von Arno Nymus » Di 26. Apr 2011, 01:34
Die Verteilung der Mandatsansprüche nach Zweitstimmen erfolgt erst bundesweit auf die Parteien ("Oberverteilung"). Danach werden die Sitze einer Partei auf die Landeslisten dieser Partei verteilt ("Unterverteilung"). Entsprechend ändert sich bei der Unterverteilung der Idealanspruch in Land B von erst 25 * 144.000 / 250.000 = 14,40 auf 25 * 144.000 / 245.000 = 14,69. Ebenso ändert sich der Anspruch in Land A von erst 25 * 106.000 / 250.000 = 10,60 auf 25 * 101.000 / 245.000 = 10,31. Bei Hare-Niemeyer bekommt die Landesliste den letzten Sitz, welche den höchsten (bisher unberücksichtigten) Hinterkommaanteil aufweist: Bei 10,60 zu 14,40 war es also Land A (Sitze: 11/14). Bei 10,31 zu 14,69 ist es also Land B (Sitze: 10/15). Das Beispiel verwendet tatsächlich Hare-Niemeyer für die Sitzzuteilung. Da aber in beiden Fällen die Sitzzuteilung der kaufmännischen Rundung entspricht, würde Sainte-Lague dasselbe Ergebnis liefern.
Die Verteilung der Mandatsansprüche nach Zweitstimmen erfolgt erst bundesweit auf die Parteien ("Oberverteilung"). Danach werden die Sitze einer Partei auf die Landeslisten dieser Partei verteilt ("Unterverteilung"). Entsprechend ändert sich bei der Unterverteilung der Idealanspruch in Land B von erst 25 * 144.000 / 250.000 = 14,40 auf 25 * 144.000 / 245.000 = 14,69. Ebenso ändert sich der Anspruch in Land A von erst 25 * 106.000 / 250.000 = 10,60 auf 25 * 101.000 / 245.000 = 10,31. Bei Hare-Niemeyer bekommt die Landesliste den letzten Sitz, welche den höchsten (bisher unberücksichtigten) Hinterkommaanteil aufweist: Bei 10,60 zu 14,40 war es also Land A (Sitze: 11/14). Bei 10,31 zu 14,69 ist es also Land B (Sitze: 10/15). Das Beispiel verwendet tatsächlich Hare-Niemeyer für die Sitzzuteilung. Da aber in beiden Fällen die Sitzzuteilung der kaufmännischen Rundung entspricht, würde Sainte-Lague dasselbe Ergebnis liefern.