von Nina » Di 28. Jul 2015, 10:22
Hallo, vielleicht weiß hier einer weiter: In einer Kommune in RLP tritt nach der Kommunalwahl (pers. Verhältniswahl)folgender Fall ein: Nach dem Ausscheiden diverser Listenkandidiaten, befindet sich kein Ersatzbewerber mehr auf der Liste, sie ist quasi "ausgeschöpft". Im KWG §45 finde ich keine passende Antwort für diesen Fall. Geht das Mandat dann auf eine andere Liste über, respektive auf den Bewerber, der die nächstgrößere Stimmenzahl bei der Wahl erreicht hat? Für jede Antwort herzlichen Dank. Beste Grüße
Hallo, vielleicht weiß hier einer weiter: In einer Kommune in RLP tritt nach der Kommunalwahl (pers. Verhältniswahl)folgender Fall ein: Nach dem Ausscheiden diverser Listenkandidiaten, befindet sich kein Ersatzbewerber mehr auf der Liste, sie ist quasi "ausgeschöpft". Im KWG §45 finde ich keine passende Antwort für diesen Fall. Geht das Mandat dann auf eine andere Liste über, respektive auf den Bewerber, der die nächstgrößere Stimmenzahl bei der Wahl erreicht hat? Für jede Antwort herzlichen Dank. Beste Grüße