Auflösung eines Wahlvorschlagsträgers

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Auflösung eines Wahlvorschlagsträgers

von CHeine » Mo 27. Okt 2014, 23:39

Liebe Expertengemeinde, wenn sich ein Wahlvorschlagsträger, der auch Abgeordnete in Kommunalvertretungen entsendet hat, innerhalb der Wahlperiode auflöst - was geschieht mit den gewählten Abgeordneten? Behalten sie ihr Mandat oder nicht? Und wenn ja - kann bis Ende der Wahlperiode in diese Mandate nachgerückt werden? Ich habe dazu im betreffenden Kommunalwahlgesetz (in diesem Fall Sachsen) nichts gefunden. Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch andernorts interessant sein könnte. Vielleicht kann mir dazu jemand eine Antwort geben. Vielen Dank!

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