Amtsvertretungen

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smilies
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Amtsvertretungen

Amtsvertretungen

von Ratinger Linke » Do 18. Feb 2016, 11:15

Amtsvertretungen

von Willi » Mi 17. Feb 2016, 23:22

Die nieders. Samtgemeinden gibt es dort allerdings nicht flächendeckend, sondern eher als Ausnahme - wogegen die Ämter in Schleswig-Holstein und die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz im ganzen Land eine Mittelebene bilden (bis auf einzelne größere Orte, die amtsfrei bzw. verbandsgemeindefrei sind).

Amtsvertretungen

von Ratinger Linke » Di 16. Feb 2016, 14:17

Amtsvertretungen

von Thomas Frings » Mo 15. Feb 2016, 18:09

Wie man aus diesem Urteil des Bundesverfassungsgericht ableiten kann, hatten schleswig-holsteinischen Ämter von Anfang an keine direkt gewählte Vertretung. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv052095.html

Amtsvertretungen

von Thomas Frings » So 14. Feb 2016, 22:34

In NRW galten bis 1960 in den Ämtern dieselben Bestimmungen wie für Gemeinden in der entsprechenden Größe. Kommunalwahlgesetz in der ursprünglichen Fassung von 1948 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=XMMGVB4826 Neubekanntmachung 1954 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=XMMGVB5442 In Rheinland-Pfalz haben die Verbandsgemeinden direkt gewählte Räte.

Amtsvertretungen

von Willi » So 14. Feb 2016, 20:20

Amtsvertretungen als mittlere Ebene zwischen Gemeinden und Kreisen gab es vor den Kommunalreformen ja in einigen Bundesländern, inzwischen wohl nur noch in Schleswig-Holstein (und in Rheinland-Pfalz, da aber nun unter dem Namen "Verbandsgemeinden"). Seit einiger Zeit wird in Schleswig-Holstein darüber disktutiert, eine direkte Wahl der Amtsvertretungen einzuführen. Kann mir jemand berichten, wie das Verfahren in der Nachkriegszeit nach 1945 war? In NRW, wo es damals auch Amtsvertretungen gab, wurden diese noch bis incl. 1956 direkt gewählt, mit den Kommunalwahlen 1961 wurde dann eine indirekte Wahl durch die Gemeinderäte der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinden eingeführt. Hat es so etwas in Schleswig-Holstein auch gegeben? Danke für Hinweise!

Nach oben