von Willi » So 14. Feb 2016, 20:20
Amtsvertretungen als mittlere Ebene zwischen Gemeinden und Kreisen gab es vor den Kommunalreformen ja in einigen Bundesländern, inzwischen wohl nur noch in Schleswig-Holstein (und in Rheinland-Pfalz, da aber nun unter dem Namen "Verbandsgemeinden"). Seit einiger Zeit wird in Schleswig-Holstein darüber disktutiert, eine direkte Wahl der Amtsvertretungen einzuführen. Kann mir jemand berichten, wie das Verfahren in der Nachkriegszeit nach 1945 war? In NRW, wo es damals auch Amtsvertretungen gab, wurden diese noch bis incl. 1956 direkt gewählt, mit den Kommunalwahlen 1961 wurde dann eine indirekte Wahl durch die Gemeinderäte der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinden eingeführt. Hat es so etwas in Schleswig-Holstein auch gegeben? Danke für Hinweise!
Amtsvertretungen als mittlere Ebene zwischen Gemeinden und Kreisen gab es vor den Kommunalreformen ja in einigen Bundesländern, inzwischen wohl nur noch in Schleswig-Holstein (und in Rheinland-Pfalz, da aber nun unter dem Namen "Verbandsgemeinden"). Seit einiger Zeit wird in Schleswig-Holstein darüber disktutiert, eine direkte Wahl der Amtsvertretungen einzuführen. Kann mir jemand berichten, wie das Verfahren in der Nachkriegszeit nach 1945 war? In NRW, wo es damals auch Amtsvertretungen gab, wurden diese noch bis incl. 1956 direkt gewählt, mit den Kommunalwahlen 1961 wurde dann eine indirekte Wahl durch die Gemeinderäte der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinden eingeführt. Hat es so etwas in Schleswig-Holstein auch gegeben? Danke für Hinweise!