von Martin Fehndrich » Sa 24. Mai 2003, 20:41
In einer Entschließung (BT 14/1560 S.3) wird die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die Wahlrechtsvorschriften dahin gehend zu ändern sind, daß das zur Verteilung der Sitze auf die Listenverbindungen und Landeslisten angewandte Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer (§ 6 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Bundeswahlgesetz) durch das Verfahren nach Sainte-Laguë ersetzt wird, ... Der Bericht wurde voriges Jahr fertig gestellt und den zuständigen Ausschüssen übermittelt, allerdings noch nicht veröffentlicht.
In einer Entschließung (BT 14/1560 S.3) wird die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die Wahlrechtsvorschriften dahin gehend zu ändern sind, daß das zur Verteilung der Sitze auf die Listenverbindungen und Landeslisten angewandte Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer (§ 6 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Bundeswahlgesetz) durch das Verfahren nach Sainte-Laguë ersetzt wird, ... Der Bericht wurde voriges Jahr fertig gestellt und den zuständigen Ausschüssen übermittelt, allerdings noch nicht veröffentlicht.