Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

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Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

von Matthias S. » So 19. Jun 2016, 14:11

Vielen Dank für die Literaturhinweise. Ich hatte vor Kurzem mit einem Kommilitonen eine längere Diskussion zu diesem Thema, aber ganz einig sind wir uns dabei nicht geworden. Ich habe das „alte“ System der Bayerischen Landtagswahlen zu Weimarer Zeiten immer noch nicht vollständig verstanden... Das Prinzip der Landesabgeordneten leuchtet mir ein, aber was genau bedeutete zu Weimarer Zeiten die Stimmkreisbindung? Dass der „Stimmkreissieger“ damit nicht automatisch gewählt war ist ja schon erwähnt worden. Wie muss ich mir die Wahl vorstellen, wie sahen die Stimmzettel aus? Waren das schon so große Zettel wie heute bei den bayerischen Landtagswahlen für die Zweistimme? Ich würde die Entwicklung gerne verstehen. Und ab wann gab es Überhang- und Ausgleichsmandate in Bayern? Waren die von Anfang an vorgesehen?

Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

von Martial00120 » Mi 18. Mai 2016, 11:31

Es ist inzwischen online, sehr gut: https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/1950/01/gvbl-1950-01.pdf ab S.1, Entscheidung vom 2. Dezember 1949, SPD und FDP gegen CSU

Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

von Martial00120 » Mi 18. Mai 2016, 07:47

@RL Interessiert dich das Urteil von 1949 gegen das Bayernwahlrecht noch? Ich kann es einscannen und hochladen.

Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

von Martial00120 » Di 17. Mai 2016, 16:26

Gerne: Landtagsprotokoll 97. Sitzung von 12. Januar 1949, S. 465 links oben (auf www.landtag.de leicht zu finden). Ich empfehle dir das Protokoll der ganzen Sitzung. Spannend ist, dass in Bayern etwas wechselt zwischen (a) alternierend entweder nur die Erst- oder Zweitstimme abgegeben werden kann (b) beide der gleichen Partei gegeben werden müssen (c) diese Bindung aufgehoben wird Hier das konkret relevante Zitat, falls du Fraktur nicht so gut lesen kannst: Dr. Hoegner (SPD): "Dabei haben die unmittelbar benannente Bewerber auf der Wahlkreisliste von ihren Mitbewerbern einen erheblichen Vorzug. Mein Kollege Zietsch hat bereits darauf hingewiesen. Ein Stimmkreisverband umfaßt günstigenfalls etwa 120 000 Einwohner; derjenige Abgeordnete dagegen, der auf der Wahlkreisliste steht, kann vonüber einer Million Einwohnern, nämlich im ganzen Wahlkreis gewählt werden. Diese Herren haben also von vornherien einen ungeheuren Vorzug gegenüber den Stimmkreisbewerbern, die nur auf ihren Stimmkreis angewiesen und oft auch nur dort bekannt sind. Da ist es dann auch ganz klar, daß auf der Wahlkreisliste wie ausführt, die Herrenabgeordneten, die Kavaliere, gewählt werden, während ide Bauernabgeordneten leer ausgehen. Das möglichen kleinen Stimmkreisbewerber schon jetzt bedenken, dann das Heulen und Zähneklappern nachher hilft nichts mehr, wenn sie erst nach der Wahl merken, daß sie übers Ohr gehauen worden sind."

Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

von Matthias S. » Di 17. Mai 2016, 13:36

Die Diskussion in der bayerischen Nachkriegspolitik über das Landeswahlrecht finde ich sehr interessant. In welchen Quellen kann ich diese Polemiken mit den "Bauernabgeordneten" und "Bonzenabgeordneten" finden?

Einführung des Zweistimmensystem in Bundesländern

von Thomas Frings » Fr 1. Apr 2016, 20:14

In Hamburg gab es 1953 nahezu dasselbe Wahlsystem, 1950 in Schleswig-Holstein war es auch sehr ähnlich. Die SPD konnte in Hessen nur so profitieren, weil sich CDU und FDP nicht grün waren. In Schleswig-Holstein ist die SPD dagegen auf die Fresse geflogen und in Hamburg konnte der Machtverlust 1953 auch nicht verhindert werden. Letztlich provozierte ein als SPD-Bevorzugungswahlsystem ein Anti-SPD-Bündnis. Wahrscheinlich deswegen wurde dann zur Wahl 1954 Proporz eingeführt.

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