Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smilies
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von Thomas Frings » Sa 31. Okt 2015, 13:40

Habe mir mal das Wahlgesetz in der neuen Fassung angetan. Redaktionell sind die Bestimmungen zur Sitzverteilung teilweise mindestens so missraten wie im Bundeswahlgesetz, und das will was heißen. Vor allem, wie die Sitze aus Trentino-Südtirol und Aosta zu behandeln sind, ist nicht klar geregelt und hier widerspricht sich das Gesetz auch noch. Art. 83 Abs. 3 widerspricht Art. 83 Abs. 6, Art. 93 und Art. 93-quater Abs. 2. Eindeutig ist, dass gewählte Bewerber der siegreichen Partei aus Trentino-Südtirol und Aosta auf die 340 Sitze angerechnet werden. Die übrigen Sitze aus Trenino-Südtirol und Aosta werden offensichtlich von den auf die übrigen Parteien zu verteilenden Sitze abgezogen. Bei der Präferenzstimmenregelung hat man doch davon abgesehen, dass unbedingt eine an eine Frau und eine an einen Mann gehen muss. Man kann einfach eine oder zwei Präferenzstimmen vergeben und es ist unerheblich, welchen Geschlechts sie sind. Dafür muss die Liste aber zwingend paritätisch besetzt sein (bei ungerader Zahl ist eine Abweichung um eins möglich) und es gibt ein 40%-Quorum für jedes Geschlecht für Listenanführer in den einzelnen Wahlkreisen.

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von Thomas Frings » Do 7. Mai 2015, 18:18

"Man sollte erwähnen, das die Wahlrechtsreform nur für das Abgeordnetenhaus gilt, nicht für den bisher entscheidenderen Senat (der aber per Verfassungsänderung umgeformt und fast entmachtet werden soll)." Das ist natürlich richtig, abgesehen davon, dass beide Kammern exakt dieselben Rechte haben. "Wenn Renzi diese geplante Verfassungsänderung auch noch durchsetzen kann, dürfte Italien das einzige demokratische Land sein, in dem das Wahlrecht einer einzelnen Partei eine absolute Parlamentsmehrheit und damit die Kontrolle über Legislative und Exekutive garantiert (was ich etwas bedenklich finde)." Man kann natürlich die absolute Mehrheit einer Partei als Wahlergebnis garantieren, aber das allein garantiert nicht zwingend klare Verhältnisse, vor allem nicht in Italien. Denn nicht garantieren kann man, dass diese Partei in sich stabil ist. Abspaltungen und auch Fusionen gibt es ja laufend. Bis Anfang der 90er Jahre war die Parteienlandschaft zwar sehr stabil, dafür war insbesondere die Democrazia Cristiana als mit Abstand wichtigste Partei notorisch zerstritten. "Ohne die geplante Senatsreform ändert die jetzige Abgeordnetenhaus-Reform aber m.M.n. fast nichts an den bisherigen "italienischen Verhältnissen" - Regierungen sind auch bisher m.W. immer an fehlenden Senatsmehrheiten zerbrochen, da es für das Abgeordnetenhaus auch vorher schon eine Mehrheitsklausel (wenn auch für Koalitionen) gab." Das ist richtig. Allerdings würde vermutlich auch eine Entmachtung des Senats gar nicht soviel ändern. Politiker, die bisher kaum willens und erst recht nicht fähig waren, die vielen Probleme Italiens anzugehen, werden sich nicht plötzlich ändern, wenn der Senat weg ist. Bei Renzi habe ich den Eindruck, dass er Wahlrechts- und Verfassungsänderung nicht neben, sondern anstatt wirklicher Veränderungen betreibt.

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von Holger81 » Do 7. Mai 2015, 13:06

Man sollte erwähnen, das die Wahlrechtsreform nur für das Abgeordnetenhaus gilt, nicht für den bisher entscheidenderen Senat (der aber per Verfassungsänderung umgeformt und fast entmachtet werden soll). Wenn Renzi diese geplante Verfassungsänderung auch noch durchsetzen kann, dürfte Italien das einzige demokratische Land sein, in dem das Wahlrecht einer einzelnen Partei eine absolute Parlamentsmehrheit und damit die Kontrolle über Legislative und Exekutive garantiert (was ich etwas bedenklich finde). Ohne die geplante Senatsreform ändert die jetzige Abgeordnetenhaus-Reform aber m.M.n. fast nichts an den bisherigen "italienischen Verhältnissen" - Regierungen sind auch bisher m.W. immer an fehlenden Senatsmehrheiten zerbrochen, da es für das Abgeordnetenhaus auch vorher schon eine Mehrheitsklausel (wenn auch für Koalitionen) gab.

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von Thomas Frings » Mi 6. Mai 2015, 16:23

Ganz kurz gesagt sind die einzigen wichtigen Unterschiede zum bisherigen System, dass es keine Koalitionen im Wahlrecht mehr gibt die stärkste Partei nur mit mindestens 40% in jedem Fall mindestens 340 Sitze bekommt. Erreicht keine Partei 40%, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden stärksten. Detaillierter dargestellt: * Jeder Wähler hat eine Stimme. Er kann zusätzlich (außer in Trentino-Südtirol und Aosta. hier gelten Sonderregelungen) Präferenzstimmen verbeben, und zwar zwangsweise eine für einen Mann und eine für eine Frau, sonst ist die Präferenz ungültig. Die Listen sind auch zwangsweise geschlechterparitätisch. * 606 Sitze (630 insgesamt minus 12 für Auslandsitaliener, minus 11 für Trentino-Südtirol und minus einen für Aosta) werden proportional nach Hare/Niemeyer verteilt. Hierbei gilt eine 3%-Hürde. Bekommt die stärkste Partei nicht mindestens 340 Sitze, wird sie auf 340 Sitze angehoben (in diesen 340 Sitze sind eventuell in Trentino-Südtirol und Aosta errungene Sitze eingerechnet), sofern sie mindestens 40% erreicht hat. Erreicht keine Partei 40%, gibt es eine Stichwahl unter den beiden stärksten Parteien. Für die Bestimmung der stärksten Partei und der Sperrklausel zählen auch die Stimmen aus Trentino-Südtirol und Aosta mit. Die verbleibenden Sitze werden unter den übrigen Parteien proportional verteilt. * Die Sitze werden auf 100 Mehrpersonenwahlkreise unterverteilt, die festen Sitzzahlen haben (3-9 Sitze). Innerhalb der Liste ist der Listenanführer in jedem Fall gewählt, wenn die Liste überhaupt Sitze bekommt. Die übrigen Sitze werden nach Zahl der Präferenzstimmen besetzt. * Im Aostatal ist (wie bisher) der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt. * In Trentino-Südtirol werden 8 Sitze in Einerwahlkreise (4 in Südtirol, 4 im Trentino) nach relativer Mehrheit vergeben und 3 nach d'Hondt unter den Parteien verteilt, die 3% landesweit oder als Partei einer sprachlichen Minderheit 20% in der Region erreicht haben. Dies gilt nicht, wenn beide der Stärksten Parteien landesweit über 40% bekommen, dann bekommt die stärkste Partei einen Sitz und die andere einen, aber das sehr unwahrscheinlich. Eine sehr ausführlich Darstellung auf Italienisch: http://documenti.camera.it/leg17/dossier/Testi/ac0246c.htm#_Toc415816938

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von tg » Di 5. Mai 2015, 09:49

Laut ZDF-Videotext ist in Italien ein neues Wahlrecht beschlossen worden. Demnach kriegt die stärkste Partei 55 % der Sitze, sofern sie mindestens 40 % der Stimmen bekommen hat. Sonst gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden stärksten Parteien, deren Sieger 55 % der Sitze bekommt. Weiß jemand weitere Details, z.B. über Sperrklauseln?

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von Thomas Frings » Fr 25. Apr 2008, 15:42

Ergänzung: Sperrklausel für Senat für Koalitionen beträgt 20% In Molise (mit nur zwei Sitzen) gibt es keine Mehrheitsprämie, ansonsten bekommt der Sieger mindestens 55% der Sitze, wobei zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet wird.

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von Thomas Frings » Mi 23. Apr 2008, 16:46

Das ist wirklich nicht ganz einfach. Das Wahlrecht mit Mehrheitsprämie gilt für die 617 Sitze, die in Italien außer dem Aostatal gewählt werden. Im Aostatal wird ein Sitz nach relativer Mehrheit vergeben. 12 Sitze werden von den Auslanditalienern in 4 Wahlkreisen gewählt. Hier nochmal alle Sperrklauseln für die Abgeordnetenkammer: Einzelparteien brauchen 4% landesweit. Parteien sprachlicher Minderheiten in Regionen mit Spezialstatut können auch einziehen, wenn sie in einem Wahlkreis 20% holen und auch nur dort kandidieren (praktisch betrifft das nur die SVP). Für Koalitionen gilt eine 10%-Hürde, wobei mindestens eine beteiligte Partei über 2% liegen muss oder mindestens eine Partei über die Minderheitenklausel ins Parlament einzieht. Schafft eine Koalition nicht beiden Bedingungen, werden die beteiligten Parteien wie einzelne Parteien behandelt. Innerhalb einer Koalition bekommen alle Parteien Sitze, die mindestens 2% der Stimmen bekamen und zusätzlich die größte der Parteien in der jeweiligen Koalition unter 2%. Da die MpA in ihrer Koalition die einzige Partei unter 2% war, war sie zwangsläufig die größte und bekam daher auch Mandate. Die Verteilung der 617 Sitze auf die Parteien geschieht so: Die Sitze werden auf die Koalitionen bzw. Einzelparteien proportional verteilt (Hare/Niemeyer). Bekommt die größte Koalition oder Einzelpartei danach weniger als 340 Sitze, werden ihr 340 Sitze zugeteilt und die 277 übrigen Sitze werden proportional auf die übrigen Koalitionen und Einzelparteien verteilt. Innerhalb der Koalition werden die Sitze wiederum nach Hare/Niemeyer vergeben. Für den Senat gilt Ähnliches in allen Regionen außer Trentino-Südtirol (wo das Wahlrecht von 1993 weiter gilt) und Aostatal. Die Mandate und damit auch die Mehrheitsprämie von 55% der Sitze werden hier aber auf regionaler Ebene vergeben. Die Sperrklausel für Einzelparteien beträgt in jeder Region jedoch ohne Ausnahme 8% und die für Parteien innerhalb von Koalitionen 3%.

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von Mitdenker » Mi 23. Apr 2008, 16:32

Das Wahlrecht ist genauso wie bei der Wahl 2006. Dieses Mal wurden, aber die Möglichkeiten anders genutzt. Die MPA hat an der gemeisame Liste der PDL = Volk der Freiheit mitgemacht. Diese Parteien wollen im Herbst eine gemeinsame Partei gründen. Eine gemeinsame Liste braucht 4 % der Stimmen. Der Regenbogen besteht aus 4 Parteien, von denen keine allein die 4 % Hürde übersprungen hätte.

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von albertk (Unregistrierter Gast) » Mi 23. Apr 2008, 15:09

Trotz längerer Suche in diesem Forum habe ich das Wahlsystem immer noch nicht ganz verstanden. Zwar gilt die Verhältniswahl, aber die stärkste Parteien-Koalition erhält in der Deputiertenkammer automatisch 340 Mandate von 630. D.h. für die restlichen Parteien werden die übrigen Mandate annähernd proportional verteilt, sofort sie 4% erhalten. Aber wieso kommt die MPA, die mit Berlusconis "Volk der Freiheit" verbunden ist auf Sitze? Ich dachte bei einer Parteienkoalition muß eine Partei wenigstens 2% erringen. Oder wurde das Wahlystem schon wieder geändert?

Neues Wahlsystem in Italien seit 2005

von Mitdenker » Fr 11. Apr 2008, 15:38

Wahlkreise für die Abgeordnetenkammer (Camera del Diputati) Wahlkreis I: Piemont 1 [Turin] Wahlkreis II: Piemont 2 [Asti u. a.] Wahlkreis III: Lombardei 1 [Mailand u. a.] Wahlkreis IV: Lombardei 2 [Bergamo u. a.] Wahlkreis V: Lombardei 3 [Pavia u. a.] Wahlkreis VI: Trentin-Südtirol Wahlkreis VII: Venetien 1 [Verona u. a.] Wahlkreis VIII: Venetien 2 [Venedig u. a.] Wahlkreis IX: Friaul-Julisch Venetien Wahlkreis X: Emilia-Romagna Wahlkreis XI: Ligurien Wahlkreis XII: Toskana Wahlkreis XIII: Umbrien Wahlkreis XIV: Marche Wahlkreis XV: Latium 1 [Rom] Wahlkreis XVI: Latium 2 [Viterbo u. a.] Wahlkreis XVII: Abruzzen Wahlkreis XVIII: Molise Wahlkreis XIX: Kampanien 1 Wahlkreis XX: Kampanien 2 Wahlkreis XXI: Apulien Wahlkreis XXII: Basilikata Wahlkreis XXIII: Kalabrien Wahlkreis XXIV: Sizilien 1 Wahlkreis XXV: Sizilien 2 Wahlkreis XXVI: Sardinien Aostatal Ausland

Nach oben