von Oliver Witt » Sa 10. Sep 2005, 03:24
"Nun ja, wenn jemand, der elementare Regeln der deutschen Sprache nicht versteht," Meine Deutschkenntnisse wurden in der Regel und im Durchschnitt als sehr gut bis gut beurteilt. [Pöbelei gelöscht.] "Bezeichnend ist, dass darin vom "richtigen" Ergebnis die Rede ist. Wahlen dienen im Allgemeinen dazu, ein Ergebnis zu erzeugen; um das Ergebnis festzustellen, gibt es verschiedene Wahl- und Zählverfahren. Wer aber von einem gleichsam gegebenen "richtigen" Ergebnis ausgeht," Wenn man den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit und der korrekten Abbildung der jeweiligen Mehrheit wie vom BVG vorgegeben anerkennt, so wie ich, kommt man unweigerlich zum Schluss, dass es bereits bei der Konstituierung eines Parlaments auch möglich sein muss, das Sitzzuteilungsverfahren nach den konkreten Gegebenheiten und somit erst im Nachhinein festzulegen. Das wurde auch in in o.g. Urteil zumindest für Ausschüsse bestätigt: "Das Bundesverfassungsgericht hat die parlamentarische Praxis anerkannt, nach der die Zählverfahren bei einem Beschluss nach § 57 Abs. 1 GOBT auch gerade im Hinblick darauf ausgewählt werden dürfen, ob das gewählte Verfahren die die Bundesregierung tragende politische Mehrheit im Bundestag abbildet (vgl. BVerfGE 96, 264 <283>)." Ich hätte diese Wahlmöglichkeit jetzt aber gern nicht nur für Ausschüsse, sondern im Ernstfall auch für das ganze Parlament, denn, wie du schon ahnst, geht alle politische Macht vom Volke aus. Und falls alle drei gängigen Verfahren nicht in der Lage sind, das Problem zu lösen, sehe ich keinen anderen Weg, als entweder das Parlament zu erweitern oder individuelle Stimmkräfte einzuführen. Nichtsdestotrotz stimmt mir das BVG insoweit zu, dass es unter bestimmten Bedingungen möglich ist, dass sich das Verteilungsverfahren nach dem legitimierten und "richtigen" Ergebnis richtet und nicht etwa umgekehrt. "wird auch keine Mühe haben, das Grundgesetz so zu interpretieren, dass immer das herausschaut, was er von vornherein als "richtig" deklariert hat." Erzähl das nicht mir, sondern den neo-konservativen Chef-Ideologen. Pöbelei gelöscht. "Nun ist in Artikel 38 I GG zwar vom Gewissen im Singular die Rede, daher "ihrem Gewissen" und nicht "ihren Gewissen", doch entspricht das genau der von mir dargelegten Bedeutung des Satzes und folgt daraus keineswegs, dass man einen kollektiven Plural ansetzen müsste." Warum nicht? "Ihrem" könnte ja sonstwer sein. Ein weiblicher Gott, oder so. Oder eine direkte Ansprache an den geneigten Leser. "Gewissen ist in der deutschen Sprache ohnehin ein Wort, das ganz selten in der Mehrzahl auftreten kann." Wunderbar. :-) "Zudem handelt es sich in diesem Satz um einen sogenannten generischen Singular," Wow, da gibt es tatsächlich einen Google-Eintrag zu. Und zwar exakt einen. [prust] "eben gerade weil das Gewissen jedes einzelnen Abgeordneten gemeint ist. Dann müsste auch der Singular stehen, wenn es sich um ein Wort handelte, das ohne weiteres im Plural stehen kann (was bei "Gewissen" eben meist nicht der Fall ist)." Geht schon, wenn man nur will. "Und wie bereits dargelegt, ginge der Satz in seinen übrigen Teilen nicht auf, wenn man aus dem Gewissen oder aus dem ersten Satzteil einen kollektiven Plural herauslesen wollte." Doch, sogar noch besser. Pöbelei gelöscht. "Im übrigen kommt noch ein Denkfehler hinzu: Die Aussage, dass die Abgeordneten des deutschen Bundestages Vertreter des ganzen Volkes seien, heisst nicht, dass Herr Hohmann O. W. repräsentieren soll" Ich hätte nichts dagegen, aber, ganz unter uns, der Junge kann's nicht. Pöbelei gelöscht. "Vielmehr meint das Grundgesetz, dass jeder Abgeordnete sich als Vertreter des ganzen Volkes zu verstehen habe." Hey, da bin ich ja voll begeistert, dass das da drin steht, sozusagen als Handlungsdirektive für die Abgeordneten, die ja nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich bin sicher, wenn das nicht drin stünde, hätte Herr Hohmann schon die ersten Öfen wieder angeschmissen, aber so hat uns dieser Satz nochmal davor bewahrt, da er Herrn Hohmann unmissverständlich klar macht, was zu tun ist. [tätschel] Und Du meinst, dass ich einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf habe, dass die Opposition zu 51% mit den Regierungsparteien stimmt, und die Regierung zu 49% mit der Opposition? "Das bedeutet eben nicht, dass Wähler X oder Wähler Y sich durch Abgeordneten Z vertreten fühlen sollen," Genau, das wäre ja noch schöner. Wo kämen wir da denn hin? ;-) "sondern dass Abgeordneter Z (und ebenso alle anderen Abgeordneten) sich als Vertreter des ganzen deutschen Volkes" "Das ganze Volk wird durch die Abgeordneten vertreten" ist eine äquivalente Formulierung für den Satz aus dem GG. Beachte bitte die allgemeine Formulierung "*die* Abgeordneten" im Gegensatz zu "alle Abgeordnete". Dass Mengenangaben bereits erfunden worden sind, wird durch das Attribut "ganze" im gleichen Satz deutlich. Pöbelei gelöscht. (Beitrag nachträglich am 22., Juni. 2006 von admin editiert)
"Nun ja, wenn jemand, der elementare Regeln der deutschen Sprache nicht versteht," Meine Deutschkenntnisse wurden in der Regel und im Durchschnitt als sehr gut bis gut beurteilt. [Pöbelei gelöscht.] "Bezeichnend ist, dass darin vom "richtigen" Ergebnis die Rede ist. Wahlen dienen im Allgemeinen dazu, ein Ergebnis zu erzeugen; um das Ergebnis festzustellen, gibt es verschiedene Wahl- und Zählverfahren. Wer aber von einem gleichsam gegebenen "richtigen" Ergebnis ausgeht," Wenn man den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit und der korrekten Abbildung der jeweiligen Mehrheit wie vom BVG vorgegeben anerkennt, so wie ich, kommt man unweigerlich zum Schluss, dass es bereits bei der Konstituierung eines Parlaments auch möglich sein muss, das Sitzzuteilungsverfahren nach den konkreten Gegebenheiten und somit erst im Nachhinein festzulegen. Das wurde auch in in o.g. Urteil zumindest für Ausschüsse bestätigt: "Das Bundesverfassungsgericht hat die parlamentarische Praxis anerkannt, nach der die Zählverfahren bei einem Beschluss nach § 57 Abs. 1 GOBT auch gerade im Hinblick darauf ausgewählt werden dürfen, ob das gewählte Verfahren die die Bundesregierung tragende politische Mehrheit im Bundestag abbildet (vgl. BVerfGE 96, 264 <283>)." Ich hätte diese Wahlmöglichkeit jetzt aber gern nicht nur für Ausschüsse, sondern im Ernstfall auch für das ganze Parlament, denn, wie du schon ahnst, geht alle politische Macht vom Volke aus. Und falls alle drei gängigen Verfahren nicht in der Lage sind, das Problem zu lösen, sehe ich keinen anderen Weg, als entweder das Parlament zu erweitern oder individuelle Stimmkräfte einzuführen. Nichtsdestotrotz stimmt mir das BVG insoweit zu, dass es unter bestimmten Bedingungen möglich ist, dass sich das Verteilungsverfahren nach dem legitimierten und "richtigen" Ergebnis richtet und nicht etwa umgekehrt. "wird auch keine Mühe haben, das Grundgesetz so zu interpretieren, dass immer das herausschaut, was er von vornherein als "richtig" deklariert hat." Erzähl das nicht mir, sondern den neo-konservativen Chef-Ideologen. Pöbelei gelöscht. "Nun ist in Artikel 38 I GG zwar vom Gewissen im Singular die Rede, daher "ihrem Gewissen" und nicht "ihren Gewissen", doch entspricht das genau der von mir dargelegten Bedeutung des Satzes und folgt daraus keineswegs, dass man einen kollektiven Plural ansetzen müsste." Warum nicht? "Ihrem" könnte ja sonstwer sein. Ein weiblicher Gott, oder so. Oder eine direkte Ansprache an den geneigten Leser. "Gewissen ist in der deutschen Sprache ohnehin ein Wort, das ganz selten in der Mehrzahl auftreten kann." Wunderbar. :-) "Zudem handelt es sich in diesem Satz um einen sogenannten generischen Singular," Wow, da gibt es tatsächlich einen Google-Eintrag zu. Und zwar exakt einen. [prust] "eben gerade weil das Gewissen jedes einzelnen Abgeordneten gemeint ist. Dann müsste auch der Singular stehen, wenn es sich um ein Wort handelte, das ohne weiteres im Plural stehen kann (was bei "Gewissen" eben meist nicht der Fall ist)." Geht schon, wenn man nur will. "Und wie bereits dargelegt, ginge der Satz in seinen übrigen Teilen nicht auf, wenn man aus dem Gewissen oder aus dem ersten Satzteil einen kollektiven Plural herauslesen wollte." Doch, sogar noch besser. Pöbelei gelöscht. "Im übrigen kommt noch ein Denkfehler hinzu: Die Aussage, dass die Abgeordneten des deutschen Bundestages Vertreter des ganzen Volkes seien, heisst nicht, dass Herr Hohmann O. W. repräsentieren soll" Ich hätte nichts dagegen, aber, ganz unter uns, der Junge kann's nicht. Pöbelei gelöscht. "Vielmehr meint das Grundgesetz, dass jeder Abgeordnete sich als Vertreter des ganzen Volkes zu verstehen habe." Hey, da bin ich ja voll begeistert, dass das da drin steht, sozusagen als Handlungsdirektive für die Abgeordneten, die ja nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich bin sicher, wenn das nicht drin stünde, hätte Herr Hohmann schon die ersten Öfen wieder angeschmissen, aber so hat uns dieser Satz nochmal davor bewahrt, da er Herrn Hohmann unmissverständlich klar macht, was zu tun ist. [tätschel] Und Du meinst, dass ich einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf habe, dass die Opposition zu 51% mit den Regierungsparteien stimmt, und die Regierung zu 49% mit der Opposition? "Das bedeutet eben nicht, dass Wähler X oder Wähler Y sich durch Abgeordneten Z vertreten fühlen sollen," Genau, das wäre ja noch schöner. Wo kämen wir da denn hin? ;-) "sondern dass Abgeordneter Z (und ebenso alle anderen Abgeordneten) sich als Vertreter des ganzen deutschen Volkes" "Das ganze Volk wird durch die Abgeordneten vertreten" ist eine äquivalente Formulierung für den Satz aus dem GG. Beachte bitte die allgemeine Formulierung "*die* Abgeordneten" im Gegensatz zu "alle Abgeordnete". Dass Mengenangaben bereits erfunden worden sind, wird durch das Attribut "ganze" im gleichen Satz deutlich. Pöbelei gelöscht. (Beitrag nachträglich am 22., Juni. 2006 von admin editiert)