von Holger81 » Mo 21. Jul 2014, 20:13
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nennenswert Leute gibt, die nicht über ihr Passbild identifizierbar sind. Die Schwierigkeit der Beschaffung fremder Personalausweise ist aber in der Tat ein zusätzliches starkes Sicherheitsargument. "Bei 10 Wählern bei der Stadtratswahl in Stendal (wo offenbar die Briefwahl im großen Stil gefälscht worden ist), die im Wahllokal erfahren haben, dass sie bereits per Brief gewählt haben, war der Befund der Unterschriften angeblich unauffällig." Von den 10 "Doppelwählern" wurde laut dem Einspruch bisher nur eine Unterschrift mit der Vollmacht abgeglichen; die anderen 9 haben anscheinend keine Vollmacht erteilt. Der Wahlleiter sieht die "Doppelwahl"-Fälle demnach auch nicht als pauschal verdächtig an; diese Wähler könnten sich ja auch einfach spontan entschieden haben, doch persönlich zu wählen (z.B. aufgrund kurzfristig geänderter Wahlentscheidung). Fälschung im großen Stil liegt aufgrund des verdächtigen Ergebnisses nahe, aber der Wahlleiter spricht im Einspruch nur von "Verfahrensfehlern" wegen des fälschlichen Ausgebens von mehr als 4 Vollmacht-Wahlscheinen an eine Person, und hat später nur wegen [b]einer[/b] mutmaßlich gefälschten Briefwahl-Vollmacht Anzeige erstattet. Ein Wahlfälscher müsste aber schon sehr dämlich sein, mit einer gefälschten Unterschrift eine Vollmacht auf seinen richtigen Namen zu beantragen (und dann auch noch mehr als die erlaubten 4 Vollmachten zu übernehmen), während das direkte Fälschen einer Briefwahl-Unterschrift völlig risikofrei ist. Der "Briefwahl-König" Gebhardt allerdings auch, wenn er tatsächlich so dreist gefälscht haben sollte (wobei die 179 Mehrfach-Vollmacht-Wählerstimmen selbst bei jeweils 3 Gebhardt-Stimmen die Differenz zu den Wahllokalen nicht ganz erklären). "Das Zitat war übrigens von mir." Upps, tut mir leid.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nennenswert Leute gibt, die nicht über ihr Passbild identifizierbar sind. Die Schwierigkeit der Beschaffung fremder Personalausweise ist aber in der Tat ein zusätzliches starkes Sicherheitsargument. "Bei 10 Wählern bei der Stadtratswahl in Stendal (wo offenbar die Briefwahl im großen Stil gefälscht worden ist), die im Wahllokal erfahren haben, dass sie bereits per Brief gewählt haben, war der Befund der Unterschriften angeblich unauffällig." Von den 10 "Doppelwählern" wurde laut dem Einspruch bisher nur eine Unterschrift mit der Vollmacht abgeglichen; die anderen 9 haben anscheinend keine Vollmacht erteilt. Der Wahlleiter sieht die "Doppelwahl"-Fälle demnach auch nicht als pauschal verdächtig an; diese Wähler könnten sich ja auch einfach spontan entschieden haben, doch persönlich zu wählen (z.B. aufgrund kurzfristig geänderter Wahlentscheidung). Fälschung im großen Stil liegt aufgrund des verdächtigen Ergebnisses nahe, aber der Wahlleiter spricht im Einspruch nur von "Verfahrensfehlern" wegen des fälschlichen Ausgebens von mehr als 4 Vollmacht-Wahlscheinen an eine Person, und hat später nur wegen [b]einer[/b] mutmaßlich gefälschten Briefwahl-Vollmacht Anzeige erstattet. Ein Wahlfälscher müsste aber schon sehr dämlich sein, mit einer gefälschten Unterschrift eine Vollmacht auf seinen richtigen Namen zu beantragen (und dann auch noch mehr als die erlaubten 4 Vollmachten zu übernehmen), während das direkte Fälschen einer Briefwahl-Unterschrift völlig risikofrei ist. Der "Briefwahl-König" Gebhardt allerdings auch, wenn er tatsächlich so dreist gefälscht haben sollte (wobei die 179 Mehrfach-Vollmacht-Wählerstimmen selbst bei jeweils 3 Gebhardt-Stimmen die Differenz zu den Wahllokalen nicht ganz erklären). "Das Zitat war übrigens von mir." Upps, tut mir leid.