von SH » Mo 23. Sep 2013, 07:16
Hallo, toll, zu was man alles googlen kann und direkt hilfreiche Antworten erhält, das ermutigt mich, in diese Debatte einzusteigen, denn ich hatte Gestern im Wahllokal selbst eine offensichtlich knifflige Situation provoziert: meine 12jährige Tochter ging mit zur Wahl, nimmt sie doch grad "Wählen" in der Schule durch. Ich frug die Wahlhelfer, ob ich sie mit in die Wahlkabine nehmen darf, es hieß "nein, unmöglich" - ich ging allein, kam raus und wollte meiner Tochter meinen Stimmzettel zeigen "hier guck mal, so sieht mein Wahlzettel aus", (wir hatten bereits zu Hause besprochen, wen ich wählen wollte"). Diese laute Ankündigung, ihr zu zeigen, wo ich gekreuzt hatte, rief die Entrüstung der Wahlhelfer hervor mit laienhaften Begründungen auf dem Niveau "das steht so im Gesetz" - als mündiger Bürger und Vater meiner heranwachsenden Tochter reichte mir das nicht, „können Sie das denn erläutern?“ - schließlich stellte sich der verantwortliche Wahllokal-Leiter mir in den Weg - "Ihr Stimmzettel ist ungültig, sobald Sie Ihrer Tochter zeigen, was Sie gewählt haben" - kurz: ich bat ihn, mir die dies legitimierenden Passagen aus der Wahlordnung zu zeigen, auch er konnte dies offenbar nicht, hielt mir stattdessen das Buch "Wahlordnung" vor die Nase, ich solle selber nachschauen. - das möchte ich mithilfe dieses Forums gerne nachholen - kann mir jemand kompetent erklären, warum die Pflicht zur geheimen Wahl soweit geht? Dank im voraus
Hallo, toll, zu was man alles googlen kann und direkt hilfreiche Antworten erhält, das ermutigt mich, in diese Debatte einzusteigen, denn ich hatte Gestern im Wahllokal selbst eine offensichtlich knifflige Situation provoziert: meine 12jährige Tochter ging mit zur Wahl, nimmt sie doch grad "Wählen" in der Schule durch. Ich frug die Wahlhelfer, ob ich sie mit in die Wahlkabine nehmen darf, es hieß "nein, unmöglich" - ich ging allein, kam raus und wollte meiner Tochter meinen Stimmzettel zeigen "hier guck mal, so sieht mein Wahlzettel aus", (wir hatten bereits zu Hause besprochen, wen ich wählen wollte"). Diese laute Ankündigung, ihr zu zeigen, wo ich gekreuzt hatte, rief die Entrüstung der Wahlhelfer hervor mit laienhaften Begründungen auf dem Niveau "das steht so im Gesetz" - als mündiger Bürger und Vater meiner heranwachsenden Tochter reichte mir das nicht, „können Sie das denn erläutern?“ - schließlich stellte sich der verantwortliche Wahllokal-Leiter mir in den Weg - "Ihr Stimmzettel ist ungültig, sobald Sie Ihrer Tochter zeigen, was Sie gewählt haben" - kurz: ich bat ihn, mir die dies legitimierenden Passagen aus der Wahlordnung zu zeigen, auch er konnte dies offenbar nicht, hielt mir stattdessen das Buch "Wahlordnung" vor die Nase, ich solle selber nachschauen. - das möchte ich mithilfe dieses Forums gerne nachholen - kann mir jemand kompetent erklären, warum die Pflicht zur geheimen Wahl soweit geht? Dank im voraus