtrats, der das Mandat seiner Partei als Nachrücker erhalten hat, aus seiner Partei austritt und sich unter Mitnahme seines Mandats einer anderen Gruppierung anschließt, die bisher im Stadtrat nicht vertreten ist,jedoch irgendwann sein Mandat niederlegt, geht dann das Mandat wieder an die erste Partei zurück oder verfällt es?

Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

von Hadrian Silberer » Fr 17. Jun 2005, 14:16

Auch wenn diese Diskussion vor geraumer Zeit geführt wurde, möchte ich mich mit einem Kommentar nicht zurückhalten. @Görd: Ich halte es für höchst bedenklich, das Wahlverhalten eines Wählers interpretieren und danach urteilen zu wollen. Nicht zuletzt existiert das Wahlgeheimnis. Bezüglich Ihrer Meinung zum Verbleib des Direktmandats stimme ich Ihnen vollends zu, hinsichtlich der Einteilung der über die Liste gewählten Abgeordneten in "Spitzenleute" und "Hinterbänkler" und ihrer Ungleichbehandlung jedoch absolut nicht. Zum einen ist die Grenze zwischen solchen Parteigrößen und unbekannten Listenhinteren schwer zu ziehen. Sollte dazu die Ausrufung zum Spitzenkandidaten einer und durch eine Partei ausreichen? Schließlich erhielte eine Partei damit die Entscheidungsgewalt über die Gültigkeit eines Mandats nach der verfassungsgemäßen Wahl. Ich denke also nicht. Ferner widerspricht ein Aberkennen des Mandats bei einem Parteiwechsel der Gewissensfreiheit jedes Abgeordneten. Wie leicht könnte die "Fraktionsdisziplin" eingehalten werden, wenn bei jeder Abstimmung mit einem Parteiausschluß gedroht würde! Daher muß nach einer Wahl der Abgeordnete in jeder Hinsicht unabhängig bleiben, wenn die 601 Volksvertreter nicht durch vier Parteivorsitzende ersetzt werden sollen - zumal schon jetzt deren Einfluß fast immer ausreicht, um die Mandate aus Ihrer Sichtweise zu rechtfertigen. @Kai: Meine Zustimmung.

Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

von Winfried Kropp » Mo 23. Mai 2005, 17:12

Die spannenden Parteiwechsel wurden bislang gar nicht erwähnt: 1. Gustav Heinemann (CDU) war in der ersten Regierung Adenauer Justizminister und trat aus Protest gegen die Wiederbewaffnung aus der CDU aus. Über die Gesamtdeutsche Volkspartei, die es nie in die Parlamente geschafft hatte, kam er in die SPD und gehörte als Minister der Großen Koalition an. Von 1969 bis 1974 war er Bundespräsident. 2. Die Regierung Brandt/Scheel verlor von 1969 bis 1972 ihre knappe Bundestagsmehrheit durch Parteiwechsel von SPD und FDP-Abgeordneten, so dass die CDU versuchte, Willy Brandt durch ein konstruktives Mißtrauensvotum zu stürzen. Der Kandidat Rainer Barzel scheiterte jedoch. 3. Nach dem Sturz Helmut Schmidts durch ein konstruktives Mißtrauensvotum wechselten einige prominente FDP-Abgeordnete zur SPD, noch bekannt ist der jetzige EU-Kommissar Günter Verheugen, der sowohl Generalsekrektär der FDP als auch Bundesgeschäftsführer der SPD war. 4. Und natürlich Otto Schily. Er saß von 1983 bis 1985 zunächst für die Grünen im Bundestag, die er später verließ und 1990 als Sozialdemokrat wieder ins Parlament einzog.

Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

von AeD » Di 12. Apr 2005, 19:42

Heike Dederer

Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

von Klaus » Di 12. Apr 2005, 19:41

Wer war das?

Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

von Sole » Mi 16. Mär 2005, 16:05

Die sind ja irgendwann alle :D

Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

von Tim Spier » Mi 16. Mär 2005, 15:33

Zur CDU? Ich dachte, dass machen sonst nur Ost-Grüne ... :-)

Abgabe des Mandats beim Parteiaustritt?

von Sascha » Mi 16. Mär 2005, 12:23

und der aktuellste Fall: - Übertritt einer Grünen-Landtagsabgeordneten zur CDU in Baden-Württemberg (Januar 2005)

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