von Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast) » Di 18. Jul 2006, 21:46
Ad 1: Zitate: "Wenn es kein neutrales Verfahren zur Abbildung des Parlaments auf Teilgruppen gibt, sollte man vielleicht davon absehen Teigruppen zu bilden und das Plenum entscheiden lassen." "Statt einen Ausschuß zu bilden, sollten alle Fragen im PLenum behandelt werden, das würde auch der Transparenz politischer Entscheidungen dienlich sein." Ich meine davon ausgehen zu dürfen, dass jemand, der etwas zu einem bestimmten Thema äussert, auch minimale Kenntnisse über dieses Thema besitzt, in concreto also weiss, dass der Vermittlungsausschuss ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat ist. Ferner meine ich voraussetzen zu dürfen, dass eine Äusserung zum Nennwert zu nehmen sei. Wenn also bezogen auf den Vermittlungsausschuss als gemeinsames Organ von Bundestag und Bundesrat gleich zweimal geäussert wird, dass lieber das Plenum entscheiden solle, dann liegt es doch wohl nahe anzunehmen, dass es sich dabei nur um die Vereinigung von Bundesrat und Bundestag zu gemeinsamer Sitzung handeln kann, denn: - der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium dieser beiden Organe, - er bezweckt ja gerade, eine Kompromisslösung zwischen beiden Organen herbeizuführen, was aber schwerlich geht, wenn beide Organe nicht irgendwie miteinander sprechen, also etwa getrennt je in ihrem Plenum tagen und einander nur Beschlüsse ohne Hinweise auf mögliche Überlegungen, Spielräume usw. übermitteln, - eine andere sinnvolle Möglichkeit, den Ausdruck "Plenum" in diesem Zusammenhang auf etwas konkret zu beziehen, ist nicht ersichtlich. Daher meine ich, dass dies eine Auslegung des zitierten Wortlauts darstelle, die der Urheber des Zitates gelten lassen müsse, andernfalls er sich dem Vorwurf aussetzen müsste, entweder sprachlich höchst missverständlich oder aber inhaltlich unsinnig formuliert zu haben. Ad 2: Warum sollte es das Grundgesetz anders machen? In allen Staaten, die ein Zweikammerparlament oder etwas ähnliches vorsehen, gibt es ein Schlichtungs- oder Vermittlungsverfahren, falls die beiden Kammern sich nicht von Anfang an einigen bzw. einer Regierungsvorlage unverändert zustimmen. Diese Verfahren sehen alle ähnlich aus, immer spielt in irgendeiner Form ein gemeinsamer Ausschuss oder die Vereinigung der jeweils vorberatenden Ausschüsse beider Kammern dabei eine Rolle. Irgendwie müssen ja die beiden Kammern miteinander in Kontakt geraten und verhandeln können. Dies macht jede grössere Gruppe bis hinauf zu ganzen Nationalstaaten jeweils durch Vertreter (Delegationen, Abordnungen). Denn kleine Gruppen können miteinander kontrovers und intensiv diskutieren, grosse Gruppen können das nicht. Ziel einer Verfassung wie des Grundgesetzes kann es ausserdem nicht sein, informelle Kontakte zu regeln, denn eine Verfassung stellt eine formelle Ordnung auf; die informelle Praxis kommt dann ohnehin von selbst dazu. Eine Verfassung muss also innerhalb der formellen Ordnung formelle Verfahren für alle denkbaren vorhersehbaren Konflikte vorsehen, bspw. auch eine Verfassungsgerichtsbarkeit, die Kompetenzstreitigkeiten zwischen verschiedenen staatlichen Organen entscheiden kann. Wie sollte man solche Kompetenzkonflikte informell lösen? Etwa indem sich die Präsidenten der beiden streitenden Organe duellieren? Gerade auch in Sachen Transparenz ist zudem ein formelles Verfahren in einem gemeinsamen Ausschuss Hinterzimmerabsprachen vorzuziehen. Ad 3: Parlamente delegieren Arbeiten nicht deswegen, weil sie sonst überlastet wären, sondern deswegen, weil es Arbeiten gibt, die Gruppen ab einer gewissen Grösse nicht erledigen können. Man stelle sich etwa die Wahl eines Protokollführers vor: Zunächst debattieren die an die 600 Abgeordneten den Wortlaut der Stellenausschreibung einschliesslich Pflichtenheft. Auch in welchen Zeitungen das Inserat erscheinen soll, debattieren sie ausführlich. Wenn dann die Bewerbungen eingetroffen sind - es können heute durchaus ein paar hundert eintreffen -, dann werden diese alle säuberlich vervielfältigt (schade um den Wald, der zur Papierproduktion abgeholzt werden muss) und den Parlamentariern zum Studium ausgehändigt. So nach etwa 7 Monaten sind dann alle durch, die Debatte kann beginnen. Die Abgeordneten debattieren dann ausführlich die Qualitäten aller Bewerbungen und stimmen anschliessend darüber ab, wer in die engere Wahl kommt. Das Bundestagspräsidium lädt diese dann zum Vorstellungsgespräch ein, natürlich im Plenum des Bundestages. Dort dürfen die Bewerber dann mehrere Stunden lang die Fragend der Abgeordneten beantworten, wenn sie es nicht vorgezogen haben, eine Absage zu schicken (es sind ja inzwischen wohl an die 9 Monate verstrichen). Schliesslich folgt die abschliessende Debatte mit der Wahl des Protokollführers. Hoffentlich ist er inzwischen nicht abgeworben worden oder verhungert. Zu einem solchen Verfahren kann ich nur sagen: "Weniger wäre da manchmal mehr". Das ist aber nicht nur ein Problem, das Parlamente haben, sondern jegliche andere Art von Organisation oder Institution gleicherweise. Schon Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, die verglichen mit einem Parlament verschwindend klein sind, delegieren häufig die Einstellung der Direktion an einen Ausschuss, der dann nur die besten Bewerber dem Plenum vorstellt, das über diese Kandidaturen entscheidet. Dieser Art gibt es sehr viele Aufgaben. Man stelle sich nur einmal die Ansprüche an die zeitliche Verfügbarkeit eines Mitgliedes eines Untersuchungsausschusses vor: Das mit 500 Abgeordneten im Plenum zu machen, geht nicht. Die Leute werden schlicht nicht da sein. 10 Leute kriegt man vielleicht noch hin, wenn sie anderweitig entlastet werden. Die können dann 3 Monate lang nichts anderes machen als Anhörungen durchführen, Akten wälzen, Augenschein nehmen usw. Man stelle sich auch einmal vor, das Bundestagsplenum wolle einen Augenschein bei irgendeiner Behörde nehmen, um einen Sachverhalt genauer zu untersuchen: Wie bitte stopft man die alle in einen Raum? Wenn man einmal lebenspraktisch denkt, dann wird einem überdeutlich klar, weshalb es nicht anders geht als solche Aufgaben an einen kleinen Kreis zu delegieren. Im übrigen gibt es noch einen weiteren Punkt: Wenn etwa Wahlen von Personal anstehen oder auch Untersuchungen durchgeführt, Beschwerden, Gesuche u. dgl. behandelt werden, sind auch Privatpersonen betroffen, über die ziemlich viel vertrauliche Information in die Öffentlichkeit gelangen würde, wenn alle diese Vorgänge nur im Plenum in öffentlicher Sitzung verhandelt würden. Damit wäre der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen nicht mehr gewährleistet. Dies kann aber nicht der Sinn von Demokratie sein, dass durch diese Personen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden.
Ad 1: Zitate: "Wenn es kein neutrales Verfahren zur Abbildung des Parlaments auf Teilgruppen gibt, sollte man vielleicht davon absehen Teigruppen zu bilden und das Plenum entscheiden lassen." "Statt einen Ausschuß zu bilden, sollten alle Fragen im PLenum behandelt werden, das würde auch der Transparenz politischer Entscheidungen dienlich sein." Ich meine davon ausgehen zu dürfen, dass jemand, der etwas zu einem bestimmten Thema äussert, auch minimale Kenntnisse über dieses Thema besitzt, in concreto also weiss, dass der Vermittlungsausschuss ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat ist. Ferner meine ich voraussetzen zu dürfen, dass eine Äusserung zum Nennwert zu nehmen sei. Wenn also bezogen auf den Vermittlungsausschuss als gemeinsames Organ von Bundestag und Bundesrat gleich zweimal geäussert wird, dass lieber das Plenum entscheiden solle, dann liegt es doch wohl nahe anzunehmen, dass es sich dabei nur um die Vereinigung von Bundesrat und Bundestag zu gemeinsamer Sitzung handeln kann, denn: - der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium dieser beiden Organe, - er bezweckt ja gerade, eine Kompromisslösung zwischen beiden Organen herbeizuführen, was aber schwerlich geht, wenn beide Organe nicht irgendwie miteinander sprechen, also etwa getrennt je in ihrem Plenum tagen und einander nur Beschlüsse ohne Hinweise auf mögliche Überlegungen, Spielräume usw. übermitteln, - eine andere sinnvolle Möglichkeit, den Ausdruck "Plenum" in diesem Zusammenhang auf etwas konkret zu beziehen, ist nicht ersichtlich. Daher meine ich, dass dies eine Auslegung des zitierten Wortlauts darstelle, die der Urheber des Zitates gelten lassen müsse, andernfalls er sich dem Vorwurf aussetzen müsste, entweder sprachlich höchst missverständlich oder aber inhaltlich unsinnig formuliert zu haben. Ad 2: Warum sollte es das Grundgesetz anders machen? In allen Staaten, die ein Zweikammerparlament oder etwas ähnliches vorsehen, gibt es ein Schlichtungs- oder Vermittlungsverfahren, falls die beiden Kammern sich nicht von Anfang an einigen bzw. einer Regierungsvorlage unverändert zustimmen. Diese Verfahren sehen alle ähnlich aus, immer spielt in irgendeiner Form ein gemeinsamer Ausschuss oder die Vereinigung der jeweils vorberatenden Ausschüsse beider Kammern dabei eine Rolle. Irgendwie müssen ja die beiden Kammern miteinander in Kontakt geraten und verhandeln können. Dies macht jede grössere Gruppe bis hinauf zu ganzen Nationalstaaten jeweils durch Vertreter (Delegationen, Abordnungen). Denn kleine Gruppen können miteinander kontrovers und intensiv diskutieren, grosse Gruppen können das nicht. Ziel einer Verfassung wie des Grundgesetzes kann es ausserdem nicht sein, informelle Kontakte zu regeln, denn eine Verfassung stellt eine formelle Ordnung auf; die informelle Praxis kommt dann ohnehin von selbst dazu. Eine Verfassung muss also innerhalb der formellen Ordnung formelle Verfahren für alle denkbaren vorhersehbaren Konflikte vorsehen, bspw. auch eine Verfassungsgerichtsbarkeit, die Kompetenzstreitigkeiten zwischen verschiedenen staatlichen Organen entscheiden kann. Wie sollte man solche Kompetenzkonflikte informell lösen? Etwa indem sich die Präsidenten der beiden streitenden Organe duellieren? Gerade auch in Sachen Transparenz ist zudem ein formelles Verfahren in einem gemeinsamen Ausschuss Hinterzimmerabsprachen vorzuziehen. Ad 3: Parlamente delegieren Arbeiten nicht deswegen, weil sie sonst überlastet wären, sondern deswegen, weil es Arbeiten gibt, die Gruppen ab einer gewissen Grösse nicht erledigen können. Man stelle sich etwa die Wahl eines Protokollführers vor: Zunächst debattieren die an die 600 Abgeordneten den Wortlaut der Stellenausschreibung einschliesslich Pflichtenheft. Auch in welchen Zeitungen das Inserat erscheinen soll, debattieren sie ausführlich. Wenn dann die Bewerbungen eingetroffen sind - es können heute durchaus ein paar hundert eintreffen -, dann werden diese alle säuberlich vervielfältigt (schade um den Wald, der zur Papierproduktion abgeholzt werden muss) und den Parlamentariern zum Studium ausgehändigt. So nach etwa 7 Monaten sind dann alle durch, die Debatte kann beginnen. Die Abgeordneten debattieren dann ausführlich die Qualitäten aller Bewerbungen und stimmen anschliessend darüber ab, wer in die engere Wahl kommt. Das Bundestagspräsidium lädt diese dann zum Vorstellungsgespräch ein, natürlich im Plenum des Bundestages. Dort dürfen die Bewerber dann mehrere Stunden lang die Fragend der Abgeordneten beantworten, wenn sie es nicht vorgezogen haben, eine Absage zu schicken (es sind ja inzwischen wohl an die 9 Monate verstrichen). Schliesslich folgt die abschliessende Debatte mit der Wahl des Protokollführers. Hoffentlich ist er inzwischen nicht abgeworben worden oder verhungert. Zu einem solchen Verfahren kann ich nur sagen: "Weniger wäre da manchmal mehr". Das ist aber nicht nur ein Problem, das Parlamente haben, sondern jegliche andere Art von Organisation oder Institution gleicherweise. Schon Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, die verglichen mit einem Parlament verschwindend klein sind, delegieren häufig die Einstellung der Direktion an einen Ausschuss, der dann nur die besten Bewerber dem Plenum vorstellt, das über diese Kandidaturen entscheidet. Dieser Art gibt es sehr viele Aufgaben. Man stelle sich nur einmal die Ansprüche an die zeitliche Verfügbarkeit eines Mitgliedes eines Untersuchungsausschusses vor: Das mit 500 Abgeordneten im Plenum zu machen, geht nicht. Die Leute werden schlicht nicht da sein. 10 Leute kriegt man vielleicht noch hin, wenn sie anderweitig entlastet werden. Die können dann 3 Monate lang nichts anderes machen als Anhörungen durchführen, Akten wälzen, Augenschein nehmen usw. Man stelle sich auch einmal vor, das Bundestagsplenum wolle einen Augenschein bei irgendeiner Behörde nehmen, um einen Sachverhalt genauer zu untersuchen: Wie bitte stopft man die alle in einen Raum? Wenn man einmal lebenspraktisch denkt, dann wird einem überdeutlich klar, weshalb es nicht anders geht als solche Aufgaben an einen kleinen Kreis zu delegieren. Im übrigen gibt es noch einen weiteren Punkt: Wenn etwa Wahlen von Personal anstehen oder auch Untersuchungen durchgeführt, Beschwerden, Gesuche u. dgl. behandelt werden, sind auch Privatpersonen betroffen, über die ziemlich viel vertrauliche Information in die Öffentlichkeit gelangen würde, wenn alle diese Vorgänge nur im Plenum in öffentlicher Sitzung verhandelt würden. Damit wäre der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen nicht mehr gewährleistet. Dies kann aber nicht der Sinn von Demokratie sein, dass durch diese Personen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden.