von Danny » So 12. Jun 2016, 18:17
Man kann das vllt als Minimalkompromiss in Richtung Umbau zur Verhältniswahl erklären: Dadurch dass man nur eine Stimme hat ist das Userinterface zum Wähler hin quasi das gleiche wie bei der Mehrheitswahl. Der Effekt ist äquivalent zum Verbot des Stimmensplitting. Aus Sicht der Politik hat das vllt die Einführung leichter gemacht, weil man sich denken konnte, dass sich das Wahlverhalten erstmal nicht gross ändert und so eine Art psychologischer Anreiz gegen das Wählen von kleinen Parteien besteht, weil deren Kandidaten den Stimmkreis sicher nicht gewinnen (und man ja nicht die "Hälfte der Stimme" verschwenden will). Nun steht man vor dem Problem irgendwo noch die Abgeordneten für den Verhältnisausgleich hernehmen zu müssen. Ich stell mir die Diskussion dazu in etwa so vor: 1. Die Gesamtzahl der zusätzlich zu verteilenden Verhältnissitze für die Partei im Land steht fest entsprechend der Gesamtstimmzahl für die Partei. Nun streiten man sich darum, wer diese Sitze bekommt. 2. Einleuchtendes Argument ist, dass der sie bekommen soll, der sie erarbeitet hat. Auf Wahlkreisebene ist das aber nicht zu bestimmen, denn wenn man nur nach dem Anteil der Wahlkreisverlierer geht werden die Stimmen nicht gewürdigt, die ein Wahlkreisgewinner mehr errungen hat als er zum Sieg gebraucht hätte. V.a. wenn es nun schon eine Bezirksgliederung der Partei gibt liegt es dann nah, dass die Sitze an die Bezirksgliederungen nach Gesamtstimmenanteil vergeben werden, weil die Sitze eben genau zu dem Anteil im Bezirksgebiet erarbeitet wurden. 3. Nun muss man die Sitze nur noch auf Bezirksebene verteilen; ob man da nun absolute oder relative Stimmanteile der Unterlegenen nimmt ist vermutlich relativ egal, obwohl mir Vergabe nach der Stimmenzahl logischer erscheinen, weil das eben der erarbeitete Anteil am Verhältnisausgleich ist. Ginge es um Bayern würde ich vermuten, dass man dadurch in allererster Linie verhindern wollte, dass jemand aus Oberbayern einen Zusatzsitz für das überdurchschnittlich gute Ergebnis eines Wahlkreisgewinners aus einem anderen Regierungsbezirks erhält. Die Sitze sollen quasi in der Nachbarschaft bleiben. Das würde auch erklären warum man auf einen Überhang-Ausgleich zw. den Regierungsbezirken verzichtet: Verhindern von positivem Stimmgewicht auf Landesebene. Wenn man mehr zur Mehrheitswahl neigt und es damals noch keine starke Funktionärskaste gab ist die Lösung aber auch bei landesweiter Harmonie recht naheliegend. Die Verhältnissitzgewinner haben sich so zumindest etwas im Wahlkampf bewährt.
Man kann das vllt als Minimalkompromiss in Richtung Umbau zur Verhältniswahl erklären: Dadurch dass man nur eine Stimme hat ist das Userinterface zum Wähler hin quasi das gleiche wie bei der Mehrheitswahl. Der Effekt ist äquivalent zum Verbot des Stimmensplitting. Aus Sicht der Politik hat das vllt die Einführung leichter gemacht, weil man sich denken konnte, dass sich das Wahlverhalten erstmal nicht gross ändert und so eine Art psychologischer Anreiz gegen das Wählen von kleinen Parteien besteht, weil deren Kandidaten den Stimmkreis sicher nicht gewinnen (und man ja nicht die "Hälfte der Stimme" verschwenden will). Nun steht man vor dem Problem irgendwo noch die Abgeordneten für den Verhältnisausgleich hernehmen zu müssen. Ich stell mir die Diskussion dazu in etwa so vor: 1. Die Gesamtzahl der zusätzlich zu verteilenden Verhältnissitze für die Partei im Land steht fest entsprechend der Gesamtstimmzahl für die Partei. Nun streiten man sich darum, wer diese Sitze bekommt. 2. Einleuchtendes Argument ist, dass der sie bekommen soll, der sie erarbeitet hat. Auf Wahlkreisebene ist das aber nicht zu bestimmen, denn wenn man nur nach dem Anteil der Wahlkreisverlierer geht werden die Stimmen nicht gewürdigt, die ein Wahlkreisgewinner mehr errungen hat als er zum Sieg gebraucht hätte. V.a. wenn es nun schon eine Bezirksgliederung der Partei gibt liegt es dann nah, dass die Sitze an die Bezirksgliederungen nach Gesamtstimmenanteil vergeben werden, weil die Sitze eben genau zu dem Anteil im Bezirksgebiet erarbeitet wurden. 3. Nun muss man die Sitze nur noch auf Bezirksebene verteilen; ob man da nun absolute oder relative Stimmanteile der Unterlegenen nimmt ist vermutlich relativ egal, obwohl mir Vergabe nach der Stimmenzahl logischer erscheinen, weil das eben der erarbeitete Anteil am Verhältnisausgleich ist. Ginge es um Bayern würde ich vermuten, dass man dadurch in allererster Linie verhindern wollte, dass jemand aus Oberbayern einen Zusatzsitz für das überdurchschnittlich gute Ergebnis eines Wahlkreisgewinners aus einem anderen Regierungsbezirks erhält. Die Sitze sollen quasi in der Nachbarschaft bleiben. Das würde auch erklären warum man auf einen Überhang-Ausgleich zw. den Regierungsbezirken verzichtet: Verhindern von positivem Stimmgewicht auf Landesebene. Wenn man mehr zur Mehrheitswahl neigt und es damals noch keine starke Funktionärskaste gab ist die Lösung aber auch bei landesweiter Harmonie recht naheliegend. Die Verhältnissitzgewinner haben sich so zumindest etwas im Wahlkampf bewährt.