Hare/Niemeyer - Sitz bei 0,8 Prozent

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smilies
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smilies sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Hare/Niemeyer - Sitz bei 0,8 Prozent

Hare/Niemeyer - Sitz bei 0,8 Prozent

von Jan W. » Mi 28. Mai 2014, 21:26

Stellen wir uns ein 100-Sitze-Parlament ohne Sperrklausel vor, dann entsprechen beide Werte einander. [font=courier new,courier]A 33,3 33 ,3 B 33,2 33 ,2 C 33,1 33 ,1 D 00,4 00 ,4[/font] Dann würden die Parteien A, B, C im ersten Schritt je 33 Sitze erhalten, somit wären 99 Sitze vergeben und 100-99=1 Sitz wäre übrig, dieser Rest 1 ist gleichzeitig die Summe der Nachkommawerte. Dann ginge der letzte Sitz an D. Bei einem Quorum von einem halben oder einem ganzen Sitz würde das Verfahren hier abbrechen (weil 0,4<1 bzw. <0,5), Partei D gestrichen, eine Summe der teilnehmenden Stimmen der Parteien A, B, C gebildet (=99,6), und für jede Partei erneut eine Hare-Niemeyer-Quote errechnet (A: 33,3*100/99,6=33,4337...), usw. Das Problem an solchen künstlichen Sitzhürden in Kommunalwahlordnungen ist, dass KWO in der Regel kleinen Gemeinden auch kleinere Räte zuordnen, was bedeutet, dass die Hürden dann stark ansteigen - und künstlich geschaffene Hürden können im Gegensatz zum Abrunden auf Null (bzw. Unterliegen bei den Nachkommaanteilen) verfassungswidrig sein.

Hare/Niemeyer - Sitz bei 0,8 Prozent

von Greywolf » Mi 28. Mai 2014, 13:34

Danke für die prompte Antwort. Deine Rückfrage ist verständlich. Korrekt ist es so: Wahlergebnis 1,7 Prozent; Sitzanspruch 0,8.

Hare/Niemeyer - Sitz bei 0,8 Prozent

von Jan W. » Di 27. Mai 2014, 18:38

Wovon genau reden wir hier? Hat die Gruppierung 0,8% und damit einen Sitzanspruch von 0,36 erreicht? Oder hat sie 1,777% und damit einen Sitzanspruch von 0,8 (1,777% * 45 = 0,8)? Ich würde mal auf letzteres tippen. Wenn eine Ein-Sitz-Hürde nicht im Wahlgesetz verankert ist, gibt es sie nicht! Sie ist nicht Teil des mathematischen Verfahrens, sie externer Eingriff.

Hare/Niemeyer - Sitz bei 0,8 Prozent

von Greywolf » Di 27. Mai 2014, 18:02

Hallo, wir haben bei der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern folgendes Problem: In unserer Stadt hat die Stadtvertretung 45 Sitze. Rechnerisch entfällt also ein Sitz auf je 2,22222 Prozent. Eine kleine Gruppierung erreichte 0,8 Prozent. Logischerweise bekam sie also zunächst keinen Sitz, da 0 vor dem Komma. Nun wurde weiter verteilt und da bekam sie eben für die 8 hinter dem Komma noch einen Sitz. Rein nach dem Gesetzestext (62 Landes- und Kommunawahlgesetz MV) ist das in Ordnung. Aber müsste nicht die Verteilung hinter dem Komma auf die Gruppen beschränkt werden, die mindestens einen Sitz haben? Rein theoretisch wäre es ja sonst möglich, dass eine Gruppierung mit 0,2 Prozent einen Sitz bekommt, wenn die anderen hinter dem Komma eben nur eine 1 haben. Wer kann mich da mal aufklären?

Nach oben