von CHeine » Fr 10. Jun 2016, 09:41
Das ist ja interessant. Hier scheinen beim BWG und Sächsischen KomWG unterschiedliche Prämissen vorzuliegen, was unter "vertreten" zu verstehen ist. Wenn ich den Eintrag zum BWG richtig lese, wird dort eindeutig auf eine Bindung der Gewählten zu ihrer Organisation auch während der Wahlperiode abgestellt. Bei den Erläuterungen zum Sächsischen KomWG hingegen steht das Wahlergebnis der Organisation im Vordergrund (Einzug in den Landtag, Gemeinderat, etc.), nicht das, was die Gewählten danach tun. Interessant. Stoff für wahrhaftig spannende Diskussionen in den Wahlausschüssen, falls es dazu kommt.
Das ist ja interessant. Hier scheinen beim BWG und Sächsischen KomWG unterschiedliche Prämissen vorzuliegen, was unter "vertreten" zu verstehen ist. Wenn ich den Eintrag zum BWG richtig lese, wird dort eindeutig auf eine Bindung der Gewählten zu ihrer Organisation auch während der Wahlperiode abgestellt. Bei den Erläuterungen zum Sächsischen KomWG hingegen steht das Wahlergebnis der Organisation im Vordergrund (Einzug in den Landtag, Gemeinderat, etc.), nicht das, was die Gewählten danach tun. Interessant. Stoff für wahrhaftig spannende Diskussionen in den Wahlausschüssen, falls es dazu kommt.