von Ingo Blume » Di 18. Nov 2014, 23:51
Liebe Expertenrunde, ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern. Der Sachverhalt ist folgender: Ein Mitglied einer Gemeindevertretung hat sein Mandat niedergelegt und ist damit auch nicht mehr Mitglied der Fraktion. Der Nachrücker ist vom Amt informiert worden und hat das Mandat als Gemeindevertreter angenommen. Die Gemeindevertretung tagt erst wieder im nächsten Jahr. Die Mitglieder der Fraktion wollen aber in diesem Jahr noch mindestens zwei mal tagen, Anträge vorbereiten...usw. Der Nachrücker möchte natürlich Mitglied der Fraktion werden und bei den nächsten Fraktionssitzungen mitarbeiten. Meine Frage lautet: Ab wann genau ist der Nachrücker Mitglied der Fraktion und wie kann er der Fraktion beitreten? Das Problem ist, dass sich durch die Mandatsniederlegung die Mehrheitsverhältnisse geändert haben, die Fraktionsführung abgewählt werden soll. Es soll also dieser "Zustand" ausgenutzt werden, um andere Interessen durchzusetzen. Danke für die Hilfe.
Liebe Expertenrunde, ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern. Der Sachverhalt ist folgender: Ein Mitglied einer Gemeindevertretung hat sein Mandat niedergelegt und ist damit auch nicht mehr Mitglied der Fraktion. Der Nachrücker ist vom Amt informiert worden und hat das Mandat als Gemeindevertreter angenommen. Die Gemeindevertretung tagt erst wieder im nächsten Jahr. Die Mitglieder der Fraktion wollen aber in diesem Jahr noch mindestens zwei mal tagen, Anträge vorbereiten...usw. Der Nachrücker möchte natürlich Mitglied der Fraktion werden und bei den nächsten Fraktionssitzungen mitarbeiten. Meine Frage lautet: Ab wann genau ist der Nachrücker Mitglied der Fraktion und wie kann er der Fraktion beitreten? Das Problem ist, dass sich durch die Mandatsniederlegung die Mehrheitsverhältnisse geändert haben, die Fraktionsführung abgewählt werden soll. Es soll also dieser "Zustand" ausgenutzt werden, um andere Interessen durchzusetzen. Danke für die Hilfe.