von rolf » Fr 7. Aug 2015, 14:35
Das Kommunalwahlgesetz NRW §46 c besagt: "Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat." Die Stimmzettel haben ein Ja- und ein Nein-Feld zum Ankreuzen. In einem anderen Threat sind von mindestens zu erreichenden 25%, bei nicht erreichen eine Wahlwiederholung nach 14 Tagen die Rede. Diese Angaben finde ich nirgend belegt. a) Wie ist der weitere Verlauf, wenn der Kandidat es nicht schafft, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für sich zu gewinnen? b) Angenommen es wird nach 14 Tagen neu gewählt und das gleiche Ergebnis erzielt. Also ein NEIN zum Kandidaten. Wird die Vorschlagliste neu eröffnet? Wer kann helfen? Gruss rolf
Das Kommunalwahlgesetz NRW §46 c besagt: "Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat." Die Stimmzettel haben ein Ja- und ein Nein-Feld zum Ankreuzen. In einem anderen Threat sind von mindestens zu erreichenden 25%, bei nicht erreichen eine Wahlwiederholung nach 14 Tagen die Rede. Diese Angaben finde ich nirgend belegt. a) Wie ist der weitere Verlauf, wenn der Kandidat es nicht schafft, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für sich zu gewinnen? b) Angenommen es wird nach 14 Tagen neu gewählt und das gleiche Ergebnis erzielt. Also ein NEIN zum Kandidaten. Wird die Vorschlagliste neu eröffnet? Wer kann helfen? Gruss rolf