Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

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Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von Ratinger Linke » Fr 5. Okt 2012, 14:57

@Werner Fischer: Das ist zwar richtig, aber leider irrelevant, weil nur die Auffassung des Verfassungsgerichtshofs zählt, der sich nun dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen hat. Wobei es Nach- und Wiederholungswahlen auch in Bayern gibt.

Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von El Tres » Fr 5. Okt 2012, 08:58

"Negatives Stimmrecht wird nur dort zu einem Problem, wo es vom Wähler kalkuliert werden kann. In Dresden war das z.B. der Fall, weil das Bundestagswahlrecht eine zeitlich abweichende Stimmabgabe für einzelne Wahlkreise zulässt." Die Nachwahl hat das Problem des negativen Stimmrechts nur offensichtlich gemacht. Eine Nachwahl oder eine Wiederholungswahl ist unabhängig vom Wahlrecht immer problematisch, weil der Wähler bei der Nachwahl einen Informationsvorsprung hat. Siehe zum Beispiel die 27.6%, welche die Bürger in Wut im Stimmbezirk Freizeittreff Eckernfeld bei der Wiederholungswahl 2008 zur Bremischen Bürgerschaftswahl 2007 hatte. Das negative Stimmrecht ist dagegen auch bei regulären Wahlen relevant, weil es eben vom Wähler durchaus kalkuliert werden kann (siehe die bekannten Tipps: http://www.wahlrecht.de/bundestag/2009/parteien.html). Nur, wenn man davon ausgehen könnte, dass der Wähler keine Ahnung vom Ausgang der Wahl hat, wäre das negative Stimmrecht kein Problem. Das ist höchst unrealistisch. Nebenbei ist das Vorwissen des Wählers für mich auch ein Problem der Sperrklausel: Dem Wähler glaubt zu wissen, dass die Kleinparteien sowieso keine Chance auf den Einzug haben, also wählt er sie nicht. Die Sperrklausel hat also gar nicht die beabsichtigte Wirkung -- die Regierungsbildung zu fördern -- sondern vielmehr die Wirkung, kleine Parteien klein zu halten.

Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von Werner Fischer » Fr 5. Okt 2012, 07:52

Negatives Stimmrecht wird nur dort zu einem Problem, wo es vom Wähler kalkuliert werden kann. In Dresden war das z.B. der Fall, weil das Bundestagswahlrecht eine zeitlich abweichende Stimmabgabe für einzelne Wahlkreise zulässt. Da sollte man ansetzen, wie ich den Bundestagsfraktionen u. a. mitgeteilt habe. Bayern hat ein grundsätzlich anders konzipiertes Wahlrecht. Ein evtl. existierendes negatives Stimmrecht kann hier nicht zu Änderungen im Wahlverhalten führen. Z. B. wird sich sicher kein Wähler bei der Stimmabgabe mit dem Gedanken beschäftigen, die CSU könnte die 5%-Hürde nicht schaffen, obwohl auch das theoretisch möglich wäre.

Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von Ratinger Linke » Do 4. Okt 2012, 20:42

Mit der heutigen Entscheidung zur Stimmkreisreform (ziemlich gut begründet übrigens) hat der bayrische Verfassungsgerichtshof nebenbei auch deutlich gemacht, dass ein Verhältnisausgleich inzwischen nicht mehr verfassungsgemäß wär, weil er negatives Stimmengewicht verursacht. In Bayern kommen Lösungen wie interne Kompensation sicher nicht infrage, weil die Wahlkreise (= Bezirke) in der Verfassung grundsätzlich als eigenständige Wahlkörper garantiert sind. Allerdings hat das bayrische Wahlsystem trotzdem negatives Stimmengewicht. Um das zu beseitigen, müsste man noch die Ausgleichsmandate streichen oder die Erststimme wertlos machen und Hare/Niemeyer durch Sainte-Laguë ersetzen. @Matthias Cantow: Es wär grad wieder Herbst Vf.5-V-92 (VerfGHE BY 45, 54) wär sicher ein schönes Urteil in der Sammlung, das es leider bis heute nirgends online gibt.

Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von juwie » Di 9. Aug 2005, 14:48

@Hadrian Verbundene Landeslisten gibt es auch bei der Wahl zum Deutschen Bundestag erst seit 1957.

Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von Matthias Cantow » Mo 8. Aug 2005, 18:30

"Ob sich solch ein System auch auf Bundesebene durchsetzen ließe, wenn man auf die Jahrhunderte alten förderalen Strukturen Deutschlands hinweisen würde?" Wenn es sich um die Wahl eines föderalen Organs handeln würde, warum nicht. Die Mitglieder des einzigen Organs dieser Art in Deutschland werden allerdings schon in den Ländern gewählt. Der Bundestag ist aber ein unitarisches Organ, es gibt keinen Grund, Wähler in Konstanz anders zu behandeln als in Kiel (auch wenn es das bei Bundestagswahlen schon gab).

Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von Hadrian Silberer » So 7. Aug 2005, 22:19

Danke miteinander, das hilft mir wirklich weiter. Der Bremer Staatsgerichtshof begründet die Billigung der Ungleichheit der Wahl mit den gewachsenen Traditionen der Bremer Verfassung. Ob sich solch ein System auch auf Bundesebene durchsetzen ließe, wenn man auf die Jahrhunderte alten förderalen Strukturen Deutschlands hinweisen würde?

Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von Matthias Cantow » So 7. Aug 2005, 13:45

@Lars Die Klage gegen die siebenfache Anwendung von d'Hondt ist am 24. April 1992 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof - Vf.5-V-92 - (VerfGHE BY 45, 54) (hier leider noch nicht im Volltext, kommt nach der Wahl im Herbst). @Hadrian

Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von juwie » So 7. Aug 2005, 08:05

Eher sind die verbundenen Landeslisten bei der BTW ungewöhnlich. Bayern entspricht hier wohl eher den weltweit üblichen "Standards". Ein Problem bestünde höchstens, wenn die Wahlkreisgrößen nicht angepasst würden. Tatsächlich ist es wohl so, dass die Unverbundenheit der Listen den größeren Verzerrungseffekt hat als das Zuteilungsverfahren (zumindest war das bei der Landtagswahl 1990 so, ich habe das mal ausgerechnet).

Ist das bayerische Landeswahlrecht verfassungswidrig?

von Lars Tietjen » So 7. Aug 2005, 07:43

Leider kenne ich mich mit den bayerischen Wahlrecht nicht so aus. Es gab mal eine Klage gegen die Anwendung von d'Hondt in Bayern. Durch die Anwendung in jeden Wahlkreis war aus Sicht des Gerichtes die Verzerrung zu groß. In dem Urteil mag man Hinweise zu den auch hier zu verwendenen Maßstäben finden. Es gibt in Bremen ein ähliches Problem. Dort sind die Mandate zwischen den Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven fest erteilt. Dazu gibt es eine Entscheidung des bremischen Staatsgerichshofes über die Zulässigkeit (und die Grenzen der Zulässigkeit) [http://www2.bremen.de/staatsgerichtshof/Kap4/e04_02.pdf].

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