von El Tres » Fr 5. Okt 2012, 08:58
"Negatives Stimmrecht wird nur dort zu einem Problem, wo es vom Wähler kalkuliert werden kann. In Dresden war das z.B. der Fall, weil das Bundestagswahlrecht eine zeitlich abweichende Stimmabgabe für einzelne Wahlkreise zulässt." Die Nachwahl hat das Problem des negativen Stimmrechts nur offensichtlich gemacht. Eine Nachwahl oder eine Wiederholungswahl ist unabhängig vom Wahlrecht immer problematisch, weil der Wähler bei der Nachwahl einen Informationsvorsprung hat. Siehe zum Beispiel die 27.6%, welche die Bürger in Wut im Stimmbezirk Freizeittreff Eckernfeld bei der Wiederholungswahl 2008 zur Bremischen Bürgerschaftswahl 2007 hatte. Das negative Stimmrecht ist dagegen auch bei regulären Wahlen relevant, weil es eben vom Wähler durchaus kalkuliert werden kann (siehe die bekannten Tipps: http://www.wahlrecht.de/bundestag/2009/parteien.html). Nur, wenn man davon ausgehen könnte, dass der Wähler keine Ahnung vom Ausgang der Wahl hat, wäre das negative Stimmrecht kein Problem. Das ist höchst unrealistisch. Nebenbei ist das Vorwissen des Wählers für mich auch ein Problem der Sperrklausel: Dem Wähler glaubt zu wissen, dass die Kleinparteien sowieso keine Chance auf den Einzug haben, also wählt er sie nicht. Die Sperrklausel hat also gar nicht die beabsichtigte Wirkung -- die Regierungsbildung zu fördern -- sondern vielmehr die Wirkung, kleine Parteien klein zu halten.
"Negatives Stimmrecht wird nur dort zu einem Problem, wo es vom Wähler kalkuliert werden kann. In Dresden war das z.B. der Fall, weil das Bundestagswahlrecht eine zeitlich abweichende Stimmabgabe für einzelne Wahlkreise zulässt." Die Nachwahl hat das Problem des negativen Stimmrechts nur offensichtlich gemacht. Eine Nachwahl oder eine Wiederholungswahl ist unabhängig vom Wahlrecht immer problematisch, weil der Wähler bei der Nachwahl einen Informationsvorsprung hat. Siehe zum Beispiel die 27.6%, welche die Bürger in Wut im Stimmbezirk Freizeittreff Eckernfeld bei der Wiederholungswahl 2008 zur Bremischen Bürgerschaftswahl 2007 hatte. Das negative Stimmrecht ist dagegen auch bei regulären Wahlen relevant, weil es eben vom Wähler durchaus kalkuliert werden kann (siehe die bekannten Tipps: http://www.wahlrecht.de/bundestag/2009/parteien.html). Nur, wenn man davon ausgehen könnte, dass der Wähler keine Ahnung vom Ausgang der Wahl hat, wäre das negative Stimmrecht kein Problem. Das ist höchst unrealistisch. Nebenbei ist das Vorwissen des Wählers für mich auch ein Problem der Sperrklausel: Dem Wähler glaubt zu wissen, dass die Kleinparteien sowieso keine Chance auf den Einzug haben, also wählt er sie nicht. Die Sperrklausel hat also gar nicht die beabsichtigte Wirkung -- die Regierungsbildung zu fördern -- sondern vielmehr die Wirkung, kleine Parteien klein zu halten.