von Thomas Frings » Di 3. Dez 2019, 22:16
Italiens Politik ist auf eine nicht ganz ungewöhnliche Idee gekommen, eine Wahlrechtsreform, es wäre die fünfte wesentliche Änderung nach 1993, 2005, 2015 und 2017. Anlass ist eine Verfassungsänderung zur Verkleinerung des Parlaments. Eine Verfassungsänderung muss von beiden Kammern jeweils zweimal mit mindestens drei Monaten Abstand mit Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Ein Fünftel der Mitglieder einer Kammer oder fünf Regionalräte oder 500000 Wahlberechtigte können dann ein Referendum verlangen, es sei denn, die Änderung wurde beim zweiten Mal in beiden Kammern von zwei Dritteln der Mitglieder angenommen wurde. Im Senat wurde die Zweidrittelmehrheit verfehlt, weshalb nun bis zum 12.1.2020 ein Referendum beantragt werden kann. Es ist aber unwahrscheinlich, dass das Referendum gegen die Verkleinerung ausgehen würde. 945 gewählte Parlamentarier mit relativ hoher Diät (16000 pro Monat) wird die Mehrheit wohl nicht behalten wollen. Die Sitzzahlen sollen so geändert werden: Abgeordnetenkammer: 400 Mitglieder statt 630, davon 8 (bisher 12) von Auslandsitalienern zu wählen Senat: 200 Mitglieder statt 315 (ohne Mitglieder auf Lebenszeit), davon 4 (bisher 6) von Auslandsitalienern gewählt. Im Senat sollen auf Aosta ein, auf Molise zwei und auf jede andere Region oder autonome Provinz mindestens drei Sitze entfallen (bisher: Aosta 1, Molise 2, andere Regionen mindestens 7). Autonome Provinzen sind Südtirol und Trentino, abgesehen von diesen profitiert nur die Region Basilicata von der Mindestzahl drei, alle übrigen Regionen außer Aosta und Molise bekommen sowieso mindestens drei. Gesetzestext: http://documenti.camera.it/leg18/pdl/pdf/leg.18.pdl.camera.1585-B.18PDL0069170.pdf Diese Reduzierung würde ohnehin eine Wahlrechtsanpassung nach sich ziehen, aber Wahlrechtsreform ist ja ein Hobby der italienischen Politiker, ist halt einfacher, als echte Probleme zu lösen. Die 5 Sterne wollen Proporz, der Koalitionspartner PD wollte zunächst d'Hondt in kleineren Wahlkreisen wie in Spanien kombiniert mit (wohl landesweiter) 5%-Hürde. Angeblich verhandelt sie jetzt auch mit der Lega. Die Lega ist momentan obenauf und will relative Mehrheitswahl. Die Lega hat ein abrogatives Referendum in Gang gesetzt. Mit solch einem Referendum können Gesetze ganz oder teilweise aufgehoben werden, zur Annahme ist ist Stimmenmehrheit und 50% Beteiligung erforderlich. Damit sollen die Verhältniswahlelemente aus dem jetzigen Wahlrecht gestrichen werden. Die Zulässigkeit ist strittig, da es bei erfolgreichem Referendum kein anwendbares Wahlrecht mehr gäbe. Der Kassationshof entscheidet am 15. Januar über die Zulässigkeit. Wenn bis zu einem Referendum eine Wahlrechtsänderung in Kraft tritt, hätte man das Problem, dass es die Bestimmungen, über deren Aufhebung abgestimmt wird, vielleicht gar nicht mehr gibt.
Italiens Politik ist auf eine nicht ganz ungewöhnliche Idee gekommen, eine Wahlrechtsreform, es wäre die fünfte wesentliche Änderung nach 1993, 2005, 2015 und 2017. Anlass ist eine Verfassungsänderung zur Verkleinerung des Parlaments. Eine Verfassungsänderung muss von beiden Kammern jeweils zweimal mit mindestens drei Monaten Abstand mit Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Ein Fünftel der Mitglieder einer Kammer oder fünf Regionalräte oder 500000 Wahlberechtigte können dann ein Referendum verlangen, es sei denn, die Änderung wurde beim zweiten Mal in beiden Kammern von zwei Dritteln der Mitglieder angenommen wurde. Im Senat wurde die Zweidrittelmehrheit verfehlt, weshalb nun bis zum 12.1.2020 ein Referendum beantragt werden kann. Es ist aber unwahrscheinlich, dass das Referendum gegen die Verkleinerung ausgehen würde. 945 gewählte Parlamentarier mit relativ hoher Diät (16000 pro Monat) wird die Mehrheit wohl nicht behalten wollen. Die Sitzzahlen sollen so geändert werden: Abgeordnetenkammer: 400 Mitglieder statt 630, davon 8 (bisher 12) von Auslandsitalienern zu wählen Senat: 200 Mitglieder statt 315 (ohne Mitglieder auf Lebenszeit), davon 4 (bisher 6) von Auslandsitalienern gewählt. Im Senat sollen auf Aosta ein, auf Molise zwei und auf jede andere Region oder autonome Provinz mindestens drei Sitze entfallen (bisher: Aosta 1, Molise 2, andere Regionen mindestens 7). Autonome Provinzen sind Südtirol und Trentino, abgesehen von diesen profitiert nur die Region Basilicata von der Mindestzahl drei, alle übrigen Regionen außer Aosta und Molise bekommen sowieso mindestens drei. Gesetzestext: http://documenti.camera.it/leg18/pdl/pdf/leg.18.pdl.camera.1585-B.18PDL0069170.pdf Diese Reduzierung würde ohnehin eine Wahlrechtsanpassung nach sich ziehen, aber Wahlrechtsreform ist ja ein Hobby der italienischen Politiker, ist halt einfacher, als echte Probleme zu lösen. Die 5 Sterne wollen Proporz, der Koalitionspartner PD wollte zunächst d'Hondt in kleineren Wahlkreisen wie in Spanien kombiniert mit (wohl landesweiter) 5%-Hürde. Angeblich verhandelt sie jetzt auch mit der Lega. Die Lega ist momentan obenauf und will relative Mehrheitswahl. Die Lega hat ein abrogatives Referendum in Gang gesetzt. Mit solch einem Referendum können Gesetze ganz oder teilweise aufgehoben werden, zur Annahme ist ist Stimmenmehrheit und 50% Beteiligung erforderlich. Damit sollen die Verhältniswahlelemente aus dem jetzigen Wahlrecht gestrichen werden. Die Zulässigkeit ist strittig, da es bei erfolgreichem Referendum kein anwendbares Wahlrecht mehr gäbe. Der Kassationshof entscheidet am 15. Januar über die Zulässigkeit. Wenn bis zu einem Referendum eine Wahlrechtsänderung in Kraft tritt, hätte man das Problem, dass es die Bestimmungen, über deren Aufhebung abgestimmt wird, vielleicht gar nicht mehr gibt.