von Jen » Di 18. Nov 2014, 16:02
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und finde jemanden, der mir helfen kann. Ich suche ein Gesetz, dass ganz allgemein regelt, wie Wahlen - in diesem Fall Personenwahlen (wie zB der Vorsitz in einem Kreisverband einer Partei) - zu funktionieren haben. Ganz grundsätzlich. Situation: Es ist eine bestimmte Zahl Plätze für ein bestimmtes Amt vorhanden, Personen kandidieren, und die anwesenden Stimmberechtigten stimmen ab, welche Kandidaten reinkommen sollen. Für gewöhnlich verteilt man ja Stimmzettel (sofern geheime Wahl), auf denen die Kandidaten stehen und jeder jeweils mit ja, nein oder enthaltung stimmen kann. Ich suche ein Gesetz, dass sowas allgemein festlegt, also wo zB drin steht, dass die Möglichkeit zur Enthaltung gegeben sein muss. Liebe Grüße
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und finde jemanden, der mir helfen kann. Ich suche ein Gesetz, dass ganz allgemein regelt, wie Wahlen - in diesem Fall Personenwahlen (wie zB der Vorsitz in einem Kreisverband einer Partei) - zu funktionieren haben. Ganz grundsätzlich. Situation: Es ist eine bestimmte Zahl Plätze für ein bestimmtes Amt vorhanden, Personen kandidieren, und die anwesenden Stimmberechtigten stimmen ab, welche Kandidaten reinkommen sollen. Für gewöhnlich verteilt man ja Stimmzettel (sofern geheime Wahl), auf denen die Kandidaten stehen und jeder jeweils mit ja, nein oder enthaltung stimmen kann. Ich suche ein Gesetz, dass sowas allgemein festlegt, also wo zB drin steht, dass die Möglichkeit zur Enthaltung gegeben sein muss. Liebe Grüße