Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

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Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Markus Richter » Mi 8. Aug 2018, 14:02

Ja, das Programm schaut gut aus für meine Zwecke. Vielen Dank nochmal!

Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Martial00120 » Mi 8. Aug 2018, 10:50

ich meinte den ganzzahligen Sitzanspruch bei 8,00.. Und natürlich 1 SPD, 1 Grüne.... Ich empfehle dir auch das Programm BAZI von der Universität Augsburg, damit kann man derartige Berechnungen ganz gut durchführen https://www.math.uni-augsburg.de/emeriti/pukelsheim/bazi/ Man kann die zu verteilende Sitzzahl eintragen, aber auch eine Menge, z.B. 16-20 Sitze... ******************************************* *Mittwoch, 8. August 2018 12:47 Name Voten HaQgrR HaQgrR HaQgrR HaQgrR HaQgrR "CSU" 396000 6 7 7 7 8 "SPD" 154000 3 3 3 3 3 "Grüne" 137500 2 2 2 3 3 "FW" 99000 2 2 2 2 2 "FDP" 55000 1 1 1 1 1 "AfD" 153999 2 2 3 3 3 Summe 995499 16 17 18 19 20 Splitt .475 .63 .5 .6 .5 *BAZI 2014.11 - Made in Augsburg University *******************************************

Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Markus Richter » Mi 8. Aug 2018, 07:42

Vielen Dank! "Wenn dort der Proporzanspruch nicht bei CSU=8 ist" Muß er bei 7,51 Sitzen oder bei 8,00 Sitzen sein? --- "(bei mir: 1 SPD, 1 FW)" Ich denke, Du meinst Grüne, nicht FW.

Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Martial00120 » Di 7. Aug 2018, 20:22

Das ist ein iteratives Verfahren... du fängst mit 16 Sitzen an. Wenn dort der Proporzanspruch nicht bei CSU=8 ist, nimmst du 17 Sitze.... Wenn dort der Proporzanspruch nicht bei CSU=8 ist, nimmst du 18 Sitze.... Wenn dort der Proporzanspruch nicht bei CSU=8 ist, nimmst du 18 Sitze.... Wenn dort der Proporzanspruch nicht bei CSU=8 ist, .... solange bis CSU=8. Bei mir (Berechnung über Sainte-Lague statt Hare-Niemeyer) ist das bei 20 Sitzen der Fall. Die Differenz zum Proporzeinspruch der einzelnen Parteien bei 16 vs. 20 Sitzen sind die Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhang sind die 2 CSU-Mandate, der Unterschied bei den anderen Parteien sind die Ausgleichsmandate (bei mir: 1 SPD, 1 FW).

Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Markus Richter » Di 7. Aug 2018, 02:15

Hallo an alle nochmal ;) Mal folgendes Beispiel für Oberfranken (16 Sitze, Hare-Niemeyer) (Prozentzahlen bestimmt nach Durchschnitt der aktuellen Umfragen und verfeinert nach relativem Bayern/Oberfranken-Wert bestimmt nach Ergebnis der ltz. LTW (bzw. BTW in Falle der AfD). 1.100.000 Stimmen insgesamt CSU 36% = 396.000 Stimmen SPD 14% = 154.000 Grüne 12,5% = 137.500 Freie Wähler 9% = 99.000 Stimmen FDP 5% = 55.000 Stimmen Linke 3% = 33.000 Stimmen AFD 14% = 153.999 / 154.001 Stimmen* ---- Sonstige 71.500 = 6,5% (alle einzeln unter 5%) *SPD und AfD sehe ich beide bei 14% es wär gut wenn man das Szenario mit beiden Möglichkeiten ausrechnen würde Wenn ich das Ergebnis bei: https://wahlinfo.de/probewahl/sitzverteilung/ eingebe, mit 15001 Stimmen für die AfD und FDP 55.002 (damit sie über 5% sind) komme ich auf folgendes Ergebnis: CSU 6 Sitze SPD 2 Sitze Grüne 2 Sitze Freie Wähler 2 Sitze FDP 1 Sitz AfD 3 Sitze Da aber die CSU im Rahmen des realistischen alle 8 Direktmandate gewinnt, kommt sie auf 8 Sitze. Frage: Wie rechne ich die Ausgleichsmandate jetzt am einfachsten aus?

Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Thomas Frings » So 11. Mär 2018, 11:42

Versteh das Problem nicht. Man erhöht die Sitzzahl einfach auf die kleinste Zahl, bei der es keinen Überhang mehr gibt. Also hier erst auf 17, wenn es noch Überhang gibt auf 18 usw. Wenn einem das zu blöd ist, kann man sich natürlich eine Faustformel basteln, um die ungefähre Gesamtsitzzahl zu bestimmen, damit man weiß, wo man suchen muss: (Stimmen aller an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien)/(Stimmen der überhängenden Partei)*(Direktmandate der überhängenden Partei minus 0,5) Das Ergebnis auf auf- oder abgerundet zur nächsten ganzen Zahl ist wahrscheinlich die Gesamtsitzzahl, wobei die aufgerundete Zahl wahrscheinlicher ist.

Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Markus Richter » Fr 2. Mär 2018, 16:57

Ja, ich verstehe. Aber kannst Du mir einen Tip geben wie ich das ausprobiere? Ich mein, woher weiß ich, "daß es passt"? Vielen Dank für all die Hilfe!

Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Thomas Frings » Do 8. Feb 2018, 21:30

Berechnen geht nicht, man muss schlicht probieren. Bei d'Hondt und Sainte-Lague ginge es eleganter.

Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Markus Richter » Do 8. Feb 2018, 17:45

Ja, das hab ich schon verstanden, aber: In Deinem obigen Beispiel hat die CSU ja beide Male 40% und einmal sind 17 Sitze insgesamt nötig und einmal 18 - wie kommt das oder besser gefragt: wie kann ich das berechnen?

Zwei Fragen zum Bayrischen Landtagswahlrecht

von Thomas Frings » Mi 31. Jan 2018, 17:15

Ganz einfach: Wenn bei einer Partei weniger Sitze rauskommen, als sie Direktmandate hat, ist die Sitzzahl zu niedrig.

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