von Jan W. » Mi 28. Mai 2014, 21:26
Stellen wir uns ein 100-Sitze-Parlament ohne Sperrklausel vor, dann entsprechen beide Werte einander. [font=courier new,courier]A 33,3 33 ,3 B 33,2 33 ,2 C 33,1 33 ,1 D 00,4 00 ,4[/font] Dann würden die Parteien A, B, C im ersten Schritt je 33 Sitze erhalten, somit wären 99 Sitze vergeben und 100-99=1 Sitz wäre übrig, dieser Rest 1 ist gleichzeitig die Summe der Nachkommawerte. Dann ginge der letzte Sitz an D. Bei einem Quorum von einem halben oder einem ganzen Sitz würde das Verfahren hier abbrechen (weil 0,4<1 bzw. <0,5), Partei D gestrichen, eine Summe der teilnehmenden Stimmen der Parteien A, B, C gebildet (=99,6), und für jede Partei erneut eine Hare-Niemeyer-Quote errechnet (A: 33,3*100/99,6=33,4337...), usw. Das Problem an solchen künstlichen Sitzhürden in Kommunalwahlordnungen ist, dass KWO in der Regel kleinen Gemeinden auch kleinere Räte zuordnen, was bedeutet, dass die Hürden dann stark ansteigen - und künstlich geschaffene Hürden können im Gegensatz zum Abrunden auf Null (bzw. Unterliegen bei den Nachkommaanteilen) verfassungswidrig sein.
Stellen wir uns ein 100-Sitze-Parlament ohne Sperrklausel vor, dann entsprechen beide Werte einander. [font=courier new,courier]A 33,3 33 ,3 B 33,2 33 ,2 C 33,1 33 ,1 D 00,4 00 ,4[/font] Dann würden die Parteien A, B, C im ersten Schritt je 33 Sitze erhalten, somit wären 99 Sitze vergeben und 100-99=1 Sitz wäre übrig, dieser Rest 1 ist gleichzeitig die Summe der Nachkommawerte. Dann ginge der letzte Sitz an D. Bei einem Quorum von einem halben oder einem ganzen Sitz würde das Verfahren hier abbrechen (weil 0,4<1 bzw. <0,5), Partei D gestrichen, eine Summe der teilnehmenden Stimmen der Parteien A, B, C gebildet (=99,6), und für jede Partei erneut eine Hare-Niemeyer-Quote errechnet (A: 33,3*100/99,6=33,4337...), usw. Das Problem an solchen künstlichen Sitzhürden in Kommunalwahlordnungen ist, dass KWO in der Regel kleinen Gemeinden auch kleinere Räte zuordnen, was bedeutet, dass die Hürden dann stark ansteigen - und künstlich geschaffene Hürden können im Gegensatz zum Abrunden auf Null (bzw. Unterliegen bei den Nachkommaanteilen) verfassungswidrig sein.