von Good Entity » Di 31. Jan 2017, 17:03
Na dann also doch mit der bayrischen Staatsbürgerschaft. Artikel 6 der bayrischen Verfassung definiert demnach, wer die bayrische Staatsbürgerschaft besitzt oder zumindest besitzen kann. Artikel 14 der bayrischen Verfassung definiert nun den wahlberechtigten Staatsbürger. Offensichtlich ist das nur eine Teilmenge der Staatsbürger aus Artikel 6 und es gibt demnach auch nicht wahlberechtigte Staatsbürger. Das ist auch logisch, denn nach Artikel 6 können Kinder bayrische Staatsbürger sein. Dass diese Kinder nicht auch wahlberechtigte bayrische Staatsbürger sein sollen, deutet Artikel 14 Absatz 2 schon an, ohne es konkret festzulegen. Weitere Ausnahmen lässt die Verfassung auch zu, denn Absatz 5 verweist auf das das Nähere regelnde Wahlgesetz. Artikel 8 regelt nun, dass es neben den wahlberechtigten und den nicht wahlberechtigten bayrischen Staatsbürgern auch noch zumindest eine dritte Gruppe von Personen gibt, die gar keine bayrischen Staatsbürger sind. Das leuchtet ein. Diese können aber trotzdem die gleichen Rechte haben, also auch wahlberechtigt sein, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Und auch das regelt dann natürlich das Landeswahlgesetz. Und das Landeswahlgesetz regelt das nun auch genau so: Bayrische Staatsangehörige und nicht bayrische Staatsangehörige, sofern sie deutsche Staatsangehörige sind, werden genau gleich behandelt, wie es Artikel 8 der bayrischen Verfassung vorsieht. Es gibt also wahlberechtigte und nicht wahlberechtigte nicht bayrische und wahlberechtigte und nicht wahlberechtigte bayrische Staatsangehörige. Also insgesamt dann vier Kategorien. Das müsste doch den Statistiker freuen. Ich sehe da keinen Widerspruch zwischen dem Landeswahlgesetz und der bayrischen Verfassung. Und Martial00120 fällt dann vermutlich durch Geburt einerseits und Wohnort andererseits in die Kategorie bayrischer nicht wahlberechtigter Staatsbürger. Wenn ich bedenke, dass man dauernd bei Terminen in Nürnberg darauf hingewiesen wird, hier lebten gar keine Bayern, sondern nur Franken, wird das ganz doch schon sehr theoretisch.
Na dann also doch mit der bayrischen Staatsbürgerschaft. Artikel 6 der bayrischen Verfassung definiert demnach, wer die bayrische Staatsbürgerschaft besitzt oder zumindest besitzen kann. Artikel 14 der bayrischen Verfassung definiert nun den wahlberechtigten Staatsbürger. Offensichtlich ist das nur eine Teilmenge der Staatsbürger aus Artikel 6 und es gibt demnach auch nicht wahlberechtigte Staatsbürger. Das ist auch logisch, denn nach Artikel 6 können Kinder bayrische Staatsbürger sein. Dass diese Kinder nicht auch wahlberechtigte bayrische Staatsbürger sein sollen, deutet Artikel 14 Absatz 2 schon an, ohne es konkret festzulegen. Weitere Ausnahmen lässt die Verfassung auch zu, denn Absatz 5 verweist auf das das Nähere regelnde Wahlgesetz. Artikel 8 regelt nun, dass es neben den wahlberechtigten und den nicht wahlberechtigten bayrischen Staatsbürgern auch noch zumindest eine dritte Gruppe von Personen gibt, die gar keine bayrischen Staatsbürger sind. Das leuchtet ein. Diese können aber trotzdem die gleichen Rechte haben, also auch wahlberechtigt sein, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Und auch das regelt dann natürlich das Landeswahlgesetz. Und das Landeswahlgesetz regelt das nun auch genau so: Bayrische Staatsangehörige und nicht bayrische Staatsangehörige, sofern sie deutsche Staatsangehörige sind, werden genau gleich behandelt, wie es Artikel 8 der bayrischen Verfassung vorsieht. Es gibt also wahlberechtigte und nicht wahlberechtigte nicht bayrische und wahlberechtigte und nicht wahlberechtigte bayrische Staatsangehörige. Also insgesamt dann vier Kategorien. Das müsste doch den Statistiker freuen. Ich sehe da keinen Widerspruch zwischen dem Landeswahlgesetz und der bayrischen Verfassung. Und Martial00120 fällt dann vermutlich durch Geburt einerseits und Wohnort andererseits in die Kategorie bayrischer nicht wahlberechtigter Staatsbürger. Wenn ich bedenke, dass man dauernd bei Terminen in Nürnberg darauf hingewiesen wird, hier lebten gar keine Bayern, sondern nur Franken, wird das ganz doch schon sehr theoretisch.