Unterstützungsunterschriften

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Unterstützungsunterschriften

von CHeine » Fr 10. Jun 2016, 09:41

Das ist ja interessant. Hier scheinen beim BWG und Sächsischen KomWG unterschiedliche Prämissen vorzuliegen, was unter "vertreten" zu verstehen ist. Wenn ich den Eintrag zum BWG richtig lese, wird dort eindeutig auf eine Bindung der Gewählten zu ihrer Organisation auch während der Wahlperiode abgestellt. Bei den Erläuterungen zum Sächsischen KomWG hingegen steht das Wahlergebnis der Organisation im Vordergrund (Einzug in den Landtag, Gemeinderat, etc.), nicht das, was die Gewählten danach tun. Interessant. Stoff für wahrhaftig spannende Diskussionen in den Wahlausschüssen, falls es dazu kommt.

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von Ratinger Linke » Do 9. Jun 2016, 21:18

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von Ratinger Linke » Do 9. Jun 2016, 18:31

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von Thomas Frings » Do 9. Jun 2016, 18:18

Das mit "seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde vertreten ist" wäre nicht erfüllt, dafür aber Satz 2: Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören oder zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung angehört haben, unterschrieben ist.

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von CHeine » Do 9. Jun 2016, 17:46

Jetzt habe ich noch mal eine Nachfrage. Wenn sich das "abtrünnige" Ratsmitglied nach einer gewissen Zeit der Entfremdung wieder seiner Organisation zuwendet (wieder eintritt, sich öffentlich zu ihr bekennt, o.ä.), und den Wahlvorschlag bei der nächsten Wahl unterschreibt (soweit es um eine WV geht, bei Parteien fällt das ja weg), dann wäre der Passus "seit der letzten Wahl ... vertreten" wieder erfüllt. Oder irre ich da?

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von CHeine » Do 9. Jun 2016, 17:41

Ah, verstehe. Vielen Dank.

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von Thomas Frings » Do 9. Jun 2016, 17:06

"Das bedeutet, dass bei Austritt des/der Gewählten aus der Organisation, aber verbleiben im Rat bis zum Ende der Wahlperiode die betreffende Organisation wieder neu Unterstützungsunterschriften beibringen muss." Ja, es sei denn, das aus der Vereinigung ausgetretene Ratsmitglied unterzeichnet den Wahlvorschlag.

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von Ratinger Linke » Do 9. Jun 2016, 16:35

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von CHeine » Do 9. Jun 2016, 15:47

Das bedeutet, dass bei Austritt des/der Gewählten aus der Organisation, aber verbleiben im Rat bis zum Ende der Wahlperiode die betreffende Organisation wieder neu Unterstützungsunterschriften beibringen muss. Oder sehe ich das falsch?

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von Ratinger Linke » Do 9. Jun 2016, 13:33


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