Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

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Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Ratinger Linke » Do 2. Jan 2014, 11:36

Auch im 18. Bundestag gibts den Systemwechsel bei einem Patt. Momentan sind sämtliche Fraktionsstärken teilerfremd und die besonders kritischen größeren von Union und SPD sogar prim, so dass vorerst praktisch kein Patt auftritt, aber wenn mal Union und Grüne je 1 Abgeordneten verlieren (oder die Linke 2) hat die Union die 5fache Sitzzahl der Grünen (bzw. der Linken), womit es in etlichen Ausschüssen und insbesondere im Vermittlungsausschuss ein Patt gibt. Folge wär dann, dass die Union durch den Sitzverlust 9 statt 7 Ausschusssitze bekommt (zulasten von Grünen und Linken). Nebenbei wär das für die Union ein Wechsel von der Minderheit zur absoluten Mehrheit, wo noch die Frage ist, ob das eine korrekte "Wiedergabe der parlamentarischen Mehrheit" ist (was aber nach dem Systemwechsel nichtmehr gefordert wird). Die beiden Abgeordneten müssen bei den 16er-Ausschüssen (neben dem Vermittlungsausschuss der für Menschenrechte) nicht fraktionslos werden; es geht auch, wenn sie zur SPD und/oder Linken wechseln. Ähnliche Wirkungen gibts bei 26 Sitzen (Petition), 36 Sitzen (Gedöns, Umwelt) und 46 SItzen (Wirtschaft). Im Geschäftsordnungsausschuss (14 Sitze) gibts ein Patt und damit einen Sitzgewinn für die Union, wenn ein SPDler z.B. zu den Grünen wechselt. Falls die Linke durch einen Sitzgewinn Ausschusssitze verliert, braucht sie sich nicht zu beschweren; sie hat schon im November allein einen wortgleichen Antrag gestellt (zurückgezogen, nachdem ihr Ausschusseinsetzungsantrag abgelehnt worden ist). Der endgültige Antrag war von allen Fraktionen und ist einstimmig beschlossen worden. Die Fortsetzung vom 17. Bundestag war übrigens in diesem Thread.

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Ratinger Linke » Mi 28. Apr 2010, 19:54

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass CDU und Grüne bei der Wahl zum Magistrat von Frankfurt mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag die Mehrheitsklausel in Anspruch nehmen dürfen. Pressemitteilung BVerwG 8 C 18.08 VGH Kassel 8 UE 876/07 VG Frankfurt am Main 7 E 2932/06 http://www.wahlrecht.de/lexikon/spiegelbildlichkeit.html Die Verteilungen nach Sainte-Laguë und Hare/Niemeyer sind übrigens gleich (sowohl bei getrennter als auch gemeinsamer Liste), aber bei einer Sainte-Laguë-konformen Mehrheitsklausel wäre der zusätzliche Sitz zulasten der SPD statt dem BFF gegangen.

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Thomas Frings » So 15. Nov 2009, 19:41

Ich kann nicht erkennen, warum es verfassungswidrig sein sollte, daß Regierungsfraktionen mit absoluter Mehrheit im Bundestag sich eine absolute Mehrheit in den Ausschüssen sichern. Den Fall gleicher Sitzansprüche hätte man es aber sicher sinnvoller regeln können.

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Ratinger Linke » So 15. Nov 2009, 18:27

Im 17. Bundestag gibt es eine Neuerung: Der abartige Systemwechsel zu D'Hondt wird auch bei einem Patt beim letzten Sitz durchgeführt. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/000/1700004.pdf Zum Vergleich: 16. Bundestag: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/000/1600075.pdf 15. Bundestag: http://dip.bundestag.de/btd/15/000/1500017.pdf Nur tritt ein Patt bei der gegenwärtigen Fraktionsaufteilung erst beim praktisch irrelevanten 78. Sitz auf. Anspruch darauf hätten Linke und Grüne, D'Hondt gibt ihn stattdessen der CDU/CSU. Gäbe es so ein Patt früher, würde sich die praktische Frage stellen, wie mit dieser Methode der Zugriff auf die Ausschussvorsitze funktionieren soll. In einem Fall wie beim 78. Sitz wird das Patt dadurch ja nicht wirklich aufgelöst, sondern das Problem nur um einen Zugriff verschoben, ganz abgesehen von Fällen, wo D'Hondt größere Umverteilungen gegenüber Sainte-Laguë vornimmt. Zum Anderen funktioniert die Auflösung des Patts auch nicht im praktisch zu erwartenden Fall, dass die CDU/CSU einen Überhangsitz verliert. Dann kippt nämlich der letzte Sitz im Vermittlungsausschuss auch nach D'Hondt, und es gibt ein Patt zwischen CDU/CSU und Grünen, das es ohne die Sonderregel nicht gegeben hätte (nach Sainte-Laguë steht der Sitz in jedem Fall klar den Grünen zu). Die (verfassungswidrige) Methode von 2002 würde übrigens diesmal den Grünen den 2. Sitz lassen und dafür der SPD einen nehmen. Bei 10 verlorenen Überhangmandaten wäre auch dann die Mehrheit der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss weg. Erstaunlich ist übrigens, dass das ein Antrag aller Fraktionen war, der einstimmig angenommen worden ist.

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast) » Mi 19. Jul 2006, 14:48

Im allgemeinen pflege ich ein anständiger Mensch zu sein, aber jetzt muss ich doch ein wenig deutlicher werden: 1.) Warum in aller Welt schreibt man etwas, wenn man etwas ganz anderes meint? Warum lamentiert man allgemein über Ausschüsse in einem Themenkreis, bei dem es nun einma um einen ganz besonderen Ausschuss (streng genommen eigentlich gar kein Ausschuss, sondern ein Organ ganz eigener Prägung) geht? Wenn die vorgegeben Ausrede zutreffen sollte, dann muss ich aber den Vorwurf erheben, dass die Einwendung eh am Thema vorbeigeht und völlig verfehlt ist. 2.) Wenn man lesen könnte ... Das Grundgesetz ist eine Verfassung, eine Verfassung regelt Formen. Das ist nun einmal wesenhaft die Aufgabe von Recht. Der Bundestag ist eine Form, der Bundesrat ist eine Form. Wenn beide zusammenwirken sollen, dann muss das auch formell geregelt werden. Und wenn nun ein Vermittlungsverfahren vorzusehen ist, dann muss dies auch formell geregelt sein, schon nur aus dem einfachen Grund, dass irgendeine informelle Runde kein Antragsrecht hat. Dass der Streit um die Besetzung der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses gewisse ordinäre oder gar peinliche Züge trägt, ist vielleicht symptomatisch für die gegenwärtige politische Wetterlage in Deutschland. Darüberhinaus gibt es aber noch andere Gründe für einen Streit um 1 Sitz. So konnte sich vor der letzten Wahl die CDU/CSU bei hälftiger Beschickung der Bundestagsbank eine bessere Chance auf echte Kopromisslösungen ausrechenen, umgekehrt hätte die Regierungskoalition bei einer Mehrheit in diesem Ausschuss auch Schein-Vorschläge durchsetzen können, nur damit diese dann scheitern und der Bundestag allein entscheidet, in dem ja eben die Mehrheit klar war. Im übrigen ist der Vermittlungsausschuss durch nichts legitimiert, anstelle der ordentlichen Organe zu entscheiden und kann das daher auch nicht. Eine informelle Runde wäre noch weniger legitimiert, irgend etwas überhaupt zu entscheiden. 3.) Auch das geht an den Tatsachen vorbei. Was gewönne man durch eine Verkleinerung auf 50 Abgeordnete? Nichts. Zudem ist der Bundestag kein Dorfparlament, sondern vertritt eine Nation mit über 80 Millionen Einwohnern. Und eine Nation hat vielfältige Aufgaben zu erfüllen, etwa parlamentarische Delegationen ins Ausland zu senden, zum Europarat usw. Allein die heute bestehenden ständigen Ausschüsse könnten schlicht nicht besetzt werden. Ein einzelner Abgeordneter müsste dann schon in zehn oder mehr Ausschüssen und Delegationen sitzen - und hätte für alle diese Verpflichtungen schlicht keine Zeit. Auch ein Abbau der Staatstätigkeit könnte dem nicht abhelfen, denn gewisse Dinge müssen einfach sein. Einen Wahlprüfungsausschuss kann man sich nicht einsparen, einen Richterwahlausschuss auch nicht, ebenfalls die Ausschüsse für Petionen u. dgl. Diese streichen hiesse zugleich den Rechtsschutz jedes Bürgers untergraben. Auch ein Präsidium braucht es und anderes mehr. Dies IST Aufwand, aber eben solcher, der sich ohne Schaden für die Demokratie und das Land nicht einsparen lässt. Wer so wenig Ahnung von der politischen Paxis und der verfassungsrechtlichen Staatsordnung hat, sollte sich wohl doch besser mit markigen Parolen und überzogener Kritik etwas zurückhalten.

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Fragender (Unregistrierter Gast) » Mi 19. Jul 2006, 09:27

@Philipp Wälchli ad 1) Ich hatte schon ein Posting zuvor geschrieben, daß es mir dabei nicht um den VA sondern um Ausschüsse generel ging, warum sie dann immer noch behaupten mussten, ich wollte BT und BR zu einem Gremium zusammen

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast) » Di 18. Jul 2006, 21:46

Ad 1: Zitate: "Wenn es kein neutrales Verfahren zur Abbildung des Parlaments auf Teilgruppen gibt, sollte man vielleicht davon absehen Teigruppen zu bilden und das Plenum entscheiden lassen." "Statt einen Ausschuß zu bilden, sollten alle Fragen im PLenum behandelt werden, das würde auch der Transparenz politischer Entscheidungen dienlich sein." Ich meine davon ausgehen zu dürfen, dass jemand, der etwas zu einem bestimmten Thema äussert, auch minimale Kenntnisse über dieses Thema besitzt, in concreto also weiss, dass der Vermittlungsausschuss ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat ist. Ferner meine ich voraussetzen zu dürfen, dass eine Äusserung zum Nennwert zu nehmen sei. Wenn also bezogen auf den Vermittlungsausschuss als gemeinsames Organ von Bundestag und Bundesrat gleich zweimal geäussert wird, dass lieber das Plenum entscheiden solle, dann liegt es doch wohl nahe anzunehmen, dass es sich dabei nur um die Vereinigung von Bundesrat und Bundestag zu gemeinsamer Sitzung handeln kann, denn: - der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium dieser beiden Organe, - er bezweckt ja gerade, eine Kompromisslösung zwischen beiden Organen herbeizuführen, was aber schwerlich geht, wenn beide Organe nicht irgendwie miteinander sprechen, also etwa getrennt je in ihrem Plenum tagen und einander nur Beschlüsse ohne Hinweise auf mögliche Überlegungen, Spielräume usw. übermitteln, - eine andere sinnvolle Möglichkeit, den Ausdruck "Plenum" in diesem Zusammenhang auf etwas konkret zu beziehen, ist nicht ersichtlich. Daher meine ich, dass dies eine Auslegung des zitierten Wortlauts darstelle, die der Urheber des Zitates gelten lassen müsse, andernfalls er sich dem Vorwurf aussetzen müsste, entweder sprachlich höchst missverständlich oder aber inhaltlich unsinnig formuliert zu haben. Ad 2: Warum sollte es das Grundgesetz anders machen? In allen Staaten, die ein Zweikammerparlament oder etwas ähnliches vorsehen, gibt es ein Schlichtungs- oder Vermittlungsverfahren, falls die beiden Kammern sich nicht von Anfang an einigen bzw. einer Regierungsvorlage unverändert zustimmen. Diese Verfahren sehen alle ähnlich aus, immer spielt in irgendeiner Form ein gemeinsamer Ausschuss oder die Vereinigung der jeweils vorberatenden Ausschüsse beider Kammern dabei eine Rolle. Irgendwie müssen ja die beiden Kammern miteinander in Kontakt geraten und verhandeln können. Dies macht jede grössere Gruppe bis hinauf zu ganzen Nationalstaaten jeweils durch Vertreter (Delegationen, Abordnungen). Denn kleine Gruppen können miteinander kontrovers und intensiv diskutieren, grosse Gruppen können das nicht. Ziel einer Verfassung wie des Grundgesetzes kann es ausserdem nicht sein, informelle Kontakte zu regeln, denn eine Verfassung stellt eine formelle Ordnung auf; die informelle Praxis kommt dann ohnehin von selbst dazu. Eine Verfassung muss also innerhalb der formellen Ordnung formelle Verfahren für alle denkbaren vorhersehbaren Konflikte vorsehen, bspw. auch eine Verfassungsgerichtsbarkeit, die Kompetenzstreitigkeiten zwischen verschiedenen staatlichen Organen entscheiden kann. Wie sollte man solche Kompetenzkonflikte informell lösen? Etwa indem sich die Präsidenten der beiden streitenden Organe duellieren? Gerade auch in Sachen Transparenz ist zudem ein formelles Verfahren in einem gemeinsamen Ausschuss Hinterzimmerabsprachen vorzuziehen. Ad 3: Parlamente delegieren Arbeiten nicht deswegen, weil sie sonst überlastet wären, sondern deswegen, weil es Arbeiten gibt, die Gruppen ab einer gewissen Grösse nicht erledigen können. Man stelle sich etwa die Wahl eines Protokollführers vor: Zunächst debattieren die an die 600 Abgeordneten den Wortlaut der Stellenausschreibung einschliesslich Pflichtenheft. Auch in welchen Zeitungen das Inserat erscheinen soll, debattieren sie ausführlich. Wenn dann die Bewerbungen eingetroffen sind - es können heute durchaus ein paar hundert eintreffen -, dann werden diese alle säuberlich vervielfältigt (schade um den Wald, der zur Papierproduktion abgeholzt werden muss) und den Parlamentariern zum Studium ausgehändigt. So nach etwa 7 Monaten sind dann alle durch, die Debatte kann beginnen. Die Abgeordneten debattieren dann ausführlich die Qualitäten aller Bewerbungen und stimmen anschliessend darüber ab, wer in die engere Wahl kommt. Das Bundestagspräsidium lädt diese dann zum Vorstellungsgespräch ein, natürlich im Plenum des Bundestages. Dort dürfen die Bewerber dann mehrere Stunden lang die Fragend der Abgeordneten beantworten, wenn sie es nicht vorgezogen haben, eine Absage zu schicken (es sind ja inzwischen wohl an die 9 Monate verstrichen). Schliesslich folgt die abschliessende Debatte mit der Wahl des Protokollführers. Hoffentlich ist er inzwischen nicht abgeworben worden oder verhungert. Zu einem solchen Verfahren kann ich nur sagen: "Weniger wäre da manchmal mehr". Das ist aber nicht nur ein Problem, das Parlamente haben, sondern jegliche andere Art von Organisation oder Institution gleicherweise. Schon Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften, die verglichen mit einem Parlament verschwindend klein sind, delegieren häufig die Einstellung der Direktion an einen Ausschuss, der dann nur die besten Bewerber dem Plenum vorstellt, das über diese Kandidaturen entscheidet. Dieser Art gibt es sehr viele Aufgaben. Man stelle sich nur einmal die Ansprüche an die zeitliche Verfügbarkeit eines Mitgliedes eines Untersuchungsausschusses vor: Das mit 500 Abgeordneten im Plenum zu machen, geht nicht. Die Leute werden schlicht nicht da sein. 10 Leute kriegt man vielleicht noch hin, wenn sie anderweitig entlastet werden. Die können dann 3 Monate lang nichts anderes machen als Anhörungen durchführen, Akten wälzen, Augenschein nehmen usw. Man stelle sich auch einmal vor, das Bundestagsplenum wolle einen Augenschein bei irgendeiner Behörde nehmen, um einen Sachverhalt genauer zu untersuchen: Wie bitte stopft man die alle in einen Raum? Wenn man einmal lebenspraktisch denkt, dann wird einem überdeutlich klar, weshalb es nicht anders geht als solche Aufgaben an einen kleinen Kreis zu delegieren. Im übrigen gibt es noch einen weiteren Punkt: Wenn etwa Wahlen von Personal anstehen oder auch Untersuchungen durchgeführt, Beschwerden, Gesuche u. dgl. behandelt werden, sind auch Privatpersonen betroffen, über die ziemlich viel vertrauliche Information in die Öffentlichkeit gelangen würde, wenn alle diese Vorgänge nur im Plenum in öffentlicher Sitzung verhandelt würden. Damit wäre der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen nicht mehr gewährleistet. Dies kann aber nicht der Sinn von Demokratie sein, dass durch diese Personen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden.

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Fragender (Unregistrierter Gast) » Di 18. Jul 2006, 15:45

@Philipp Wälchli 1) Wo habe ich von einem "vereinigten BT-BR-Plenum" gesprochen, nirgendwo. Nur - um auf den Vermittlungsausschuß zurückzukommen - was bringt es, über die parteipolitische Besetzung eines Ausschusses her

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast) » Di 18. Jul 2006, 13:07

Faktum ist nun einmal, dass das GG nur drei Möglichkeiten im Verhältnis zwischen Bundesrat und Bundestag vorsieht: Zustimmung, Einspruch bzw. Ablehnung (bei Zustimmungsgesetzen) oder aber eben die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es steht nicht im Belieben der beteiligten Organe, den Vermittlungsausschuss abzuschaffen oder zu übergehen. Und informelle Runden gibt es selbstredend auch. Eine informelle Runde hat jedoch keine Möglichkeit, einen Antrag zu einem Einspruch oder einer Ablehnung einzubringen, dies kann nur der Vermittlungsausschuss. Also muss die informelle Runde ihren Kompromissvorschlag irgendwie in den Vermittlungsausschuss bringen, erst von dort aus kann er wieder in die Plena zurück. Das GG will es so. Also lässt sich nur noch über die Beschickung dieses Ausschusses streiten, was ja faktisch getan wird. Im übrigen kennen alle Parlamente der Welt irgendwelche Ausschüsse, Kommissionen, Delegationen, Beiräte, Bureaux usw. Damit entmachten sich die Parlamente nicht selbst, sondern sie machen sich arbeitsfähig und entlasten sich von Aufgaben, die im Plenum schwer oder gar nicht zu erledigen sind. Dazu gehören etwa Aufgaben wie Recherchen, Untersuchungen, Anhörungen, Befragungen; Ausarbeiten von Berichten, Dokumenten, Vorlagen usw. und vieles mehr. Wenn 200 oder 500 Parlamentarier versuchen, den Text eines Dokumentes zu redigieren, dann geht es entweder nicht oder aber faktisch beteiligen sich nur sehr wenige. Dann kann man gleich 5 Abgeordnete dafür delegieren. Und naturgemäss verlassen solche Entscheide, Vorlagen, Dokumente usw. das Parlament nicht, bevor das Plenum ihnen mindestens abschliessend zugestimmt hat. Die Forderung, alles im Plenum zu erledigen, ist einfach bloss weltfremd. Wie dies in einem vereinigten BT-BR-Plenum etwa gehen sollte, bleibt mir schleierhaft - einmal davon abgesehen, dass das GG etwas anderes vorschreibt. Dass der Vermittlungsausschuss auf Seiten des Bundesrates aus Vertretern jedes Landes zusammengesetzt sein soll, lässt sich indirekt aus dem wenigen, was das GG zu Ausschüssen des BR überhaupt sagt, zumindest herausphantasieren; jedenfalls sind seine Ausschüsse von der Vorschrift befreit, dass jedes Land nach Stimmenstärke vertreten sein muss.

Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss

von Fragender (Unregistrierter Gast) » Mo 17. Jul 2006, 19:24

@Philipp Wälchli Um die Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses zu streiten ist aber ohnehin Unsinn, weil er ja seine Beschlüsse nicht durchsetzen kann, sondern stets der Zustimmung beider Entsendekörperschaften bedarf. Was hül

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